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Wochenblatt VG Montabaur

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Einspruch einlegen

Der Bund der Steuerzahler fand heraus, dass nahezu jeder dritte Steuerbescheid nicht stimmt. Soll­te also Ihr Steuerbescheid bei Ihnen eintreffen, prüfen Sie ihn ganz genau. Meist entstehen nämlich Abweichungen in Berei­chen, wie der Berücksichtigung

von Freibeträgen oder ähnlichem. Sie haben innerhalb eines Monats die so genannte Rechtsbehelfsfrist. In dieser Zeit können Sie im Falle von Unstimmigkeiten Einspruch einlegen. Die Frist gilt ab dem Tag, an dem der Steuerbescheid zuge­stellt wurde.

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Helmut Kexel

Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater

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Steue

Am meisten bringt die Einkommensteuer

Steuern sind die wichtigste öffent­liche Einnahmequelle, wobei das Aufkommen der einzelnen Steu­ern sehr unterschiedlich ist. Die aufkommensstärksten Steuern sind in Deutschland derzeit die Ein­kommensteuer und die Um­satzsteuer, während andere Steu­ern weniger als 0,1 % des Steuer-

Sparbuch ade!

Eigentlich erstaunlich: Das gute alte Sparbuch ist bei den Deut­schen noch immer als Geldanlage beliebt. Doch gerade bei der Ren­dite enttäuscht der Anlageklassi­ker. Sparbücher werden durch­schnittlich mit einem Zinssatz von nur einem Prozent verzinst. Be­rücksichtigt man die derzeitige In­

aufkommens ausmach« werden nach verschiede, sichtspunkten klassifi» häufigste Unterscheide nach direkten undir Steuern. Bei direkten Steuer

Steuerzahler und-schulde

tisch, andernfalls handelt um indirekte Steuern.

flationsrate von rundzweiPi

erwirtschaftet das Sparbuch

tive Erträge und der Anlegs liert Geld. Höchste Zeit,;« einem Anlageberater zusam zusetzen und andere Form« Geldanlage zu besprechen, Möglichkeiten, die nicht i haftet aber einträglich sind.

Wer zahlt die Prozesskosten

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Wenn die rechtliche Auseinander­setzung nicht anders zu regeln geht, trifft man sich vor Gericht. Zuständig für normale Zivilstrei­tigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ist das Amtsge­richt. Als zweite Instanz, aber auch als erste Instanz bei einem höhe­ren Streitwert, geht ein Fall an das Landgericht. Eine Berufung unter einem Streitwert von 750 Euro ist nicht möglich. Weitere Berufungs­instanzen sind das Oberlandesge­richt und schließlich der Bundes­gerichtshof. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Gerichte für andere Rechtsbereiche: Arbeits-, Finanz-,

Sozial- und Verwaltuhgsgai Auch hier gibt es einen I weg bis zum jeweiligen Bin gericht. Anfallende Prozess!« orientieren sich am Streital Zivilprozessen trägt die unteiii ne Partei sämtliche Prozess!« bei Teilsiegen werden die Ko gemäß der Quote aufgeti Anders in Ehesachen oderba] gleichen: Hier trägt je eigenen Rechtsanwaltskost) Arbeitsgerichtsverfahren in ersten Instanz muss jede unabhängig vom Ausgang Verfahrens seinen Rechtsai selbst bezahlen.

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