Nr. 02/2008
Wochenblatt VG Montabaur
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den wir sie wie gewohnt ausführlich über den genauen Verwendungszweck der Spende informieren.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass KEINE zusätzliche Abholung der Weihnachtsbäume durch die WAB erfolgt.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Oberelbert
Vereinsring Oberelbert
Kartenverkauf für Bunte Abende
Die Bunten Abende“ finden im Jahre 2008 am . Samstag, den 19.1. (1. Bunter Abend)
. und Samstag, den 26.1. (2. Bunter Abend) statt.
Der 2. Bunte Abend ist restlos ausverkauft. Für den 1. Bunten Abend gibt es im Dorfladen Oberelbert während den Geschäftszeiten noch Karten zu kaufen.
Anmeldungen zum Fastnachtszug
Am Fastnachtsonntag steht die Oberelberter Fastnacht ganz im Zeichen des nun schon traditionellen Umzuges.
Alle, die am Zug teilnehmen möchten, werden gebeten sich umgehend bei bei Obgm. Karl Jung (Tel. 1499; e-mail: gemeinde@oberelbert.de) anzumelden. Über möglichst zahlreiche Beteiligung aus den Nachbarorten würden wir Oberelberter uns freuen.
Anmeldungen, bitte mit Angabe der voraussichtlichen Teilnehmerzahl, müssen bis spätestens 20.1. erfolgen, damit das Wurfmaterial entsprechend geordert werden kann.
Generalprobe für Bunte Abende
Die Generalprobe für die Bunten Abende findet am Donnerstag, den 17.1. ab 20.00 Uhr statt. Alle Aktiven werden gebeten pünktlich und vollzählig zur Generalprobe zu erscheinen.
Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel. und Fax 02608/204
In dringenden Fällen.Tel. 02608/944230
.Fax 02608/944289
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Tel. 02608/202
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.Tel. 06439/7710
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973
- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Welschneudorf erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn 1 ■ die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt, •
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Mon- tabeur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter
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Überprüfung (Messung) der Öl- und Gasheizungen
Ab 21.1.2008 werde ich aufgrund der Ersten Veränderungsverordnung zur Ersten Durchführungsverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - lBImSCHV) vom 15. Juli 1988 die Messungen in der Gemeinde WELSCHNEUDORF vornehmen. Sollten die Werte der Verordnung nicht entsprechen, bin ich verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen eine Nachmessung durchzuführen. Diese ist ebenfalls gebührenpflichtig.
Eine Wartung der Anlage durch den Kundendienst vor der Messung ist empfehlenswert.
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister Helmut Zerfas
Heilgymnastik
Im Sitzen: Übungen mit Ball, Expander, Tuch und Stab, um altersbedingtem Muskelabbau vorzubeugen. Erstes Treffen in diesem Jahr am Montag, 21.01.2008,15.00 Uhr unten in der Kurfürstenhalle. Der Kurs vermittelt Kenntnisse und Übungen, um Haltungsproblemen zu begegnen, Muskeln werden aktiv gestärkt. Weitere 5 Treffen bis Juli dieses Jahres sind geplant.
Sternsinger für die EINE WELT
...unter diesem Motto waren in der Zeit vom 04. bis 06. Januar 2008 insgesamt 17 fleißige Majestäten in vier Gruppen in Welschneudorf bei Wind und Wetter unterwegs.
Liebe Sternsinger, vielen Dank für euren Einsatz. Ein weiteres Dankeschön gilt natürlich auch allen Spendern, die die diesjährige Aktion finanzkräftig unterstützten und die vielen Helfer im Hintergrund.
kIöIb
Öffnungszeiten der KÖB - kath. öffentliche Bücherei
dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Journalist Herbert Eberth liest in der KÖB
„Klassiker für Kids“
Die KöB Welschneudorf bietet für alle Kinder ab 10 Jahren und alle anderen, die sich in Ihre Kindheit zurückversetzen lassen möchten, regelmäßige Leseabende an.
Wir treffen uns am Dienstag, den 15.01.2008 von 19.00 Uhr bis 19.45 Uhr im Rathaus Welschneudorf.
Wir lesen den zweiten Teil der Weihnachtsgeschichte von Charles Dickens. Kommt, lasst Euch mitreißen von den spannenden und ausdrucksvollen Lesungen von Herbert Eberth. Der Eintritt ist frei!
MGV „Eintracht“ Welschneudorf
Einladung zur Jahreshauptversammlung des MGV „Eintracht“
1892 Welschneudorf e.V.
Hiermit werden alle Mitglieder des MGV „Eintracht“ Welschneudorf herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 25.01.2008 um 19:30 Uhr ins Vereinslokal „Westerwälder Hof“ eingeladen.
Tagesordnung: 1. Genehmigung der Tagesordnung; 2. Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung; 3. Jahresbericht des Protokollführers; 4. Kassenbericht; 5. Bericht der Kässenprüfer; 6. Aussprache zu den Berichten; 7. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes; 8. Wahl der Kassenprüfer; 9. Bericht Kinderchor
10. Bericht des Chorleiters; 11. Zusammenschluss einer Chorgemeinschaft Männerchor „MGV“ Eintracht / Frauenchor Musica Viva Welschneudorf; 12. Termine 2008; 13. Verschiedenes Über eine rege Teilnahme an dieser Jahreshauptversammlung würden wir uns sehr freuen.
SV Welschneudorf informiert
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung des SV Welschneudorf findet am Samstag, den 16.02.2008 um 19.00 Uhr in unseren Vereinslokal „Gasthaus zum Hannes“ statt.

