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Nr. 07/2008
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Doritenbeginnrechner erweitert Online-Angebot
Rentenbeginnrechner kann sich jeder per Mausklick unter m Hputsche-rentenversicherung-rlp.de den individuellen Beginn seiner ^ pnte aus der gesetzlichen Rentenversicherung berechnen lassen. Alt ,,p Service der Deutschen Rentenversicherung steht seit kurzem Ordern Menüpunkt .Rente" bereit.
, hHpm die gewünschte Altersrente gewählt und das Geburtsdatum ein- hen ist werden sofort der frühestmögliche sowie der reguläre Ren- 9 e 9 e angezeigt. Der Versicherte erfährt auch, ob es Vertrauens- h itzreaelungen gibt oder es zu Rentenabschlägen kommt, falls die Ren- nrzeitiq in Anspruch genommen wird. Natürlich berücksichtigt die f lindung auch die stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jah- ^ Fine persönliche Beratung zu diesem Thema gibt es weiterhin in allen 4 skunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz oder über das kostenlose Servicetelefon unter 08001000
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Neues Reisekostenrecht ab 2008
Mehr Vereinfachungen - weniger Bürokratie
Ab1 Januar 2008 wurde das steuerliche Reisekostenrecht neu geregelt. Vor allem Arbeitnehmer, die beruflich viel unterwegs sind, können bei ihrer Steuererklärung im nächsten Jahr davon profitieren. Aber auch Unternehmer auf Geschäftsreisen haben die gleichen Vorteile. Für alle wurden j steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert. Insgesamt führen die Vereinfachungen zu weniger Bürokratie beim Abrechnen der Reisekosten ;! mit dem Finanzamt, j Die Änderungen im Überblick: i Einheitlicher Oberbegriff Auswärtstätigkeit Die bisherige Unterscheidung zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit wurde aufgehoben und unter dem Begriff Aus- i ivärtstätigkeit zusammengefasst.
|. Neue Definition “regelmäßige Arbeitsstätte”
Nach der neuen Definition stellt die “regelmäßige Arbeitsstätte” den ortsgebundenen Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers dar, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers handelt.
Nicht mehr maßgebend sind die Dauer des Aufenthalts und die Art der Tätigkeit. Nach der neuen Vereinfachungsregel reicht es aus, wenn die betriebliche Einrichtung vom Arbeitnehmer durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht wird.
Beispiel:
| Ein Außendienstmitarbeiter kommt lediglich einmal die Woche kurz in den I Betrieb des Arbeitgebers, um dort Aufträge oder Waren in Empfang zu nehmen.
(Nach der bisherigen Rechtslage musste der Arbeitnehmer sich den kompletten Arbeitstag im Betrieb aufhalten.)
[Ebenfalls ausreichend ist eine zusammenhängende Tätigkeit von mehr [als 46 Arbeitstagen (52 Kalendenwochen minus sechs Wochen Urlaub) i Kalenderjahr.
I Beispiel:
Ein Außendienstmitarbeiter hält sich in den auftragsschwächeren Herbstund Wintermonaten von Mitte Oktober bis Ende Dezember insgesamt 52 [Tage im Betrieb des Arbeitgebers auf.
Wegfall der Dreimonatsfrist für die Berücksichtigung von Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten [Auswärts Arbeitende können nun für jeden gefahrenen Kilometer - Hin- lund Rückweg - zwischen Heimat- und Einsatzort immer die tatsächlichen [Aufwendungen oder die pauschalen Kilometersätze beim Finanzamt geltend maöhen. (Bisher wurde die auswärtige Tätigkeitsstätte nach drei [Monaten zur “regelmäßigen Arbeitsstätte”. Dies hatte zur Folge, dass ab Idem 4. Monat nur noch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit [der Entfernungspauschale geltend gemacht werden konnten.)
Abschaffung der 30 km-Grenze bei Einsatzwechseltätigkeit , [Die bisherige 30 km-Grenze für Fahrten zwischen Wohnung und Ein- Isatzstelle bei Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Einsatzorten - wie [etwa Bau- und Montagearbeiter oder Kundendienstmonteure - wurde [abgeschafft. Das heißt, Fahrtkosten sind jetzt unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzstelle mit den tatsächlichen Auf- j Wendungen oder mit den pauschalen Kilometersätzen je gefahrenen Kilo- I meter als Werbungskosten abziehbar. (Bisher konnten die Fahrten inner- I halb der 30 km-Grenze nur wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - mit zurzeit 30 Cent für den Entfernungskilometer - abgerechnet (werden.)
