Wochenblatt VG Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung
III. Änderung des Bebauungsplanes “ICE - Bahnhof“ der Stadt Montabaur;
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.02.2007 die III. Änderung des Bebauungsplan „ICE - Bahnhof" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur. Bauverwaltung. Zimmer 201. Konrad-Adenauer-Platz 8. 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 -16.00 Uhr. donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwagungs- vorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug): ,
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen
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sind, qelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfann zustande gekommen Dies gilt nicht, wenn 1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung migung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung! verletzt worden sind
2 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsheta Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung derVsrfk 1 H oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindevervvaltii ■ Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung beaS^ schriftlich geltend gemacht hat. ^
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese!/ zung geltend machen Vftl
Montabaur. 07 12 2007 Klaus Mies, Stadtbürge rrn^
Werbegemeinschaft Montabaur - Aktuell
Die Werbegemeinschaft Montabaur-Aktuell trifft sich jeden 2. Donne im Monat ^
Es ist wieder so weit am:
Donnerstag, den 13.12.07 um 19.00 Uhr im Hotel am Peterstor
Zur Besprechung stehen an:
1 Frau Klenner stellt sich vor
2 Wie gestaltet sich der Weihnachtsmarkt dieses Jahr?
3 Vorplanung Jahreshauptversammlung 2008 und Neuwahlen Wir freuen uns über viele Interessenten, die zu uns stoßen.
MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur
Termine der kommenden Woche
Montag. 17 12 2007,19:30 Uhr, Die Sänger und eingeladene G& treffen sich im “Wolkenkratzer" zu ihrem traditionellen Essen". Bei Speis und Trank lassen wir das Jahr mit Gesanga® klingen
Für unsere Mendelssohn-Fastnacht am 26. Januar 2008 im Hai Mons Tabor haben inzwischen auch die "Golden Girls’aus Bai» berscheid ihr Kommen zugesagt Wir freuen uns auf den Auftritte ser Tanzgruppe Das Programm nimmt also Formen an!
“Schusterjungen” Volkssportclub
Am kommenden Wochenende 15./16. Dezember beteiligen sichi "Schusterjungen" an folgenden Volkswanderungen:
In Betzdorf mit Start ab 8:00 Uhr in der Christopherus-Schule in Bil mit Wanderstrecken von 5-15 km. Diese Wanderung ist zu Gunstendi Multiple-Sklerose-Erkrankten gedacht. Weitere Informationen unterli 02602/2522 und www.dw-wandern.de/montabaur
Beach Club Dernbach/Montabaur 1995e.V.
Silvesterturnier + Jahresausklang
Am 29 12. ab 12 Uhr, Turnhalle Dernbach, findet erstmals ein Silv turmer für alle Clubmitglieder statt. Der Anfang ist den Kindern undJu liehen Vorbehalten. Ab 15 Uhr können die Erwachsenen spielen./ düngen bis zum 21.12. an Hans-Peter Lohr, Tel./Fax 02602-94947W. |
TSV Eigendorf
AEROBIC
„Weihnachtsfeier“-Termln (siehe unter Eigendorf)
JSG StahlhVHoller/ Montabaur Hallenturniere A-Jugend - Staffel 3
Sonntag, 16.12.2007, ab 9:30 Uhr Hallenturnier in Baumbachum 8:45 Uhr
B-Jugend - Staffel 5
Sonntag, 16.12.2007, ab 9:30 Uhr Hallenturnier in Wallmerod- um 8:45 Uhr
C-Jugend - Staffel 7
Samstag, 15.12.2007, ab 9:30 Uhr Hallenturnier in Montabaur I Abfahrt um 8:45 Uhr
Bladernheim
Viel Erfolg
wünscht der Ortsbeirat Frau Marlene Jückstock als neuer 0
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benden und ihrer "Schule für Yoga" in unserem Ort.
Vorankündigung Krippenfeier
Wie schon in den letzten Jahren findet die auf Initiative der b Feuerwehr Bladernheim ins Leben gerufene Krippenfeier a Abend in der Antonius Kapelle zu Bladernheim statt. Weitere nen werden in der kommenden Ausgabe bekannt gegeben.

