Wochenblatt VG Montabaur
20
Nr.
02/2008
führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Neuhäusel erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent *
richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftliche' J
Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem > heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher \ Bescheid zugegangen wäre. 1
Rechtsbehelfsbelehrung j
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichuna \
der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. , a
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands- i gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Mon <
tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor I dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. 1
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der !
Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: Stein - Erster Beigeordneter \
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! Bestellformular für Brennholz beim Forstrevier Jägerpfad-Hillscheid
Forstamt Neuhäusel z.Hd. Birgit Sabel Industriestraße 56335 Neuhäusel
Ich bitte um Vormerkung für die Vergabe von :
1
„Kronenholz/Schlagrestholz“
Resthölzer zum selbst aufarbeiten im Schlag bzw. in der Fläche
Menge
(Mindestmenge 3 rm)
Buche 15,00 €/rm
rm
Ich bestelle hiermit verbindlich:
Menge
(Mindestmenge 5 rm)
„Brennholz lang“
Schwächere Stämme zum selbst aufarbeiten an einen
befestigten Waldweg gezogen
Buche 32,00 €/rm
Name:
Vorname
Straße
Wohnort
Tel./Fax:
,den
Unterschrift
Fax: 0 26 20 / 95 35 25 E-mail: birgit.sabel@wald-rlp.de
Brennholz Winter 2007/2008
Forstrevier
Jägerpfad-Hillscheid
Angeboten werden folgende Sortimente (Preise siehe Bestellschein)
(1) „Kronenholz/Schlagrestholz“
Für dieses Sortiment können lediglich unverbindliche Vormerkungen entgegengenommen werden, da nur ein begrenztes Mengenaufkommen verteilt werden kann. Die Vergabe findet anlässlich Mitte Februar nach Ankündigung im Wochenblatt vor Ort statt.
(2) „Brennholz lang am Weg“
Hierfür werden verbindliche Bestellungen entgegengenommen, da Liefer- , mengen im Umfang eines haus- ! haltsüblichen Jahresbedarfs sichergestellt sind. I
Die Kunden erhalten unaufgefordert | Nachricht über das bereitgestellte § Holz. I
Der Aufarbeitungszeitraum für den Pri- I vat - und Nebenerwerbsbedarf ist auf [ä den Zeitraum beginnend mit der Zutei- i lung ab Mitte Februar bis 30. April 2008 | befristet. |
Bestellungen werden ausschließlich in I schriftlicher Form mit dem nachstehend abgedruckten Formular entge- ■ gen genommen. Letzter Termin hierfür I ist der 21. Januar 2008. 1
Zusätzlich zur bereits bestehenden | Verpflichtung zum Tragen einer I Schutzausrüstung für die Arbeit mit | der Kettensäge im Wald (Schutzschu- 1 he mit Stahlkappe und Schnittschutz, | Schnittschutzhose, Helmkombination | mit Gehör- und Gesichtsschutz) ist | grundsätzlich die Vorlage eines | „Sachkundenachweises für den |j Umgang mit der Motorsäge“ erfor- | derlich. I
Der Sachkundenachweis kann im For- i strevier Jägerpfad-Hillscheid im Rah- | men von eintägigen Lehrgängen | erworben werden. Termine hierfür werden nach Ostern angeboten und über das Wochenblatt bekanntgegeben.
Bernd Nückel Forstrevier Jägerpfad-Hillscheid
Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 6.12.2007
- Forstwirtschaftsplan 2008 verabschiedet
- Friedhofsgebührensatzung geändert Forstwirtschaftsplan 2008
Zu Beginn der Sitzung erläuterte Revierförster Klein das Betriebsergebnis des Jahres 2007, welches vom Sturm Kyrill geprägt war. Im Land Rheinland-Pfalz waren ca. 1,5 Millionen Festmeter Sturmwurfholz, davon im Westerwald 500.000 Festmeter, hauptsächlich Fichte, zu verzeichnen. Daher wurden die Holzpreise unter Druck gesetzt. In der Ortsgemeinde Neuhäusel waren 200 Festmeter Sturmwurfholz zu verzeichnen, was genau dem ursprünglich geplanten Jahreshiebsatz der Ortsgemeinde ent
sprach. Wenn bis Jan./Febr. 08 keine weiteren Schäden durch Sturm entstehen, wird sich nach Einschätzung von Revierförster Klein der Holzpreis wieder auf dem alten Niveau bewegen.
Das Sturmwurfholz mit Laubholzeinschlag hat zu einer Gesamteinnahme von 21.000,00 EUR geführt. Die Gesamtausgaben betrugen Ende 2007 ca. 15.000,00 EUR, sodass mit einem Überschuss von ca. 5.000,00 EUR bis 6.000,00 EUR zu rechnen ist.
Nachfolgend gab Revierförster Klein die Kalkulationsgrundlagen für die Planansätze 2008 zur Kenntnis. Demnach ist ein Holzeinschlag von 310 fm geplant und es wird mit nahezu deckungsgleichen Einnahmen und Ausgaben gerechnet (Überschuss ca. 1.800 EUR).
Der Ortsgemeinderat folgte dem Beschlussvorschlag und verabschiedete den Forstwirtschaftsplan 2008 einstimmig.

