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Nr. 02/2008

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Wochenblatt VG Montabaur

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Änderung der Friedhofsgebührensatzung

nrtsbürqermeister Roggenbach verwies eingangs der Diskussion über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung darauf, dass im September 2006 Sne Anpassung der Friedhofsgebührensatzung vom Rat einstimmig hPschlossen wurde. Diese Anpassung sah deutliche Gebührenerhöhun- npn u a für Einzel- und Reihengrabstätten vor und entsprach damit einer FmDfehiung des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes, welches zuvor feststellte, dass beim Friedhof eine jährliche Kostenunterdeckung von 21.000,00 EUR besteht.

Unmut in der Bevölkerung wurde laut, nachdem sich herausstellte, dass in Nachbargemeinden sowie im Bereich der Verbandsgemeinde trotz glei­cher Ausgangslage deutlich niedrigere Gebührenanpassungen beschlos­

sen wurden.

Daraufhin wurde sich in den Ratsfraktionen verständigt, die Gebühren tlw. wieder rückwirkend zu senken.

Dementsprechend werden die Gebühren für Reihengräber von 860,00 EUR auf 620,00 EUR und für Doppelgräber von 1.420,00 EUR auf 990,00 EUR mit einstimmigem Ratsbeschluss gesenkt.

Sterbefälle, die nach Sept. 2006 mit den erhöhten Gebührensätzen abge­rechnet wurden, sollen nach den nunmehr geltenden Sätzen neu abge­

rechnet werden.

Die Friedhofsgebührensatzung wird in einer der nachfolgenden Ausga­ben des Wochenblattes veröffentlicht und soll rückwirkend zum 21.10.2006 in Kraft treten.

Neijheiseler Baljatscher

Mit den Baljatschern auf Safari

Die Kappensitzungen der Neijheiseler Baljatscher finden statt am 02.02.08 um 20.11 Uhr und am 03.02.08 um 19.11.Uhr.

Der Kartenvorverkauf für beide Sitzungen ist am 11.01.08 um 20.00 Uhr im Vereinslokal Thüringer Hof.

Verkehrsverein Neuhäusel e.V.

Jahreshauptversammlung:

Am Freitag, 8. Februar 2008, um 19 Uhr findet in der GaststätteThürin­ger Hof unsere Jahreshauptversammlung statt. Hierzu laden wir alle Mit­glieder recht herzlich ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Vorstandsberichte, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Jahresprogramm, 6. Verschiedenes. Eventuelle Anträge bzw. Anregungen zur Tagesordnung sind dem Vor­stand bis spätestens acht Tage vor der JHV schriftlich einzureichen.

Dia-Vortrag:

Wir erinnern an den Dia-Vortrag am 16. Januar 2008 um 19 Uhr im Sankt- Anna-Haus mit Frau Goldhausen. Das Thema lautet:Rund um die Meck­lenburgische Seenplatte einmal Rügen und zurück. Zu diesem span­nenden Vortrag laden wir alle Mitglieder, sowie Gäste auch aus den Nach­bargemeinden recht herzlich ein. Der Unkostenbeitrag beträgt ein Euro pro Person. Für Mitglieder ist die Veranstaltung kostenlos. Wir würden uns freuen, an beiden Abenden viele Mitglieder und Gäste begrüßen zu können.

SImmern

-

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

mittwochs.von 18.00 bis 20.00 Uhr

und.

Telefon:.

Ortsbürgermeister privat: Telefax:.

....nach Vereinbarung

.02620/8614

02620/9203-0 od. -14 .02620/9203-22

E-Mail:. jhaseneier@simmern-ww.de

Homepage:. http://www.simmern-ww.de

Vermietung der Schutzhütte durch R. Schupp .02620/2320

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973

' 1 S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur

Abgabenordnung

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersat­zung der Ortsgemeinde Simmern in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Simmern erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteu­er für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung Stein, Erster Beigeordneter

Bericht aus

der Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2007

- Kurzbericht -

In der Sitzung vom 18.12.2007 befasste sich der Gemeinderat unter ande­rem mit folgenden Tagesordnungspunkten: GeneralsanierungsmaßnahmeGemeindezentrum

Zur Einleitung erläuterte der Ortsbürgermeister den Investitions- und Reparaturstau an allen Baulichkeiten der Gemeinde.

