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Wochenblatt VG Montabaur

Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung

aeltend machen.

KÖB Niedererbach

Die Bücherei ist für Sie und Euch geöffnet:

mittwochs.17.00 - 18.00 Uhr

v samstags.16.00 - 17.00 Uhr

Die Ausleihe ist für vier Wochen kostenlos.

Bücherflohmarkt!

Am 1. Juni 2008 findet im Pfarrhof ein Bücherflohmarkt der Bücherei statt (bei schlechtem Wetter im Pfarrheim). Preise pro kg! Beginn ist nach dem Gottesdienst und Ende um 17.00 Uhr. Für das leibliche Wohl wird ebenfalls bestens gesorgt (mittags: Bratwurst; nachmittags: Kaffee und Kuchen).

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SV 1920 Niedererbach

Alte Herren:

Die Alten Herren wollen sich wieder neu formieren. Starten werden wir mit einem Trainingsspiel innerhalb der eigenen Reihen. Das Spiel mit ansch­ließender Besprechung findet am 17.05.2008 um 16:30 Uhr statt. Neue Spieler sind herzlich willkommen, einfach vorbeischauen oder bei Axel Meudt rTftl 1636861 melden.

KÖB Niedererbach

Die Bücherei ist für Sie und Euch geöffnet:

mittwochs. 17.00 - 18.00 Uhr

samstags.16.00 - 17.00 Uhr

Die Ausleihe ist für vier Wochen kostenlos.

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Telefon: .06485/228

Fax: .06485/228

E-Mail: buergermeister@nomborn.de Internet: www.nomborn.de

Prozession

Am Vortag von Christi Himmelfahrt (30. April) stand die traditionelle Pro­zession zum Bornkasten an. Ich war hoch erfreut, viele Mitbürgerinnen und Mitbürger begrüßen zu können, die zusammengekommen waren, um die Mutter Anna wieder in der Kapelle auf dem Bornkasten zu platzieren. Die Geschichte der Heiligen ist allen hinlänglich bekannt.

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ain alfigur 'S* Die Idee wurde geboren, eine Ersai

anzuschaffen, um so wieder bigen die Möglichkeit zu geben 1 tere Anlaufstelle zum Beten zuL! Heilige Anna ist unter ander der Mütter und der Ehe, für

che Heirat, für Kindersegen und glückliche Geburt.

Ich bedanke mich bei allen, die, getragen haben, dass die Idee dt Schaffung der Heiligenfigur auch inj- umgesetzt werden konnte.

Mein Dank gilt allen Spendern, die der nicht alle namentlich aufzähler In den Dank schließe ich die Kim, Seilschaft ein, die die Heiligenfigur,.. Prozession zum Bornkasten

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Ich hoffe und w c nachk0 mmenden Generationen erfreut, * Schaden nimmt und die na Johannes HQbjnger> - ■ -

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. e^mctan 10 05 2008, gestalten wir den Dankgottesdiensta«#.

nnHenen Hochzeit von Gertrud und Paul Heibel mit. Hierzutrei* ÄfÄ ^ 9.45 Uhr im Gemeindehaus.

Kath. öffentliche Bücherei

Die kath. öffentliche Bücherei in Nombom istfürSieundJ

geöffnet: donnerstags.von 17.30bis 18M

Die Ausleihe ist für drei Wochen kostenlos.

ELBERTGEMEINDEN

Lärmschutz in Wohngebieten

Viele Mitbürger fühlen sich in den Frühlings- und Sommermonaten! ihre aktiven Nachbarn insbesondere während der Mittagszeit oder«! Abendstunden gestört. Durch ein wenig mehr Rücksicht kann maul mit der Nachbarschaft vermeiden. Werden LärmschutzvorschrifteniJ beachtet, muss das Ordnungsamt mit geeigneten Mitteln die EM durchsetzen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Schutz der Mittags- und Nachtruhe Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist es Privatpersonen verboten, dieNad he der Nachbarn durch Arbeiten oder lärmende Freizeitaktivitätel stören. Dieses Verbot gilt in Wohngebieten auch in der Mittagszeit 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Hiervon ausgenommen sind allerdingsjei liehe Arbeiten. Das Verbot gilt auch nicht für {Iandwirtschaftliche) be, wenn Arbeiten zur Nachtzeit üblich sind und durch sie keine öl ren oder Nachteile entstehen. ]

Gebrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen ]

Motorbetriebene Rasenmäher, insbesondere solche mit Veita«* motoren dürfen nur werktags von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhrundvonl| Uhr bis 20.00 Uhr benutzt werden. Das Verbot währe gilt nicht für Rasenmäher, die mit geräuscharmen Elektromotoreiifl der EU-weit gültigen Plakette, die die Geräuscharmut des Veitl nungsmotors bescheinigt, ausgestattet sind. :

Die vorgenannten Ruhezeiten gelten sinngemäß auch für alle ändert Hof und Garten genutzten motorbetriebenen und damit Lärm e«! den Maschinen und Geräte. Besonders lärmintensive Geräte (Motor- Kreissäge, Rasentrimmer oder Laubsauger mit Verbrennungsmora u.ä.) dürfen nur in den Zeiten von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhrundvon 9 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. , 1

Niemand wird gerne in seiner Mittags- oder Nachtruhe gestört. M sollte es allein schon im Interesse guter nachbarschaftlicher d i gen für jeden selbstverständlich sein, auch ohne gesetzliche 8* auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

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Internet: www.niederelbert.de