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Wochenblatt VG Montabaur

20

Nr.

02/2008

führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Neuhäu­sel in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammer­beitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskam­mer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent *

richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftliche' J

Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem > heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher \ Bescheid zugegangen wäre. 1

Rechtsbehelfsbelehrung j

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichuna \

der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. , a

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- i gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Mon <

tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor I dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. 1

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der !

Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein - Erster Beigeordneter \

r — - — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —

! Bestellformular für Brennholz beim Forstrevier Jägerpfad-Hillscheid

Forstamt Neuhäusel z.Hd. Birgit Sabel Industriestraße 56335 Neuhäusel

Ich bitte um Vormerkung für die Vergabe von :

1

„Kronenholz/Schlagrestholz“

Resthölzer zum selbst aufarbeiten im Schlag bzw. in der Fläche

Menge

(Mindestmenge 3 rm)

Buche 15,00 €/rm

rm

Ich bestelle hiermit verbindlich:

Menge

(Mindestmenge 5 rm)

„Brennholz lang“

Schwächere Stämme zum selbst aufarbeiten an einen

befestigten Waldweg gezogen

Buche 32,00 €/rm

Name:

Vorname

Straße

Wohnort

Tel./Fax:

,den

Unterschrift

Fax: 0 26 20 / 95 35 25 E-mail: birgit.sabel@wald-rlp.de

Brennholz Winter 2007/2008

Forstrevier

Jägerpfad-Hillscheid

Angeboten werden folgende Sorti­mente (Preise siehe Bestellschein)

(1) „Kronenholz/Schlagrestholz“

Für dieses Sortiment können lediglich unverbindliche Vormerkungen entge­gengenommen werden, da nur ein begrenztes Mengenaufkommen ver­teilt werden kann. Die Vergabe findet anlässlich Mitte Februar nach Ankün­digung im Wochenblatt vor Ort statt.

(2) „Brennholz lang am Weg“

Hierfür werden verbindliche Bestellun­gen entgegengenommen, da Liefer- , mengen im Umfang eines haus- ! haltsüblichen Jahresbedarfs sicherge­stellt sind. I

Die Kunden erhalten unaufgefordert | Nachricht über das bereitgestellte § Holz. I

Der Aufarbeitungszeitraum für den Pri- I vat - und Nebenerwerbsbedarf ist auf [ä den Zeitraum beginnend mit der Zutei- i lung ab Mitte Februar bis 30. April 2008 | befristet. |

Bestellungen werden ausschließlich in I schriftlicher Form mit dem nachste­hend abgedruckten Formular entge- ■ gen genommen. Letzter Termin hierfür I ist der 21. Januar 2008. 1

Zusätzlich zur bereits bestehenden | Verpflichtung zum Tragen einer I Schutzausrüstung für die Arbeit mit | der Kettensäge im Wald (Schutzschu- 1 he mit Stahlkappe und Schnittschutz, | Schnittschutzhose, Helmkombination | mit Gehör- und Gesichtsschutz) ist | grundsätzlich die Vorlage eines | „Sachkundenachweises für den |j Umgang mit der Motorsäge“ erfor- | derlich. I

Der Sachkundenachweis kann im For- i strevier Jägerpfad-Hillscheid im Rah- | men von eintägigen Lehrgängen | erworben werden. Termine hierfür wer­den nach Ostern angeboten und über das Wochenblatt bekanntgegeben.

Bernd Nückel Forstrevier Jägerpfad-Hillscheid

Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 6.12.2007

- Forstwirtschaftsplan 2008 verabschiedet

- Friedhofsgebührensatzung geändert Forstwirtschaftsplan 2008

Zu Beginn der Sitzung erläuterte Revierförster Klein das Betriebsergeb­nis des Jahres 2007, welches vom Sturm Kyrill geprägt war. Im Land Rheinland-Pfalz waren ca. 1,5 Millionen Festmeter Sturmwurfholz, davon im Westerwald 500.000 Festmeter, hauptsächlich Fichte, zu verzeichnen. Daher wurden die Holzpreise unter Druck gesetzt. In der Ortsgemeinde Neuhäusel waren 200 Festmeter Sturmwurfholz zu verzeichnen, was genau dem ursprünglich geplanten Jahreshiebsatz der Ortsgemeinde ent­

sprach. Wenn bis Jan./Febr. 08 keine weiteren Schäden durch Sturm ent­stehen, wird sich nach Einschätzung von Revierförster Klein der Holzpreis wieder auf dem alten Niveau bewegen.

Das Sturmwurfholz mit Laubholzeinschlag hat zu einer Gesamteinnahme von 21.000,00 EUR geführt. Die Gesamtausgaben betrugen Ende 2007 ca. 15.000,00 EUR, sodass mit einem Überschuss von ca. 5.000,00 EUR bis 6.000,00 EUR zu rechnen ist.

Nachfolgend gab Revierförster Klein die Kalkulationsgrundlagen für die Planansätze 2008 zur Kenntnis. Demnach ist ein Holzeinschlag von 310 fm geplant und es wird mit nahezu deckungsgleichen Einnahmen und Ausgaben gerechnet (Überschuss ca. 1.800 EUR).

Der Ortsgemeinderat folgte dem Beschlussvorschlag und verabschiede­te den Forstwirtschaftsplan 2008 einstimmig.