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Nr. 23/2008

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Ferienjobs sind versicherungsfrei

Ferienzeit - für viele Arbeitszeit

Gerade in den Ferien bessern Schüler und Studenten mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf oder sammeln Erfahrungen für das spätere Berufsleben. Aber fallen auch Sozialabgaben an? Hierzu gibt die Deutsche Renten­versicherung Rheinland-Pfalz folgende Tipps:

Für einen „echten“ Ferienjob, der im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, zahlen Ferienjobber und Arbeitgeber kei­ne Sozialabgaben. Wie hoch Verdienst und wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle.

Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, aber nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, ist ebenfalls sozialversicherungsfrei. Bei diesem soge­nannten Minijob zahlt nur der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 30 Prozent des Entgelts. Der Minijobber hat jedoch die Möglichkeit, den Pau­schalbeitrag aus eigener Tasche auf den vollen Rentenversicherungs­beitrag aufzustocken. Investiert beispielsweise ein 400-Euro-Jobber 19,60 Euro monatlich, kann er den vollen Schutz der Rentenversicherung erwer­ben. Nähere Informationen bietet die kostenlose Broschüre „Tipps für Stu­denten: Jobben und studieren“. Die Broschüre kann bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Referat der Geschäftsleitung und für Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer (Telefon 06232 17-2034, Fax 06232 17-2844, E-Mail presse@drv-rlp.de) angefordert werden. Auskünfte rund um Ferienjobs gibt es bei der Deutschen Rentenversi­cherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Bera­tungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Spey­er betreut 1,3 Millionen Versicherte, 73 000 Arbeitgeber und zahlt 660 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsor­ge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich und Luxemburg auch bundesweit.

Gesetzliche Rentenversicherung - •

Auskunft und Beratung

Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mitt­woch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Mon­tabaur ab. Der Wohnort des Versicherten, bzw. eine Unterscheidung nach Arbeiter- oder Angestelltenversicherung ist dabei unerheblich. Die Versi­cherten haben Gelegenheit ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zum lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­ausweises / Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit-