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Nr. 03/2008

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Steuerberater

Steuerberatung Jahresabschlüsse und Steuererklärungen Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung Betriebswirtschaftliche Beratung

Südstraße 3 • 56422 Wirges

Telefon: 02602/9367-0 Telefax: 02602/93 67-25 E-Mail: dreitz@online.de

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Geldanlagen wollen gut geprüft sein

Der Ablauftermin Ihrer Lebensver­sicherung rückt näher, Ihnen steht bald ein beachtliches Guthaben steuerfrei zur Verfügung. Da soll­ten Sie sich überlegen, wie Sie die­ses Ersparte anlegen. Holen Sie

neben einer Empfehlung Ihrer Hausbank mindestens eine weite­re Meinung ein. Lassen Sie sich ei­nen Termin geben bei einem An­lageberater, der Ihnen verschiede­ne Optionen durchrechnet.

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iGi Spezialisten unter einem Dach

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. Die Nutzung steuerlicher Gestal- i tungsspielräume stärkt die Ertrags- ^ | und Finanzkraft jedes Unterneh­

mens. Dazu bedarf es einer inter- •g disziplinären Zusammenarbeit von ?{]) b Rechtsanwälten, Steuerberatern ; und Wirtschaftsprüfern. Sie gestal- t ten Steuerkonzepte so, dass der }\ Kunde den größten Nutzen daraus ziehen kann - ob bei Unterneh- . mensgründungen, Restrukturie- 5_40 ; ru ngen von Firmen, Verschmel­zungen oder Ausgliederungen von Untemehmensteilen. Persön- | liehe Wertschätzung, Vertrauen ' un d Exklusivität statt Anonymität sind Merkmale einer guten Steu­

erberatungsgesellschaft. Ebenso Identifikation und individuelle Lösungen statt Standardservice und Routine. Im Idealfall kennt die Steuerberatungsgesellschaft die Anforderungen jedes einzelnen Mandanten bis ins Detail und kon­zipiert Lösungen, die seinen spezi­fischen Bedürfnissen gerecht wer­den. Sei es für die internationale Expansion, zur internen Kostenreduzierung oder in Form dynamischer Steuergestaltung. In einer Steuerberatungsgesellschaft stehen für jede Aufgabe erfahrene Spezialisten zur Verfügung.

Abmahnungen im Internet können teuer werden

Wer im Internet Waren anbietet, sollte vorsichtig sein: Vor allem Händler auf Auktionsplattformen werden täglich mit Abmahnun­gen konfrontiert. Das kann ganz schön teuer werden. Lassen Sie daher Ihre Angebote lieber von einem Experten überprüfen und vermeiden Sie kostenintensive Rechtsstreitigkeiten. Empfehlens­

wert ist die Überprüfung der vor- und nachvertraglichen Informati­ons- und Belehrungspflichten nach Fernabsatzrecht, das Erstel­len und ordnungsgemäßes Ein­binden einer rechtmäßigen Wi­derrufs-/ Rückgabebelehrung und vieles mehr wie die Überprüfung der Preisangaben, Versandkosten und Steuern.

Haben Sie neben Ihrem Gehalt/Ihrer Rente Miet- und/oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als € 9.000/18.000 (ledig/verh.)? Dann kommen Sie zu uns.

Wir beraten Sie bei der

Einkommensteuererklärung

als Mitglieder ganzjährig.

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LOHNSTEUERHILFEVEREIN HILO 56179 Va iiendar Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V. Telefon 02 61 /6 710146

Beratungsstelle Fax 02 61 /6 710147

Leiterin: Edith Löser E-Mail: HiloVallendar@t-online.de

Lohnsteuerkarten 2008

Bei Arbeitnehmern wird die Ein­kommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Dadurch ist das Besteuerungsverfahren im All­gemeinen abgeschlossen, es sei denn, dass für den Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres noch eine Veranlagung zur Ein­kommensteuer in Betracht kommt oder dass vom Arbeitgeber ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durch­zuführen ist. Der Arbeitgeber hat die Steuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten, unabhängig da­von, ob der Arbeitnehmer zur Ein­kommensteuer veranlagt wird. Grundlage des Lohnsteuerabzugs ist die Lohnsteuerkarte. Die Lohn­steuerkarte wird von der Gemein­de vor Beginn eines jeden Kalen­derjahres für alle Arbeitnehmer ihres Bezirks ausgestellt. Die Ge­meinde bescheinigt auf der Lohn­steuerkarte die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge für die unter 18 Jahre alten Kinder

sowie die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Außerdem trägt die Gemeinde in die Lohn­steuerkarte Pauschbeträge für behinderte Menschen ein, soweit diese Freibeträge bei der Besteue­rung des Arbeitnehmers zu be­rücksichtigen sind. Kommen für den Arbeitnehmer weitere Freibe­träge in Betracht oder sind bei dem Arbeitnehmer über 18 Jahre alte Kinder zu berücksichtigen, so werden die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte vom Finanzamt jedoch geändert oder ergänzt. Die Lohnsteuer der Arbeitnehmer muss dann vom Arbeitgeber in einer Summe zu bestimmten Fäl­ligkeitstagen an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abgeführt werdem. Im Laufe des Jahres zu viel erhobene Lohnsteu­er wird dem Arbeitnehmer aber erstattet. Hilfe findet der Arbeit­nehmer bei Steuerberatern oder Lohnsteuer-Hilfsvereinen.