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Nr. 23/2008
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Ferienjobs sind versicherungsfrei
Ferienzeit - für viele Arbeitszeit
Gerade in den Ferien bessern Schüler und Studenten mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf oder sammeln Erfahrungen für das spätere Berufsleben. Aber fallen auch Sozialabgaben an? Hierzu gibt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz folgende Tipps:
Für einen „echten“ Ferienjob, der im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, zahlen Ferienjobber und Arbeitgeber keine Sozialabgaben. Wie hoch Verdienst und wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle.
Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, aber nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, ist ebenfalls sozialversicherungsfrei. Bei diesem sogenannten Minijob zahlt nur der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 30 Prozent des Entgelts. Der Minijobber hat jedoch die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag aus eigener Tasche auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Investiert beispielsweise ein 400-Euro-Jobber 19,60 Euro monatlich, kann er den vollen Schutz der Rentenversicherung erwerben. Nähere Informationen bietet die kostenlose Broschüre „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“. Die Broschüre kann bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Referat der Geschäftsleitung und für Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer (Telefon 06232 17-2034, Fax 06232 17-2844, E-Mail presse@drv-rlp.de) angefordert werden. Auskünfte rund um Ferienjobs gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,3 Millionen Versicherte, 73 000 Arbeitgeber und zahlt 660 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich und Luxemburg auch bundesweit.
Gesetzliche Rentenversicherung - •
Auskunft und Beratung
Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Der Wohnort des Versicherten, bzw. eine Unterscheidung nach Arbeiter- oder Angestelltenversicherung ist dabei unerheblich. Die Versicherten haben Gelegenheit ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zum lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises / Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit-

