Wochenblatt VG Montabaur
sperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbei- -- hichpr ausaeübten Nutzung werden
sperre hätte begonnen weiucn —. -- ten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung
von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 4 Inkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich (§ 2) ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren
seit dem Inkrafttreten der Satzung.
56410 Montabaur, den 08.05.2008 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Kommunalaufsichtsbehörde >-A- Jürgen Meckel
- „ o ! Kreisverwaltungsrat
Abt. 2-21 Az. 029/610-13/14 (L.S.)
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Hinweis
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3.3
ach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel^.
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wenn sie nichtjh der Gemeinde unter Darlegung ^ schriftlich Sachverhalts geltend gemacht^
letzung b e9 run d Qe Regelung gW entsprechend, wenn Fehl«,
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4 So) in der Fassung vom 31 -01 d 994 (QVBI. s. ,!? Sande« durch Undesgesetz vom 21.12.2007 (QVBI. j*
9 ,7a außerdem auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Vertalra» „tan, dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetz de bekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Beka»^., onAnfana an gültig zustande gekommen. Dies gilt nichts v°n über die Öffentlichkeit der Sii
' Genehmigung, die Ausfertigung oder die Beter*! der Satzung verletzt worden sind oder o vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsicht* 2 ' ho den Beschluss beanstandet oder jedem die Verleg
Verfahrens- oder Formvorschnften gegenüber der Ge dpverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes,! Verletzung begründen soll, schriftlich geltend am* Uot iomand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 8 . ruW | kaniTauch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fnstjedermarsi
^Verletzung geltend machen.
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Herzlichen Glückwunsch
der C-Jugend der JSG Ahrbach/Girod/Heiligen.
Die C-Jugend der Jugendspielgemeinschaft Ahrbach/Girod/Heilp. wurde Meister der Kreisstaffel 1 mit der hervorragenden Bilanz J Siegen und nur einer Niederlage. f
Der Mannschaft unter ihrem Trainer Thomas Mies und Co-Traineill Herzogenrath darf ich im Namen der Ortsgemeinde recht herzlichgl lieren und wünsche weiterhin viel Erfolg. I
Erich Herbst, Ortsburgerm
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Musikverein Heiligenroth
Termine
Donnerstag, 22. Mai. 08 08:45-11:30 Freitag, 23. Mai. 08
19:00 - 20:00
Fronleichnamsprozession Heilig:
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Goldene Hochzeit/Eheleute Waferlj ligenroth
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Sonntag, 25. Mai. 08 14:00-17:00 Samstag, 31. Mai. 08
15:00-17:00
Mai-Markt Heiligenroth/lndustriesiHj((| en p ai
Workshop-Klassenmusizieren HeiSa rothA/ogelsanghalle 1
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00-12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Veränderungssperre Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 i.V.m.
§ 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB der Entschädigungsberechtigte eine Entschädigung von der Gemeinde verlangen kann, wenn die in § 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach §§ 18 Abs. 3 i.V.m. 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Bei einer Veränderungssperre, die die Sicherung einer Festsetzung nach §§ 40 Abs. 1 oder 41 Abs. 1 BauGB zum Gegenstand hat, beginnt die Erlöschensfrist frühestens ab Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.
Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs-
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Sonntag, 8. Jun. 08 14:00 -18:00 Montag, 9. Jun. 08
11:00-15:00
Kirmesumzug Heiligenroth
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Frühschoppen Heiligenroth/ Gasthof-Linde
Donnerstag, 12. Jun. 08
19:30-21:30
Probe für Daubach HeiligenrolW Gasthof-Linde
Samstag, 14. Jun. 08 20:00 - 23:00 Donnerstag, 19. Jun. 08 Keine Probe
Donnerstag, 26. Jun. 08
19:30-21:30
Jubitäumsauftritt Daubach
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Letzte Probe vor Jahresurlaub Heiligenroth/Gasthof-Linde
Sonntag, 29. Jun. 08 14:00-15:30 Donnerstag, 17. Jul. 08
19:30-21:30
Kirmesumzug Ruppach-Goldl >
Erste Probe nach Urlaub Heiligenroth/Gasthof-Linde
Festumzug Fw Eschelbach Es0
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Sonntag, 17. Aug. 08 14:00-16:00 Freitag, 29. Aug. 08 Wochenendausflug Frankenland Sonntag, 31. Aug. 08 Rückfahrt nach Heiligenroth Frankenland Sonntag, 7. Sep. 08 prozession na oh WW*»
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14:00 -16:00
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