Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 04/2008
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Wj dje chorfamilie des Gesangverein Hoffnung Niederelbert laden Sie Üen ■ $ •' ’ ZU sammen mit einigen Sängerinnen und Sängern aus unserem Chor, iwi t finpn kurzen Weg des gemeinsamen Singens zu gehen. Als Antwort auf inser Werben um aktives Mitsingen wurde uns vielfach empfohlen, es rJSnai m it einem auf Zeit angelegten Chorprojekt anzugehen. Gerne wol- I ien wir diesem Anliegen nachkommen, denn der Anlass ist großartig: Wir feiern Geburtstag bei der Jugend.
^ Aaeführt werden wir dabei von dem Dirigenten, Herrn Gerhard Christmann. Er ist seit September 2006 unser musikalischer Leiter im Erwach-
senenchor.
Wer sollte mitmachen?
Die Antwort ist denkbar einfach: Jeder - aus Nah und Fern! Wer will und irann - der sollte es unbedingt probieren. Viele von Ihnen kennen ihre ebenen gesanglichen Fähigkeiten, andere können sie entdecken oder wiederentdecken. Trauen Sie sich ganz entspannt in unsere Runde. Testen Sie selbst Ihre Möglichkeiten mit der gratis erhaltenen Gesangsstimme. Zu Ihrer Freude und zur Freude der späteren Zuhörer. Wir im ■wachsenenchor sind keine Profis. Daher sind Sie in unseren Reihen mit aufgehoben und jederzeit herzlich willkommen. Damit der Chor gelingen kann, kommt es auf jede Stimme an!
Es wird ein modernes und einfach strukturiertes Liedgut geprobt. Wer zum ersten Mal im Chor mitsingen möchte - einfach kommen und probieren. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen unseren Dorfspatzen zum Jubiläum zu gratulieren.
Treffpunkt/ Probenraum: Pfarr- und Jugendheim Niederelbert (bei der Kirche) P,robenzeiten: Samstags, je 11/2 Stunden: 14:00 bis 15:30 Uhr Erstes Treffen: 23. Februar 2008
Reifere: 08. März, 29. März, 05. April, 19. April, 10. Mai, 24. Mai l Großer Tag: Samstag, 30. Mai, Fest in der Elberthalle (Nähe Grundschule) östenbeitrag: Die Chorfamilie im Gesangverein Hoffnung bietet das Projekt zum Fixpreis von 10,— Euro für Notenmaterialien und sonstige Ausgen an, zu entrichten beim zweiten Treffen, ähere Infos auch unter www.niederelbert.de.
Anmeldung bitte an: Ulrich Neuroth, Ringstraße 7, 56412 Niederelbert, Fax: 06131/ 16-17-2197, Mail: ulrich.neuroth@rz-online.de, Telefon: 12602/ 90343 oder an eine Sängerin/ einen Sänger des Gesangvereins.
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Parkinson Selbsthilfegruppe Westerwald lädt ein
zum Fachgespräch mit Logopädin
In der Logopädie wird die Sprache als geistige Leistung vom Bewegungsablauf des Sprechens unterschieden. Da Parkinson eine Erkrankung ist, die in erster Linie die Beweglichkeit betrifft, verändert sich bei den Betroffenen häufig das Sprechen. Die Sprache bleibt in der Regel unbeeinträchtigt, d.h. man weiß, was man sagen will, bringt es aber schwer heraus oder wird von Anderen schlecht verstanden.
Da der Sprechablauf auf motorischen Abläufen basiert, kann sich bei Parkinson-Betroffenen die Atmung, die Stimme und die Artikulation verändern. Beim Bemerken erster Anzeichen der hier beschriebenen Verän- jfjerungen, z.B. dadurch, dass beim Sprechen öfter nachgefragt wird, soll- Qe mit regelmäßigen Übungen begonnen werden, deren konsequentes portführen hilft, das Sprechen laut und verständlich zu halten.
Jm zu verdeutlichen, wie Logopädie hier helfen kann, lädt die Parkinsonselbsthilfegruppe Westerwald für Mittwoch, 6. Februar 2008,15:00 Uhr, Fzu einem Fachgespräch in die Cafeteria des Senioren-Wohnpark Montabaur ein. Logopädin Karin Wallneraus Montabaur wird dann über „Logopädie und Parkinson - Neurologisch bedingte Sprech- und Sprachstörungen“ referieren. Anschließend steht sie den Interessenten bei Kaffee und Kuchen für Fragen zur Verfügung.
Viele an Parkinson erkrankte Menschen können wegen mangelnder Mobilität nicht an den monatlichen Treffen teilnehmen. Aus diesem Grund stellt die Geschäftsleitung des SWP einen Bus für einen kostenlosen Transfer zur Verfügung. Die Teilnehmer werden bei rechtzeitiger Anmeldung zu Hause abgeholt und nach dem Treffen auch wieder nach Hause gebracht. Der Bus ist behindertengerecht ausgestattet und auch für Rollstuhlfahrer geeignet.
Die Treffen finden jeden ersten Mittwoch im Monat ab 15:00 Uhr in der Cafeteria des Senioren-Wohnpark Montabaur statt (Programmanfrage für 2008: siehe Telefonnummer unten).
Eingeladen sind alle an Morbus Parkinson Erkrankte, deren Angehörige und alle Interessierte.
Anmeldungen zum Bustransfer unter: Senioren-Wohnpark-Montabaur, Kerstin Gomber, Tel.: 0 26 02 /10 60 - 0.
