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Wochenblatt VG Montabaur

sperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbei- -- hichpr ausaeübten Nutzung werden

sperre hätte begonnen weiucn —. -- ten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung

von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4 Inkrafttreten

Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich (§ 2) ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren

seit dem Inkrafttreten der Satzung.

56410 Montabaur, den 08.05.2008 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Kommunalaufsichtsbehörde >-A- Jürgen Meckel

- „ o ! Kreisverwaltungsrat

Abt. 2-21 Az. 029/610-13/14 (L.S.)

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Hinweis

1 .

2 .

3.3

ach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel^.

gungsvorgangs, b eines Jahres seit dieser BehangJ

wenn sie nichtjh der Gemeinde unter Darlegung ^ schriftlich Sachverhalts geltend gemacht^

letzung b e9 run d Qe Regelung gW entsprechend, wenn Fehl«,

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oid Abs 2a BauGB beachtlich sind.

, rl rnäß 's 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheife,

4 So) in der Fassung vom 31 -01 d 994 (QVBI. s. ,!? Sande« durch Undesgesetz vom 21.12.2007 (QVBI. j*

9 ,7a außerdem auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Vertalra» „tan, dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetz de bekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Beka»^., onAnfana an gültig zustande gekommen. Dies gilt nichts v°n über die Öffentlichkeit der Sii

' Genehmigung, die Ausfertigung oder die Beter*! der Satzung verletzt worden sind oder o vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsicht* 2 ' ho den Beschluss beanstandet oder jedem die Verleg

Verfahrens- oder Formvorschnften gegenüber der Ge dpverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes,! Verletzung begründen soll, schriftlich geltend am* Uot iomand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 8 . ruW | kaniTauch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fnstjedermarsi

^Verletzung geltend machen.

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3.2

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Herzlichen Glückwunsch

der C-Jugend der JSG Ahrbach/Girod/Heiligen.

Die C-Jugend der Jugendspielgemeinschaft Ahrbach/Girod/Heilp. wurde Meister der Kreisstaffel 1 mit der hervorragenden Bilanz J Siegen und nur einer Niederlage. f

Der Mannschaft unter ihrem Trainer Thomas Mies und Co-Traineill Herzogenrath darf ich im Namen der Ortsgemeinde recht herzlichgl lieren und wünsche weiterhin viel Erfolg. I

Erich Herbst, Ortsburgerm

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ag, 23.

Musikverein Heiligenroth

Termine

Donnerstag, 22. Mai. 08 08:45-11:30 Freitag, 23. Mai. 08

19:00 - 20:00

Fronleichnamsprozession Heilig:

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Goldene Hochzeit/Eheleute Waferlj ligenroth

äHerren lag, 23.

Sonntag, 25. Mai. 08 14:00-17:00 Samstag, 31. Mai. 08

15:00-17:00

Mai-Markt Heiligenroth/lndustriesiHj((| en p ai

Workshop-Klassenmusizieren HeiSa rothA/ogelsanghalle 1

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Mon­tabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00-12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Veränderungssperre Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 i.V.m.

§ 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB der Entschädigungsberechtigte eine Entschädigung von der Gemeinde verlangen kann, wenn die in § 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile ein­getreten sind. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent­schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach §§ 18 Abs. 3 i.V.m. 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädi­gungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Bei einer Veränderungssperre, die die Sicherung einer Festsetzung nach §§ 40 Abs. 1 oder 41 Abs. 1 BauGB zum Gegenstand hat, beginnt die Erlöschensfrist frühestens ab Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.

Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs-

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Sonntag, 8. Jun. 08 14:00 -18:00 Montag, 9. Jun. 08

11:00-15:00

Kirmesumzug Heiligenroth

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Frühschoppen Heiligenroth/ Gasthof-Linde

Donnerstag, 12. Jun. 08

19:30-21:30

Probe für Daubach HeiligenrolW Gasthof-Linde

Samstag, 14. Jun. 08 20:00 - 23:00 Donnerstag, 19. Jun. 08 Keine Probe

Donnerstag, 26. Jun. 08

19:30-21:30

Jubitäumsauftritt Daubach

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BVorschlj lommer Ishungd IDonner: ps Abs feafilreic se und dii Ittweri

Letzte Probe vor Jahresurlaub Heiligenroth/Gasthof-Linde

Sonntag, 29. Jun. 08 14:00-15:30 Donnerstag, 17. Jul. 08

19:30-21:30

Kirmesumzug Ruppach-Goldl >

Erste Probe nach Urlaub Heiligenroth/Gasthof-Linde

Festumzug Fw Eschelbach Es0

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Bommel

Sonntag, 17. Aug. 08 14:00-16:00 Freitag, 29. Aug. 08 Wochenendausflug Frankenland Sonntag, 31. Aug. 08 Rückfahrt nach Heiligenroth Frankenland Sonntag, 7. Sep. 08 prozession na oh WW*»

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14:00 -16:00

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