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[Sprechstunde des Schiedsmannes

/Termin nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 02620/2273

Reinhard Labonte. Schiedsmann

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Eitelborn

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[Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

jjienstags. .von 9.00 bis 12.30 Uhr

iVormittagssprechstunde)

dienstags. . .00 bis 19.30 Uhr

donnerstags. . 18 0Q bj 1g g

(tel. 02620/861 0, Fax: 02620/953774 E-Mail-Adresse: gemeinde@eitelborn.de Internet: www.eitelborn.de

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[ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Up nächste Sitzunq des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Eitelborn findet am Mittwoch, dem 19. Dezember 2007, um 18:00 Uhr im Sit­zungssaal des Gemeindehauses statt.

[TAGESORDNUNG [|. Öffentliche Sitzung

Forstwirtschaftsplan 2008

Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsliste zum Haushaltsplan 2008 und zum Investitionsprogramm 2007-2011 |3. Vergabe einer Straßenbezeichnung für die Straße südlich der Augst- Schule, Eitelborn

4. Mitteilungen und Anfragen

5. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Mitteilungen und Anfragen Hinweis auf Fraktionssitzungen:

[SPD-Fraktion: Mittwoch, 12.12.2007, 19:30 Uhr, Sitzungssaal Gemein­dehaus

FWGBIath: Montag, 17.12.2007,19:00 Uhr, Sitzungssaal Gemeindehaus CDU-Fraktion nach Absprache mit Fraktionsvorsitzenden Walter Sauer \56337 Eitelborn, 10.12.2007 Blath, Ortsbürgermeister

Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eitelborn

(Altes Rathaus, Unterdorfstraße)

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner er Augst-Gemeinden):

montags .... . von 15 00 bis 17 00 ^

mittwochs .!.von 17.00 bis 19.00 Uhr

MGV Eitelborn 1866

Benefiz - Konzert im Advent

Am Sonntag, dem 16. Dezember 2007, Beginn 16.30 Uhr veranstae & MGV Eitelborn 1866 ein Benefiz-Konzert im Advent in der und für d Pfarrkirche “ Mariä Himmelfahrt” Eitelborn. .

Mitwirkende sind: Kirchenchor “ Cacilia" Eitelborn, Leitung Fran 1 9®^

• Sopranistin Waltraud Fröhling, Koblenz - ^ e ^ os ° p ^ 'nzertaharrist Schneider, Eitelborn - Klavierbegleitung: Frank Hilgert - Konze g Volker Höh, Eitelborn - MGV Eitelborn 1866, Leitung: Ulrich Wall o .

AHe Mitwirkende haben sich dem guten Sinn der Sache entsprec en vo h 9 uneigennützig zur Verfügung gestellt. •

denn der Reinerlös dieses Konzertes ist der Kirchenrenovierung zuge­dacht.

Eintrittskarten 6,00 Euro für Erwachsene und 3,°0 Euro für Jug^r^hche m Sc hüler sind bei allen Sängern sowie an der Abendkas

Anschluß an das Konzert wird in des Gen l ei . n r S® U ® nd A ein kleiner 9emutlichen Beisammensein eingeladen, wo Getran mb| ss zu zivilen Preisen angeboten werden.

Nr. 50/2007

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

und.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung.Tel. und Fax: 02620/633

Ortsbürgermeister privat.Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Internet:. www.kadenbach-ww.de

E-Mail:.Ortsgemeinde_Kadenbach @freenet.de

Vermietung der Grillhütte:

Karl und Monika Strefler

Tel. 02620/2081

Nachruf

Am 10. Dezember 2007 verstarb im Alter von 52 Jahren

Herr Erich Fries

Herr Fries war seit 1999 Mitglied des Ortsgemeinderates Kadenbach. Von 1994 bis 1999 gehörte er als Mitglied dem Ausschuss für Bauwesen, Liegenschaften und Umwelt an, von 1999 bis 2004 als stellvertretendes Mitglied. Darüber hin­aus war er seit 1999 Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Ortsgestaltung und seit 2004 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bauangelegenheiten und Liegenschaften. Herr Fries war weiterhin seit 2004 Mitglied des Umweltbei­rates des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Montabaur.

Er hat seinen Sachverstand und seine Zeit in den Dienst der Allgemeinheit gestellt und sich um seine Heimatgemeinde Kadenbach bleibende Verdienste erworben und viel für den Umweltschutz in der Verbandsgemeinde Montabaur geleistet. Die Räte sowie die Verwaltung der Ortsgemeinde Kaden­bach und der Verbandsgemeinde Montabaur danken Herrn Erich Fries für sein kommunalpolitisches Wirken und für die zum Wohle der Allgemeinheit geleisteten Dienste.

Wir werden sein Andenken in Ehren halten.

Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.

11. Dezember 2007

Für die Ortsgemeinde Für die Verbandsgemeinde

Kadenbach Montabaur

Helmut Marx Edmund Schaaf

Ortsbürgermeister Bürgermeister

Örtliche Regelungen zum Winterdienst

Wie in jedem Jahr möchte ich an dieser Stelle auf die örtlichen Regelun­gen zum Winterdienst hinweisen:

Zunächst darf ich Ihnen die Regelungen darstellen, mit deren Hilfe die Ortsgemeinde ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen hat.

1. Winterdienstpflichten der Ortsgemeinde:

1.1 Streuplan

Die Gemeinde hat einen Streuplan zu erstellen, durch den sichergestellt wird, dass überall dort geräumt und gestreut wird, wo das Verkehrsbe­dürfnis dies erfordert. Oberster Grundsatz muss dabei sein, „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. Hierbei sind die Sicherheitsbelange mit denen der Sparsamkeit und des Umweltschutzes in Einklang zu bringen. Grundsätzlich besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage eine Streu- und Räumpflicht der Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und/oder gefährlichen Strecken. Dies bedeutet: Die Ortsgemeinde ist nicht ver­pflichtet, alle Straßen in ihrem gesamten Verlauf zu räumen und zu streuen! Ferner ist eine Verpflichtung zum Streuen/Räumen auch nicht gegeben, solange durch das Streuen und Räumen (bei anhaltenden Schneefällen oder Eisregen) keine nachhaltige Sicherungswirkung erzielt werden kann. Nach Ende des Schneefalls/Eisregens sind die Winterdienstmaßnahmen schnellstmöglich durchzuführen und erforderlichenfalls zu wiederholen.

1.2 Reihenfolge des Räum- und Streudienstes:

Die Reihenfolge des Räumdienstes ist in 3 Dringlichkeitsstufen festgelegt: Dringlichkeitsstufe I: Alle verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen sowie Straßen für den öffentlichen Nahverkehr und für Schulbusse.

Dringlichkeitsstufe II: Verbindungsstraßen und Sammelstraßen Dring­lichkeitsstufe III: Alle übrigen Wohnstraßen und sonstige Verkehrs­flächen

Bevor Flächen der Dringlichkeitsstufe II oder III geräumt oder gestreut werden, ist zu prüfen, ob nicht bei Flächen der Stufe I ein Nachräumen oder Nachstreuen notwendig ist. Dies gilt insbesondere für verkehrswi-