Nr. 03/2008
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Steuerberater
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Geldanlagen wollen gut geprüft sein
Der Ablauftermin Ihrer Lebensversicherung rückt näher, Ihnen steht bald ein beachtliches Guthaben steuerfrei zur Verfügung. Da sollten Sie sich überlegen, wie Sie dieses Ersparte anlegen. Holen Sie
neben einer Empfehlung Ihrer Hausbank mindestens eine weitere Meinung ein. Lassen Sie sich einen Termin geben bei einem Anlageberater, der Ihnen verschiedene Optionen durchrechnet.
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. Die Nutzung steuerlicher Gestal- i tungsspielräume stärkt die Ertrags- ^ | und Finanzkraft jedes Unterneh
mens. Dazu bedarf es einer inter- •g disziplinären Zusammenarbeit von ?{]) b Rechtsanwälten, Steuerberatern ; und Wirtschaftsprüfern. Sie gestal- t ten Steuerkonzepte so, dass der }\ Kunde den größten Nutzen daraus ziehen kann - ob bei Unterneh- . mensgründungen, Restrukturie- 5_40 ; ru ngen von Firmen, Verschmelzungen oder Ausgliederungen von Untemehmensteilen. Persön- | liehe Wertschätzung, Vertrauen ' un d Exklusivität statt Anonymität sind Merkmale einer guten Steu
erberatungsgesellschaft. Ebenso Identifikation und individuelle Lösungen statt Standardservice und Routine. Im Idealfall kennt die Steuerberatungsgesellschaft die Anforderungen jedes einzelnen Mandanten bis ins Detail und konzipiert Lösungen, die seinen spezifischen Bedürfnissen gerecht werden. Sei es für die internationale Expansion, zur internen Kostenreduzierung oder in Form dynamischer Steuergestaltung. In einer Steuerberatungsgesellschaft stehen für jede Aufgabe erfahrene Spezialisten zur Verfügung.
Abmahnungen im Internet können teuer werden
Wer im Internet Waren anbietet, sollte vorsichtig sein: Vor allem Händler auf Auktionsplattformen werden täglich mit Abmahnungen konfrontiert. Das kann ganz schön teuer werden. Lassen Sie daher Ihre Angebote lieber von einem Experten überprüfen und vermeiden Sie kostenintensive Rechtsstreitigkeiten. Empfehlens
wert ist die Überprüfung der vor- und nachvertraglichen Informations- und Belehrungspflichten nach Fernabsatzrecht, das Erstellen und ordnungsgemäßes Einbinden einer rechtmäßigen Widerrufs-/ Rückgabebelehrung und vieles mehr wie die Überprüfung der Preisangaben, Versandkosten und Steuern.
Haben Sie neben Ihrem Gehalt/Ihrer Rente Miet- und/oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als € 9.000/18.000 (ledig/verh.)? Dann kommen Sie zu uns.
Wir beraten Sie bei der
Einkommensteuererklärung
als Mitglieder ganzjährig.
HILO
Arbeitnehmersteuern überall in Deutschland www.hilo.de
Jahnstraße 56
LOHNSTEUERHILFEVEREIN HILO 56179 Va iiendar Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V. Telefon 02 61 /6 710146
Beratungsstelle Fax 02 61 /6 710147
Leiterin: Edith Löser E-Mail: HiloVallendar@t-online.de
Lohnsteuerkarten 2008
Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Dadurch ist das Besteuerungsverfahren im Allgemeinen abgeschlossen, es sei denn, dass für den Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres noch eine Veranlagung zur Einkommensteuer in Betracht kommt oder dass vom Arbeitgeber ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchzuführen ist. Der Arbeitgeber hat die Steuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt wird. Grundlage des Lohnsteuerabzugs ist die Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte wird von der Gemeinde vor Beginn eines jeden Kalenderjahres für alle Arbeitnehmer ihres Bezirks ausgestellt. Die Gemeinde bescheinigt auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge für die unter 18 Jahre alten Kinder
sowie die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Außerdem trägt die Gemeinde in die Lohnsteuerkarte Pauschbeträge für behinderte Menschen ein, soweit diese Freibeträge bei der Besteuerung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Kommen für den Arbeitnehmer weitere Freibeträge in Betracht oder sind bei dem Arbeitnehmer über 18 Jahre alte Kinder zu berücksichtigen, so werden die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte vom Finanzamt jedoch geändert oder ergänzt. Die Lohnsteuer der Arbeitnehmer muss dann vom Arbeitgeber in einer Summe zu bestimmten Fälligkeitstagen an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abgeführt werdem. Im Laufe des Jahres zu viel erhobene Lohnsteuer wird dem Arbeitnehmer aber erstattet. Hilfe findet der Arbeitnehmer bei Steuerberatern oder Lohnsteuer-Hilfsvereinen.

