Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 51/2007
Öffentl. Bekanntmachungen
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 2008
L Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 7 Abs. 1 Nr. 8 und 10 Abs
?des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBI S 476
BS 2020 - 20 ) in Verbindung mit den §§ 95 ff der Gemeindeordnuna /ßemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153 - BS 2020-1) und den §§ 15 ff der Eiaenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05 10 1999 (GVBI. S- 373 BS 2020-1-10) folgende Haushaltssatzung beschlossen die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 wird
a ) im Erfolgsplan
in den Erträgen auf ...1.228.100,00 EUR
in den Aufwendungen auf . 1.228.100,00 EUR
b) im Vermögensplan
in den Einnahmen (Mittelherkunft) auf.822.000,00 EUR
in den Ausgaben (Mittelverwendung) auf .822.000,00 EUR.
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1 . der Gesamtbetrag der Kredite auf.0,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.0,00 EUR
3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf. 0 00 EUR
§3
( 1 ) Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Verband von seinen Mitgliedern
a) Baukostenzuschüsse zur Deckung der Investitionskosten, dies sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die Kosten für den Ausbau (Erneuerung, Erweiterung, Umbau und Verbesserung) der verbandseigenen Anlagen und die Übernahme von Anlagen der Verbandsmitglieder und
b) laufende Entgelte für Leistungen.
(2) Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlenden Baukostenzuschüsse werden für das Jahr 2008 wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Bad Ems.272.400,00 EUR
Verbandsgemeinde Montabaur.73.600,00 EUR
(3) Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlenden laufenden Entgelte werden für das Jahr 2008 wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Bad Ems.678.350,00 EUR
Verbandsgemeinde Montabaur.223.250,00 EUR
Bad Ems, 13. Dezember 2007 Josef Oster
Abwasserzweckverband Bad Ems (S.) Verbandsvorsteher
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 02. Januar 2008 bis 11. Januar 2008 während der Öffnungszeiten öffentlich aus:
a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Bleichstr. 1,56130 Bad Ems, Zimmer 211
b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, Zimmer 208, 2. Stock.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Vectandsgemeindeverwaitung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- zung geltend machen.
Bad Ems, 13. Dezember 2007 Josef Oster
Verbandsgemeindeverwaltung (S.) Bürgermeister
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Alle Tierhalter im Bereich
der Verbandsgemeinde Montabaur
die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuss zu den Besamungskosten für Rindviehhaltung zu erwarten haben werden gebeten, bis spätestens Freitag, 28.12,2007 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durch- geführten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen.
Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 221 Hathaus Neubau, Ebene 2), 56410 Montabaur, abzugeben, h Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des angegebe- an Meldetermins, da später eingehende Meldungen für 2007 nicht •mehr berücksichtigt werden können.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Bauverwaltung -
Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr
wegen der Weihnachtsfeiertage 2007 und des Neujahrstages 2008
Von Seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes wird nachfolgend auf die Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr wegen der
Weihnachtsfeiertage 2007 und des Neujahrstages 2008 hingewiesen:
Verschiebung 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.2007) Wegen des 1. Weihnachtsfeiertages am Dienstag, dem 25.12.2007 erfolgt die Abfuhr der Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der Gelben DSD-Säcke einen Tag früher, also anstatt dienstags bereits montags und anstatt montags bereits am Samstag, dem 22.12.2007. Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2007 zu entnehmen. Verschiebung 2. Weihnachtsfeiertag (26.12.2007)
Wegen des 2. Weihnachtsfeiertages am Mittwoch, dem 26.12.07 erfolgt die Abfuhr der Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der Gelben DSD-Säcke einen Tag später, d.h. anstatt mittwochs erst donnerstags, anstatt donnerstags erst freitags und anstatt freitags erst am Samstag, dem 29.12.2007.
Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2007 zu entnehmen.
Die übrigen im Müllkalender angegebenen Abfuhrtermine, z.B. Sperrmüll, bleiben von der Verschiebung unberührt.
Verschiebung Neujahrstag 2008 (01.01.2008)
Wegen des Neujahrstages am Dienstag, dem 01.01.2008 erfolgt die Abfuhr der Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der Gelben DSD-Säcke einen Tag später, d.h. anstatt dienstags erst mittwochs, anstatt mittwochs erst donnerstags usw.
Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2008 zu entnehmen.
Die übrigen im Müllkalender angegebenen Termine, z.B. Sperrmüll, bleiben von der Verschiebung unberührt.
Öffnungszeiten am 24.12.07 (Heiligabend) und 31.12.07 (Silvester)
1. Das Verwaltungsgebäude in Moschheim bleibt an Heiligabend und Silvester ganz geschlossen.
2. Die Hausmülldeponien Meudt und Rennerod bleiben an Heiligabend geschlossen.
3. An Silvester haben die Deponien Meudt und Rennerod von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
Westenwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb Volker Best,
Werkleiter
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
02602/126-0 02602/126 -150 info @ montabaur.de Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Postfach 1262 56402 Montabaur www.va-montabaur.de Öffnungszeiten der Verwaltung
Telefon Fax E-Mail: Adresse:
Postanschrift:
Homepage:
.08.00
bis
12.30
Uhr
und
14.00
bis
16.00
Uhr
.08.00
bis
12.30
Uhr
und
14.00
bis
18.00
Uhr
.08.00
bis
12.30
Uhr
.08.00
bis
16.00
Uhr
.08.00
bis
18.00
Uhr
.08.00
bis
12.30
Uhr
.02602
/126 -
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Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.
Donnerstag.
Freitag.
Telefon.
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne Zimmer 220 und 224
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Telefon.....02602/126 -192
Zimmer 224, Telefon...02602/126 -194
Redaktion Wochenblatt bei der VGV Montabaur Zimmer 26 (Rathaus Altbau 2. Stock)
Redaktionsschluss.montags 15.00 Uhr
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Fax.02602/126-255
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