Treffen der Epilepsie-Selbsthilfegruppe
Die Selbsthilfegruppe für Epilepsie-Erkrankte und Angehörige trifft sich ! regelmäßig einmal im Monat in Hachenburg im Raum über der Bücherei, Mittelstraße 2. Die Termine für das Jahr 2008 sind:
14. Febr., 13. März, 10. April, 15. Mai, 12. Juni, 10. Juli, 14. August, 11. September, 9. Oktober, 13. November, 11. Dezember 2008. Beginn ist jeweils um 19.00 Uhr.
Weitere Informationen zu dieser und anderen Selbsthilfegruppen gibt es r\A/ £ er Westerwälder Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (WeKISS) telefonisch unter 02663-2540 zu den Sprechzeiten montags von 15 bis 16 Uhr sowie dienstags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr oder psr E-Mail unter wekiss@gmx.de.
Änderungen im Steuerrecht
Was für die Steuererklärung 2007 zu berücksichtigen ist
Auch in diesem Jahr kommen auf die Steuerbürger wieder zahlreiche Änderungen zu, die das ohnehin komplizierte Steuerrecht zwar in Teilen vereinfachen sollen, aber nach wie vor weit entfernt von der Steuererklärung auf dem berühmten Bierdeckel sind.
Um hier Hilfestellung zu geben, bietet die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung zahlreiche Serviceangebote an, unter anderem mit kompetenten Ansprechpartnern in den Service-Centern der Finanzämter, der landesweiten Info-Hotline, die unter 0180/3757 400 weltweit erreichbar ist, im Internet unter www.fin-rlp.de sowie mit Steuertipps in Form von Broschüren und Plakaten.
Darüber hinaus bieten die Lohnsteuerhilfevereine sowie Steuerberater Hilfe bei der konkreten Erstellung der Steuererklärung an.
Insbesondere Arbeitnehmer haben bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2007 folgende Steueränderungen zu berücksichtigen:
Absenkung des Sparerfreibetrages
Bereits zum 1. Januar 2007 wurde der Sparerfreibetrag für Ledige auf 750 Euro, für Verheiratete auf 1500 Euro abgesenkt. Der Werbungskostenpauschbetrag von 51 EUR für Ledige/102 EUR für Verheiratete bleibt unverändert.
Kürzung der Pendlerpauschale
In ihrer Steuererklärung für das Jahr 2007 müssen Berufspendler berücksichtigen, dass ab dem 1. Januar 2007 Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Kilometer absetzbar sind. Diese Steueränderung wird allerdings derzeit vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft.
Alle Einkommensteuerbescheide werden automatisch für vorläufig erklärt, ein Einspruch ist daher nicht erforderlich. Steuerbürger, die gleichwohl die Entfernungspauschale bereits ab dem 1. Entfernungskilometer erhalten wollen, können gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen und gleichzeitig einen sog. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Entfernungspauschale für verfassungsgemäß halten, muss die Steuererstattung jedoch zurückgezahlt werden. Zudem sind auf diesen Betrag dann Aussetzungszinsen in Höhe von jährlich 6% zu zahlen.
Arbeitszimmer
Aufwendungen für Arbeitszimmer können nur noch dann abgesetzt werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt, also überwiegend von zu Hause aus gearbeitet wird.
Steuerliche Berücksichtigung von Kindern
Die Altersgrenze für die steuerliche Berücksichtigung von volljährigen Kindern wurde vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Die Altersgrenzen gelten auch für die Kinderzulage bei der Eigenheimzulage.
Elterngeld
Für Geburten ab dem 01.01.2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und wird deshalb bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes miteinbezogen.
Reichensteuer
Für zu versteuernde Einkommen über 250.000,—EUR für Ledige bzw. 500.000,—EUR für zusammenveranlagte Ehegatten erhöht sich der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent
Vereinfachung des Spendenabzugs
Bei Spenden bis zu 200 , EUR reicht ein vereinfachter Spenden- nachnachweis in Form von Überweisungsträger oder Einzahlungsbeleg. Erst bei höheren Beträgen ist eine gesonderte Spendenquittung erforderlich. Zudem können Spender jetzt insgesamt bis zu 20 Prozent ihrer Gesamteinkünfte im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Bislang lag diese Grenze in den meisten Fällen bei 5 Prozent.
Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten - Förderung des Ehrenamtes
Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (Ehrenamt) erfolgt zum einen eine Anhebung der Übungsleiterpauschale von bisher 1.848 EUR auf 2.100 EUR. Zum anderen wird ein neuer Freibetrag für entgeltliche ehrenamtliche, nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten eingeführt, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen. Derartige Einnahmen sind künftig in Höhe von 500 EUR steuerfrei. Steuerberatungskosten - Bis zu 100 Euro für Steuerberatung (auch Kosten für Steuerfachliteratur und Steuererklärungssoftware) dürfen nach einer neuen Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums in der Steuererklärung aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Aufteilung bei einer Einkunftsart abgezogen werden.
Und so sieht die Vereinfachung aus:
Kosten bis zu 100 Euro dürfen ohne Aufteilung bei einer Einkunftsart abgezogen werden.
Kosten bis 200 Euro dürfen bis 100 Euro einer Einkunftsart zugeordnet werden. Der Rest bleibt unberücksichtigt.
Bei Kosten von mehr als 200 Euro dürfen Sie 50% dem beruflichen Teil zuordnen. Die restlichen 50% bleiben unberücksichtigt.
Handwerkerrechnungen, Haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuung
Bei Ausgaben für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuung, verlangt das Finanzamt für die Steuererklärung 2007 weiterhin Belege. Rechnungen von Handwerkern müssen die Lohnkosten von den Materialkosten getrennt nachweisen. Erst für die Steuererklärung im nächsten Jahr (2008) benötigt das Finanzamt keine Belege mehr. Im

