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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 51/2007

Öffentl. Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

des Abwasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 2008

L Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 7 Abs. 1 Nr. 8 und 10 Abs

?des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBI S 476

BS 2020 - 20 ) in Verbindung mit den §§ 95 ff der Gemeindeordnuna /ßemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153 - BS 2020-1) und den §§ 15 ff der Eiaenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05 10 1999 (GVBI. S- 373 BS 2020-1-10) folgende Haushaltssatzung beschlossen die hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 wird

a ) im Erfolgsplan

in den Erträgen auf ...1.228.100,00 EUR

in den Aufwendungen auf . 1.228.100,00 EUR

b) im Vermögensplan

in den Einnahmen (Mittelherkunft) auf.822.000,00 EUR

in den Ausgaben (Mittelverwendung) auf .822.000,00 EUR.

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1 . der Gesamtbetrag der Kredite auf.0,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.0,00 EUR

3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf. 0 00 EUR

§3

( 1 ) Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Verband von seinen Mitgliedern

a) Baukostenzuschüsse zur Deckung der Investitionskosten, dies sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die Kosten für den Ausbau (Erneuerung, Erweiterung, Umbau und Verbesserung) der verbandseige­nen Anlagen und die Übernahme von Anlagen der Verbandsmitglieder und

b) laufende Entgelte für Leistungen.

(2) Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlenden Baukostenzuschüsse werden für das Jahr 2008 wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Bad Ems.272.400,00 EUR

Verbandsgemeinde Montabaur.73.600,00 EUR

(3) Die von den Verbandsmitgliedern zu zahlenden laufenden Entgelte werden für das Jahr 2008 wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Bad Ems.678.350,00 EUR

Verbandsgemeinde Montabaur.223.250,00 EUR

Bad Ems, 13. Dezember 2007 Josef Oster

Abwasserzweckverband Bad Ems (S.) Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 02. Januar 2008 bis 11. Januar 2008 während der Öff­nungszeiten öffentlich aus:

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Bleichstr. 1,56130 Bad Ems, Zimmer 211

b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, Zimmer 208, 2. Stock.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gel­ten. Dies gilt nicht, wenn

1- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif­ten gegenüber der Vectandsgemeindeverwaitung unter Bezeichnung des Sach­verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- zung geltend machen.

Bad Ems, 13. Dezember 2007 Josef Oster

Verbandsgemeindeverwaltung (S.) Bürgermeister

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Alle Tierhalter im Bereich

der Verbandsgemeinde Montabaur

die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuss zu den Besamungsko­sten für Rindviehhaltung zu erwarten haben werden gebeten, bis spä­testens Freitag, 28.12,2007 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzu­sprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durch- geführten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen.

Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Ver­andsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 221 Hathaus Neubau, Ebene 2), 56410 Montabaur, abzugeben, h Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des angegebe- an Meldetermins, da später eingehende Meldungen für 2007 nicht •mehr berücksichtigt werden können.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Bauverwaltung -

Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr

wegen der Weihnachtsfeiertage 2007 und des Neujahrstages 2008

Von Seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirt­schaftsbetriebes wird nachfolgend auf die Ver­schiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wert­stoffabfuhr wegen der

Weihnachtsfeiertage 2007 und des Neujahrstages 2008 hingewiesen:

Verschiebung 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.2007) Wegen des 1. Weihnachtsfeiertages am Dienstag, dem 25.12.2007 erfolgt die Abfuhr der Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder die Ein­sammlung der Gelben DSD-Säcke einen Tag früher, also anstatt dienstags bereits montags und anstatt montags bereits am Samstag, dem 22.12.2007. Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2007 zu entnehmen. Verschiebung 2. Weihnachtsfeiertag (26.12.2007)

Wegen des 2. Weihnachtsfeiertages am Mittwoch, dem 26.12.07 erfolgt die Abfuhr der Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der Gel­ben DSD-Säcke einen Tag später, d.h. anstatt mittwochs erst donners­tags, anstatt donnerstags erst freitags und anstatt freitags erst am Sams­tag, dem 29.12.2007.

Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2007 zu entnehmen.

Die übrigen im Müllkalender angegebenen Abfuhrtermine, z.B. Sperrmüll, bleiben von der Verschiebung unberührt.

Verschiebung Neujahrstag 2008 (01.01.2008)

Wegen des Neujahrstages am Dienstag, dem 01.01.2008 erfolgt die Abfuhr der Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der Gelben DSD-Säcke einen Tag später, d.h. anstatt dienstags erst mittwochs, anstatt mittwochs erst donnerstags usw.

Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2008 zu entnehmen.

Die übrigen im Müllkalender angegebenen Termine, z.B. Sperrmüll, blei­ben von der Verschiebung unberührt.

Öffnungszeiten am 24.12.07 (Heiligabend) und 31.12.07 (Silvester)

1. Das Verwaltungsgebäude in Moschheim bleibt an Heiligabend und Sil­vester ganz geschlossen.

2. Die Hausmülldeponien Meudt und Rennerod bleiben an Heiligabend geschlossen.

3. An Silvester haben die Deponien Meudt und Rennerod von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

Westenwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb Volker Best,

Werkleiter

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

02602/126-0 02602/126 -150 info @ montabaur.de Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Postfach 1262 56402 Montabaur www.va-montabaur.de Öffnungszeiten der Verwaltung

Telefon Fax E-Mail: Adresse:

Postanschrift:

Homepage:

.08.00

bis

12.30

Uhr

und

14.00

bis

16.00

Uhr

.08.00

bis

12.30

Uhr

und

14.00

bis

18.00

Uhr

.08.00

bis

12.30

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.08.00

bis

16.00

Uhr

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bis

18.00

Uhr

.08.00

bis

12.30

Uhr

.02602

/126 -

123

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.

Donnerstag.

Freitag.

Telefon.

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne Zimmer 220 und 224

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefon.....02602/126 -192

Zimmer 224, Telefon...02602/126 -194

Redaktion Wochenblatt bei der VGV Montabaur Zimmer 26 (Rathaus Altbau 2. Stock)

Redaktionsschluss.montags 15.00 Uhr

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