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Wochenblatt VG Montabaur

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Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung ™

der Ausführung des Flurbereinigungsplanes. Durch die vor ' auf '9® 1 zeinweisung wird Widersprüchen, die von den Beteiligten bei der ge des Flurbereinigungsplanes bzw. dessen Nachträge, insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke, erhoben worden sind oder werden, nicht vorgegriffen. Änderungen des Flurbereinigungsplanes sind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vor möglich.

2. Auslegung der vorläufigen Besitzeinweisung und der Uberlei­tungsbestimmungen

Je ein Abdruck dieser vorläufigen Besitzeinweisung mit Gründen und je ein Abdruck der Überleitungsbestimmungen liegen vom ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, einen Monat lang wahrend der Dienststunden bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur,

beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald- Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur sowie bei der Gemeindeverwaltung der Ortsgemeinde Niederelbert zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

3. Erläuterung der neuen Feldeinteilung

Die neue Feldeinteilung wird den Beteiligten in einem Termin am 11. Juni 2008 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sitzungssaal des Rat­hauses, Hauptstraße 21 in 56412 Niederelbert erläutert.

Anträge auf örtliche Einweisung können in diesem Termin oder danach bis spätestens zum 30.06.2008 schriftlich beim DLR Westerwald-Osteifel gestellt werden.

Begründung

1. Sachverhalt

Die Grenzen der von der vorläufigen Besitzeinweisung erfassten Grund­stücke (Abfindungsgrundstücke) sind in die Örtlichkeit übertragen. Endgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke lie­gen vor.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde gemäß § 62 Abs. 2 FlurbG zu den Überleitungsbestimmungen sowie zu dieser Anordnung gehört (§ 25 Abs. 2 FlurbG).

2. Gründe

2.1 Formelle Gründe

Diese Anordnung wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westerwald-Osteifel als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlassen. Rechtsgrundlage sind die §§ 62, 63, 65 und 66 des Flurbereinigungsge­setzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), Flur­bereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 20.12.2007 (BGBl I Seite 3150).

Die Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ist erfolgt. Die formellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung der vor­läufigen Besitzeinweisung liegen vor.

2.2 Materielle Gründe

Das Verhältnis der Abfindungen zu dem von jedem Beteiligten Einge­brachten steht fest.

Durch die vorläufige Besitzeinweisung soll den Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, ihre neuen Grundstücke schnellstmöglich in Besitz, Nut­zung und Verwaltung zu übernehmen. Ein Nutzungswechsel ist nur ent­sprechend dem jahreszeitlichen Bewirtschaftungsablauf möglich. Der vor­gesehene Zeitpunkt bietet die letzte Möglichkeit, die Bewirtschaftung bereits auf den neuen Grundstücken vorzunehmen. Im Übrigen haben sich die Beteiligten in betriebswirtschaftlicher Hinsicht bereits auf den Besitzübergang in diesem Jahr eingestellt.

Die materiellen Voraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnung der vor­läufigen Besitzeinweisung liegen vor.

Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung einschließlich der Überlei­tungsbestimmungen liegt im überwiegenden Interesse der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte bei der örtlichen Verflechtung zahlreicher Altparzellen und Abfindungsgrund­stücke zur Folge, dass viele Beteiligte ihre Landabfindung zu den in den Uberleitungsbestimmungen vorgesehenen Zeitpunkten nicht in Besitz nehmen könnten. Sie sollten möglichst bald die Vorteile der Besitzzu­sammenlegung ausnutzen und die erforderlichen betrieblichen Umstel­lungen einleiten können. Die Verzögerung der Besitzübernahme hätte deshalb erhebliche Nachteile für die Beteiligten zur Folge.

Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.

Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO in der qül- tigen Fassung sind damit gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Taq der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR)

Bahnhofstraße 32

56410 Montabaur

oder wahlweise bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,

Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist h- nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor demAk Wic S einer der oben genannten Behörden eingeganaen ilt 1 ^rFJ

Montabaur, den 14.05.2008 y SL

Theodor Burkard) Oberve,

Friedhof Montabaur Entnahme von Urnen aus der Urnenmauer 1 rroii,* dem Friedhof der Stadt Montabaur ' ,ir «umung) 3U ||

An dieser Stelle wird an die Ausbettung der Urnen an (Teilräumung) nach dem 09.06.2008 erinnert. FolnanS^ entnommen: = nc * e Urnen

Name.

Hayn, Emilie.

Burth, Aloisia.

Wolff, Maria.

Gottschling, Engela.

Russ, Bernhard.

Wiek, Johann.

Behrend, Willi.

Verbandsgemeinde Montabaur

„Wirtschaft ist nicht alles aber ohne WirtsclJ ist alles nichts“ n|

Wirtschaft für den gesunden Menschenverstand Die Frauengemeinschaft der Pfarrei St. Peter in Ketten lädthwl ein zu einem Gesprächsabend mit Herrn Vinzenz Baldus ^ Stockum, für Dienstag, den 10. Juni 2008 um 20.00 Uhr im Rauil Begegnung (früher Seniorenbegegnungsstätte), r u

Montabaur.

Es ist uns gelungen den bekannten Unternehmensberater, Event-Tii Referent und Leiter des ServicePeople - Instituts für diesen Abend zu gewinnen. Er kennt sich aus in allen Untel mensbereichen, berät große Firmen (z.B.: 1 &1, AUDI-AG, ProvinzJ Sicherungen, Tui Berge & Meer Touristik, Volkswagen-AGu.ul trainiert deren Mitarbeiter. Außerdem ist er Autor verschiedene^ zu diesem Themenbereich. Wir freuen uns, wenn wir zu ( viele interessierte Gemeindemitglieder bei uns begrüßen können, j

An den Rhein

Der Zweigverein Montabaur des Westerwald-Vereins e.V. Sonntag, dem 01. Juni 08 von Niederheimbach über das Schweizer! nach Trechtingshausen. Treffpunkt für die gemeinsame Busfahrtii 08.30 Uhr an der Kreissparkasse in Montabaur. Unser WanderführeJ Rainer Böckling, führt diese Tour über 19 km. Gäste sind wie immer| lieh willkommen.

MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur

Termine der kommenden Woche Montag, 02.06.2008, 20:30 Uhr, Chorprobe im Haus MonsTabor, lj delssohn Saal. Wir gehen nach der Schweiz-Reise wieder zum norm Alltag über. Aber: “Die einfachste Möglichkeit, den Alltag von sei« täglichkeit zu befreien, ist, ein sonntägliches Gemüt an den Tagzulei (Ernst Ferstl)”

“Schusterjungen” Volkssportclub

Am kommenden Wochenende 31.-01. Juni beteiligen sich die sl sterjungen” an folgenden Volkswanderungen: In Münster-Sarmsnei j Gutenacker mit Wanderungen von 5-20 km. In Sagershausen, am See und Bensheim zusätzlich mit Marathonstrecken.

Die Wanderung in Siegen-Achenbach fällt aus. Weitere In» unter Tel. 02602/2522 und www.dw-wandern.de/montabaur

Tennisclub Schwarz-Weiß Montabaur e.V. Termine Verbandsspiele . ,, hi . teI |

Auf unserer wunderschön gelegenen 8-Platz-Anlage im wa 1

Schwimmbad finden vom 31.05.08 bis 06.05.08 nachfog schaftsspiele statt.

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15.00 Uhr Jungen 12D TC SW Montabaur 2 - TC Derno ^ 5 , Tennisbegeisterte Zuschauer sind herzlich wiHkoWj' freuen sich auf ihr Kommen und Ihre Unterstützung. Getränke ist in unserem Clubhaus mit schon

gesorgt. den Sie

Informationen über weitere Termine im Jahr 2008 fm Homepage: www.tc-montabaur.de