Er wies daraufhin, dass in den vergangenen 10-15 Jahren wesentliche und wichtige Unterhaltungsmaßnahmen am Kindergarten, am Bauhof und am Haus Siebenborn unterblieben sind, die nunmehr im Rahmen des Gemeindehaushalts nachgeholt werden müssen.

Die Situation des Bauhofs sei mindestens seit 2002/3 nach Beanstan­dungen durch den TÜV bekannt. Unterkunfts- und Sanitärräume für den Gemeindearbeiter fehlen völlig.

Bei einer Begehung des Kindergartens durch technische Mitarbeiter des Bauamtes der Verbandsgemeinde im Frühjahr ds. J. seien ganz grobe Sicherheitsmängel festgestellt worden. Diese sind bereits abgestellt. Außerdem sei der Umfang weiterer notwendiger Maßnahmen dokumen­tiert worden, die nunmehr behoben werden müssen.

Im Kindergarten lassen sich die Fenster nicht mehr öffnen, daher gibt es auch keinen notwendigen 2. Fluchtweg. Die Elektroinstallation entspricht nicht dem vorgeschriebenen Sicherheitsstandart, die Sanitäreinrichtun­gen müssen überholt werden, die Außenanlagen sind erheblich repara­turbedürftig, im Bürgermeisteramt und bei der Bücherei sind Fenster, Hei­zung, Sanitär- und Elektroanlagen zu erneuern. Die vorhandene Elektro­heizung ist Asbest belastet.

Um alle notwendigen Maßnahmen für diese drei Objekte durchzuführen, sei ein Aufwand von ca. 750.000 EUR erforderlich. Hinzu kommen noch Aufwendungen von z. Zt. geschätzten ca. 150.000 EUR für notwendige Dachreparaturen am Haus Siebenborn. Für das Haus Siebenborn ist z. Zt. überhaupt kein Geld vorhanden. Simmern könne froh sein, wenn die Sanierungsaufwendungen für Kindergarten, Bauhof, Bürgermeisteramt, Bücherei und Mehrzweckraum finanziert werden könnten.

In der Gemeinderatssitzung am 17. Mai 2007 sei unter TOP 2 einstimmig (ohne Enthaltungen) der Grundsatzbeschluss für das Gemeindezentrum und die Sanierung des Kindergartens gefasst worden.

Eine Finanzierung wesentlicher Teile der Maßnahmen sei möglich, wobei man Landeszuschüsse erwarte; ggfls. muss auch über eine Kreditfinan­zierung nachgedacht werden.

Sodann stellten die Architekten Merzbach und Mengelkoch das Ergebnis ihrer Untersuchungen und Planungen vor:

Sie bezogen sich auf die Einführung durch den Ortsbürgermeister und erläuterten dann, dass es sinnvoll ist, das Gesamtvorhaben Dorfzentrum in drei Abschnitte zu teilen:

Kindergarten

Mehrzweckraum

Bürgermeisteramt mit Bauhof und Bücherei.

Im Kindergarten müssen, um ihn weiterbetreiben zu können, folgende Maßnahmen durch geführt werden:

Sicherstellen des 2. Rettungswegs, hierfür sind u. a. alle Fenster zu erneuern

Die gesamte Elektroanlage ist, weil sie den vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften nicht entspricht, neben der Heizung und den Sanitäreinrichtungen zu erneuern Die Innendecken sind zu erneuern

Die Dächer sind zu sanieren, zumal einige Abflüsse der Flachdächer verstopft sind

Die Außenanlagen und die Zuwegung sind zu sanieren.

Für den Mehrzweckraum sind folgenden Arbeiten erforderlich: Herstellen des 2. Rettungsweges Erneuerung von Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlage