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Großholbach

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der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein-

h«tunde des Ortsbürgermeisters

reC hStunuc . von 19 0Q bjg 20 0Q Uhr

instags.^ pn "d ur ch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt-

ierungen wera 41 ^ Fgx 02 602/917721, Bürgerhaus: Tel. 02602/

fceben. w U ^ D

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l rt tiirhe Bekanntmachung

r ni c t-M,nn des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Großhol- Uäohste Sitzung dem 13 . Ma | 2008, um 19.30 Uhr im Sit-

Kl der Ortsgemeinde - Gemeindezentrum - statt.

IGESORDNUNG Iffentliche Sitzung

Einwohnerfragestunde

deratesvom 1 2^02.2008 (öffentlicher Teil)

etzunq des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Auf­wand für den Ausbau der Entwässerungseinrichtungen der „Kirch-

Sanierung des Sportplatzgebäudes Garaae am Feuerwehrhaus - Dachsanierung jj Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur - FOC - Zustimmung der Ortsgemeinden Standortuntersuchung zur Windenergienutzung Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen Mitteilungen und Anfragen ^«öffentliche Sitzung

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein­derates vom 12.02.2007 (nichtöffentlicher Teil) Grundstücksangelegenheit Mitteilungen und Anfragen

[deröffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz-

li eingeladen.

i H 2 Großholbach, 06.05.2008 Röther, Ortsbürgermeister

[lte Herren Großholbach

5. findet um 20:15 Uhr im Vereinslokal “Hollwischer Stubb” eine (Standssitzung statt. Am 10.05.2008 treffen wir im Heimspiel auf die s Horressen. Anstoß ist um 16:30 Uhr.

Im 19:00 Uhr am 14.05. spielen wir zu Hause gegen die AH aus Steine- pz.Abmeldungen bitte rechtzeitig an K.H. schauer sind wie immer herzlich willkommen.

ir beabsichtigt assenden Uni jngs-undKälj als Umlegtinj

Rainer«

■amt WestM i

tag, 9.5,

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Heilberscheid

beindeverwaltung

»stunde von Ortsbürgermeister Axel Braun: montags von 18.00 bis IMi Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 2 , Tel. 06485/4455 m 06485/1830523

Pail.gemeinde.heilberscheid@t-online.de Ismet: www.heilberscheid.de P a nschritt: Lärchenstraße 5 , Tel. 06485/8696 pietung Bürgerhaus über: Ortsbürgermeister pietung Grillhütte über: Ortsbürgermeister

föffnung des kleinen Museums

Pwiiitag 18,Mai 2008

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I Uflfl Soitaio,

Nachdem die Vorbereitungen abgeschlossei sind, ist es nun an der Zeit, das kleine Muse um der Öffentlichkeit zu präsentieren. Ar Sonntag, 18.05.2008, ab 14.00 Uhr sind alb Interessierten herzlich eingeladen, di' gesammelten Raritäten zu besichtigen. Wb bereits angekündigt, wird es keine umfas sende Sammlung , sondern eine themenbe

peDar<äöii— ser >aö bammlung , sondern eine tnemenD TOt'Zwkrhao sein ‘ VVir hab en die erste Ausstellung unter die Übe lf ie es früher Beichtstuhl und Frisierstuhr gestellt.

Pin der KirrhL War ’ ha,3en die Leute samstags mal bei Friedei Klat ^schneiden nrif rain 9®schaut, wo gerade was frei war - entweder Ha ™igenFrko!’ |' chten ! Neben der fast kompletten Einrichtung d< Stücke 7 , ur ., ens v °n Familie Klaus wurden uns noch zahlreicf knie2 Verfü9un 9 gestellt.

pdazumai imn 6l ? mal rein > es gibt einen Haarschnitt zum Preis v< Nleckemn o,- n , , enan ‘ n der Gaststätte gibt's eine Tasse Kaffee n I 8ren St uck Kuchen. Herzlich willkommen I

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags von. 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

im Bürgerhaus, Eppenroder Straße 18 (Eingang Waldstraße)

Tel - : .06485/223

Fax: - : .06485/183305

E-Mail. ognentershausen@freenet.de

„Nichts ist mehr sicher“

Bis jetzt Unbekannte haben sich an Gemeindeeigentum bereichert.

Die „Sonnenbank“ in der Nähe des Schwedensteges haben starke Per­sonen „mitgehen lassen“. Beim allem Ärger und Unverständnis hoffe ich jedoch, dass sie bei den neuen unrechtmäßigen Besitzern als Bank benutzt wird und nicht „verheizt“ worden ist.

Unsere „3 rüstigen Rentner“ haben sie mit Liebe und Fleiß gebaut, gestri­chen und für uns alle aufgestellt.

Hinweise in dieser Sache werden vertraulich behandelt.

Hans- Jürgen Greiser,Ortsbürgermeister

Fronleichnam, 22.05.2008

Ab 14.30 Uhr veranstaltet die Frauengemeinschaft im Pfarrheim einen Kaffeenachmittag zu Gunsten des Kinderhospiz Balthasar in Olpe. Verbringen Sie ein paar schöne Stunden und helfen Sie uns den Kindern zu helfen.

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Übung findet am Freitag, 09.05.08 um 19.00 Uhr statt.

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224

Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/1541

2. Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach

zur Änderung der Satzung über

das Friedhofs- und Bestattungswesen

vom 28.04.2008

Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat am 28.03.2008 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.1.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 3.4.1983 (GVBI. S. 69) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach über das Friedhofs- und Bestat­tungswesen vom 23.6.2006 wird (als 2. Änderung) wie folgt geändert:

§ 18 - Allgemeine Gestaltungsvorschriften Abs. 5 erhält folgende Fassung:

„(5) Zur Sicherstellung der Verwesungsbedingungen ist die Gestaltung der Grabstätten mit Grabplatten zu maximal einem Drittel der Grabfläche zulässig; bei der Berechnung der Grabfläche werden Grabmal und Gra­bumrandung nicht mit einbezogen. Urnenerdgrabstätten dürfen auf der Gesamtgrabfläche mit Abdeckplatten versehen werden.“

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Niedererbach, den 28.04.2008 Berthold Ortseifen

Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI. S. 57) wird auf folgendes hin­gewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-