■ Anpassungen bei den Verpflegungsmehraufwendungen
lVerpflegungsmehraufwendungen können steuerlich zeitlich unbegrenzt [geltend gemacht werden, wenn nicht dieselbe Auswärtstätigkeit vorliegt. [Dies ist immer dann der Fall, wenn eine auswärtige Tätigkeitsstätte an tnicht mehr als (ein bis) zwei Tagen wöchentlich aufgesucht wird.
[Beispiel:
[Besuch einer Berufschule an nur zwei Tagen pro Woche.
L andelt es sich um dieselbe Auswärtstätigkeit, werden die Kosten für den |Verpflegungsmehraufwand - wie bisher - auf die ersten drei Monate [beschränkt.
Ir e .D re ' rn o r >atsfrist beginnt neu zu laufen, wenn eine Unterbrechung, z. L« vorübergehende Tätigkeit an der “regelmäßigen Arbeitsstätte I estens vier Wochen gedauert hat.
Mi2, e J Jr ^ au ^ )S ' oder krankheitsbedingte Unterbrechung führt nicht zu einem beginn der Dreimonatsfrist.
Änderungen bei den Übernachtungskosten
Übernachtungskosten können nur noch in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein Abzug von Pauschalen ist sowohl für das Inland als auch für das Ausland nicht mehr möglich.
Der steuerfreie Arbeitgeberersatz ist aber weiterhin sowohl bei Inlandsais auch bei Auslandsübernachtung mit Pauschbeträgen oder über einen Einzelnachweis möglich. Werden die Übernachtungskosten durch Vorlage einer einheitlichen Hotelrechnung für die Übernachtung inkl. Frühstück nachgewiesen, wird bei Inlandsübernachtungen ein pauschaler Betrag von 4,80 EUR (bisher 4,50 EUR) als Frühstücksanteil abgezogen.
Bauern- und Winzerverband Rheinland - Nassau e.V.
Mitgliederversammlung 2008 am Samstag, 23.02.2008, um 10:00 Uhr im Gasthaus Brücker, 56459 Langenhahn-Hintermühlen.
Tagesordnung; 1. Begrüßung und Eröffnung der 2. Westerwälder Land- Tage, Vorsitzender Heribert Metternich; 2. Geschäftsbericht, Geschäftsführer Markus Mille; 3. Nachwahl des Vorstandsmitgliedes für die Verbandsgemeinde Rennerod; 4. Vortrag: „Wohin steuert die europäische Agrarpolitik?“, MdEP, Dr. Werner Langen, Mitglied im Ausschuss Industrie, Forschung und Energie; 5. Verschiedenes
„Echte Fuffziger“ - Geselliger Treff von Menschen zwischen 50 und 60 Jahren entsteht im Raum Bad Marien berg/Betzdorf
Auf Anregung aus der Altersgruppe 50-60 Jahren wird die Westerwälder Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (WeKISS) ab dem Frühjahr 2008 einen Treff für ebensolche Menschen im Raum Bad Marienberg/ Betzdorf ins Leben rufen.Auf dem zukünftigen Programm sollen in Eigenregie geplante Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Freizeitgestaltung und aktive Bewegung stehen. Die Gruppengründung wird zunächst von der WeKISS moderierend begleitet, danach verabreden sich die Teilnehmer eigenständig. Teilnehmen können alle Frauen und Männer in der beschriebenen Altersgruppe, egal ob sie alleinlebend sind oder in einer Partnerschaft leben. Interessenten werden gebeten sich während der Sprechzeiten Montag 15-18 Uhr und Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zwischen 9 und 12 Uhr an die WeKISS unter der Rufnummer 02663/2540 oder per Mail unter wekiss@gmx.de, zu wenden.
Erzeugergemeinschaft für Qualitätsgetreide - Westerwald-Taunus
Am Dienstag, dem 26. Februar findet ab 20.00 Uhr die diesjährige Generalversammlung der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsgetreide - Westerwald-Taunus statt. Tagungslokal ist der Maischeider Hof in Kleinmaischeid. Nach den Regularien und der Ehrung der Sieger im Landesbraugerstenwettbewerb 2007 wird Herr Frank Gemmer von der RWZ zum Thema “Intensität im Ackerbau überdenken!” referieren. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung im Sinne von FUL anerkannt.
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