Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 52/2007
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am Sonntag, den 13.01.2008 um 18.30 Uhr in der ev. Pauluskirche Montabaur
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Leitung:
Forsten Greis
Es musizieren für Sie das
Uccellini Ensemble und Schüler der Kreismusikschule
Der Eintritt ist frei!
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Werbegemeinschaft Montabaur Aktuell
Jahresausklang
Vom 27. - 29.12.07 gemütliches Treffen mit der Familie und Freunden beim Jahresausklang in Montabaur.
Genießen Sie mit Beginn der Dämmerung am Freitag, den 28. und Samstag, den 29.12., die Feuerzangenbowle vor dem historischen Rathaus.
Öffentl. Bekanntmachungen
Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur zur Erhebung von einmaligen und lautenden Entgehen für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe (Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - ESA -) vom 13. Dezember 2007 Inhaltsverzeichnis:
I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen § 1 Abgabearten
II. Abschnitt: Einmaliger Beitrag § 2 Beitragsfähige Aufwendungen § 3 Gegenstand der Beitragspflicht
§ 4 Ermittlungsgrundsätze und Ermittlungsgebiet § 5 Beitragsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung § 6 Beitragsmaßstab für die
Niederschlagswasserbeseitigung § 7 Entstehung des Beitragsanspruches §8 Vorausleistungen 3 § 9 Ablösung § 10 Beitragsschuldner § 11 Veranlagung und Fälligkeit
III. Abschnitt, Laufende Entgelte § 12 Entgeltfähige Kosten
§ 13 Erhebung wiederkehrender Beiträge § 14 Entstehung des Beitragsanspruchesö § 15 Vorausleistungen § 16 Ablösung
§17 Beitragsschuldner.
§ 18 Veranlagung und Fälligkeit § 19 Erhebung von Benutzungsgebühren § 20 Gegenstand der Gebührenpflicht § 21 Maßstab für die Benutzungsgebühr § 22 Gewichtung von Schmutzwasser § 23 Entstehung des Gebührenanspruches § 24 Vorausleistungen § 25 Gebührenschuldner § 26 Veranlagung und Fälligkeit
IV. Abschnitt Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse, für Abwasseruntersuchungen und Genehmigungen
§ 27 Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse § 28 Aufwendungsersatz für Abwasseruntersuchungen § 29 Aufwendungsersatz für Genehmigungen
V. Abschnitt: Abwasserabgabe
§ 30 Abwasserabgabe für Direkteinleiter8
VI. Abschnitt: Inkrafttreten/Außerkrafttreten § 31 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - ESA - vom 13.12.2007 Seite 3 von 30
Anlagenverzeichnis (Bestandteil der ESA):
Anlage 1: Funktionsbezogene Aufteilung von Kosten und Aufwendungen Anlage 2: Bestand der erstmaligen Herstellung der Flächenkanalisation zum 31.12.2007
Der Verbandsgemeinderat Montabaur hat aufgrund der §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973, der §§ 2, 7 und 13 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland- Pfalz (KAG) vom 20. Juni 1995 sowie des § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 des Landesabwasserabgabengesetzes (LAbwAG) - in der jeweils geltenden Fassung - folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen § 1 Abgabearten
(1) Die Verbandsgemeinde Montabaur betreibt in Erfüllung ihrer Abwas
serbeseitigungspflicht die Abwasserbeseitigung in ihrem Entsorgungsgebiet als öffentliche Einrichtung zur:
1. Schmutzwasserbeseitigung und
2. Niederschlagswasserbeseitigung.
(2) Die Verbandsgemeinde Montabaur erhebt:
1. Einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau in Form der räumlichen Erweiterung der Flächenkanalisation nach § 2 dieser Satzung.
2. Laufende Entgelte zur Deckung von laufenden Kosten der öffentlichen Einrichtung einschließlich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen nach § 13 ff. dieser Satzung und Gebühren nach §§ 19 ff. dieser Satzung.
3. Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse nach § 27 dieser Satzung.
4. Aufwendungsersatz für Abwasseruntersuchungen nach § 28 dieser Satzung.
5. Aufwendungsersatz für Genehmigungen nach § 29 dieser Satzung.
6. Laufende Entgelte zur Abwälzung der Abwasserabgabe nach § 30 dieser Satzung.
(3) Bei Einrichtungen und Anlagen der Abwasserbeseitigung, die sowohl der Schmutzwasser- als auch der Niederschlagswasserbeseitigung dienen, werden die Investitionsaufwendungen sowie die investitionsabhängigen und sonstige Kosten nach den Bestimmungen der Anlage 1 dieser Satzung funktionsbezogen aufgeteilt.
(4) Die einzelnen Abgabensätze werden durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Montabaur festgesetzt und auf ortsübliche Weise öffentlich bekannt gemacht.
II. Abschnitt: Einmaliger Beitrag
§ 2 Beitragsfähige Aufwendungen
(1) Die Verbandsgemeinde Montabaur erhebt einmalige Beiträge für die auf das Schmutz- und Niederschlagswasser entfallenden Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau in Form der räumlichen Erweiterung der Flächenkanalisation im Sinne von § 2, Randnummer 1 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur, nachfolgend AES genannt, soweit diese nicht bereits durch Zuschüsse, Zuwendungen oder auf andere Weise gedeckt sind.
(2) Bei der Erhebung von einmaligen Beiträgen sind beitragsfähig:
1 . Die Aufwendungen für die Straßenleitungen (sogenannte Flächenkanalisation).
2. Die Aufwendungen für sonstige der Abwasserbeseitigung dienenden öffentlichen Anlagen, soweit ihnen eine der Flächenkanalisation vergleichbare Funktion zukommt (z. B. Versickerungsanlagen, Gräben, Mulden, Rigolen).
3. Die bewerteten Eigenleistungen der Verbandsgemeinde Montabaur, die diese zur erstmaligen Herstellung oder räumlichen Erweiterung der Flächenkanalisation aufwenden muss.
4. Die Aufwendungen für die Beschaffung von Grundstücken und den Erwerb von Rechten an Grundstücken Dritter sowie der Wert der von der Verbandsgemeinde Montabaur aus ihrem Vermögen bereitgestellten Grundstücksflächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung.
5. Die Aufwendungen Dritter, deren sich die Verbandsgemeinde Montabaur im Rahmen der erstmaligen Herstellung oder räumlichen Erweiterung der Flächenkanalisation bedient.

