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Nr. 47/2007

chenblatt

VG Montabaur

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die musikalischen Traditionen des Balkan , des Wezm« ' St es jungen music neu zu beleben. Leidenschaftlich q S f m r und der Gypsv ; Live-Show: Kiez dance! gespielte Musik und spekS®.

Unterstützt wird das 1 7 . „Festival of Folk & Fools" »r, ,

Pfalz und der Kreissparkasse Westerwald m Land Rheinland-

per Eintritt kostet im Vorverkauf 16,- EUR und ^

EUR. Ermäßigung ist nur an der Abendkasse , er Aben dkasse 18

lenresen/ierungen per Telefon unter 02602/9508?? ?' ße 9 re ™e k£

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Info im Internet unter www.kleinkunst-menc ♦ u

SU,™* Tel. 06439/909227 oder uliCiTu"^ bei Uli

Kopfschmerz: Wenn der Schädel platzt nas Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Montabaur lädt Sie recht herzlich zu der Informationsveranstaltung über das Thema Kopf­schmerz am Mittwoch, den 28. November um 18.30 Uhr ein.

Ob Mann, Frau oder Kind - mehr als 70 Prozent aller Deutschen leiden zeitweise unter Kopfschmerzen. Obwohl die Kopfschmerzerkrankung mitt­leweile zu den Volkskrankheiten zählt, wird das Übel dennoch nicht ernst genommen. Kopfschmerzen werden nach wie vor als Alltagsleiden wahr­genommen und die scheinbare Lösung des Problems ist der schnelle Griff zur Tablette. Doch das kann gefährlich werden. Die Betroffenen erleiden eicht nur unnötige Qualen, sondern riskieren eine Karriere als chronischer

Schmerzpatient.

Wie Kopfschmerzen entstehen und welche Behandlungskonzepte dem Patienten zur Verfügung stehen - das erfahren Sie in folgenden interes­santen Beträgen:

1. Dr. Susanne Wickum-Glinski, Chefärztin der Schmerztagesklinik: „Kopf- Schmerzen und ihre Ursachen.“

2 . Jochen Schlett, ärztlicher Mitarbeiter der Schmerztagesklinik: „Wie der Arzt erfolgreich bei Kopfschmerzen helfen kann.“

3. Dipl. Psychologin Daniela Romanazzi: „Entspannungsverfahren und Biofeedback.“

4. Dipl. Sportlehrer Volkmar Werner: „Körperliche Aktivität als Pro­phylaxe“

Anschließend haben Sie die Gelegenheit Ihre aktuellen Probleme mit den Referenten in einem persönlichen Gespräch zu erörtern.

Die Veranstaltung findet im Mehrzweckraum (UG) des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Montabaur statt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 02602/122-666 oder www.bk-montabaur.de zur Verfügung.

Kein Geld verschenken - Steuererklärung abgeben

Angst vor Einkommensteuererklärung unbegründet

Viele Bürger schieben Ihre Steuererklärung monatelang vor sich her oder verzichten gleich ganz auf eine Abgabe - obwohl sich ein Antrag auf Ein­kommensteuerveranlagung (früher als Lohnsteuerjahresausgleich bekannt) für sie durchaus lohnen könnte.

Die Angst vor der Steuererklärung, so die Oberfinanzdirektion Koblenz, ist meist unbegründet, da sie für Arbeitnehmer in der Regel kein Buch mit sieben Siegeln ist.

Informationen bieten die Service-Center in den Finanzämtern, Hilfe bei der konkreten Erstellung dagegen die Lohnsteuerhilfevereine sowie Steu­erberater. Sofern zusätzlich zum Arbeitseinkommen keine weiteren Ein­künfte erzielt werden, besteht in der Regel keine Verpflichtung zur Abga­be einer Einkommensteuererklärung, sodass hierauf verzichtet werden kann. Das mag zwar der bequemste Weg sein, kann aber dazu führen, dass Geld verschenkt wird: Oftmals ergeben sich schon bei der Aufstel­lung von Werbungskosten, wie beispielsweise Aufwendungen für den Weg zur Arbeit oder Arbeitsmittel, nicht unerhebliche Erstattungsbeträge.

Diese Erstattungsansprüche resultieren daraus, dass der vom Arbeitge­ber ermittelte Lohnsteuerabzugsbetrag sich rein nach dem Jahresar­beitslohn bemisst.

Obwohl bei der Berechnung der Lohnsteuer eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen bereits berücksichtigt sind, ist die vom Arbeitgeber ein- behaltene Lohnsteuer, in der Regel etwas höher, als die nach Abzug wei­terer Steuerermäßigungen tatsächlich anfallende Einkommensteuer.

Oie Finanzämter bieten zudem eine vereinfachte Einkommensteuerer­klärung: Wer nur Arbeitslohn, Versorgungsbezüge (Beamte) oder Lohn- ersatzleistungen (wie z.B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Eltern- 96l.d) bezogen hat, für den reicht ein zweiseitiger Vordruck aus. Dieser ist jn jedem Finanzamt oder im Internet: www.fin-rlp.de unter der Rubrik Steuer/Service” erhältlich.

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung - Freibetrag möglichst bis Ende November eintragen lassen ie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat vom Gehalt abzieht und ans Finanzamt überweist, kann sogar in gewissem Umfang selbst beein- usst werden. Hierzu muss bis spätestens Ende November des jeweili- ;® n Antragjahrs ein Lohnsteuerermäßigungsantrag gestellt werden, der

sammen mit der Lohnsteuerkarte ans Finanzamt geschickt werden muss.

Ü!L Fina , azamt kann dann einen “Freibetrag” auf der Lohnsteuerkarte ein- agen - Aufgrund dieses Eintrags behält der Arbeitgeber ab dem näch­

sten Abrechnungsmonat weniger Lohnsteuer, ggf. weniger Kirchensteu­er und einen geringeren Solidaritätszuschlag ein. Am Ende des Jahres muss der Steuerpflichtige jedoch nachweisen, dass die entsprechenden Aufwendungen tatsächlich entstanden sind. Dies führt, selbst wenn kei­ne anderen Einkünfte erzielt werden dazu, dass die Abgabe einer Ein­kommensteuererklärung im nächsten Jahr nicht mehr freiwillig (auf Antrag), sondern verpflichtend ist (sog. Pflichtveranlagung).

Als weitere Hilfestellung gibt es im Internet die Möglichkeit zur Berech­nung der bestmöglichen Steuerklasse für Eheleute: http://www.steuer.nie- dersachsen.de/Service/Stklwahlscript 2006 .htm Informationen rund um die sog. Antragsveranlagung sowie das Lohn­steuerermäßigungsverfahren sind über die landesweite Info-Hotline der Finanzämter: 0180/3753 400 oder in alle Service-Centern der Finanzäm­ter erhältlich.

Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2008

Haushalte von Selbstständigen, Studierenden,

Arbeitslosen und Alleinstehenden gesucht

Mehr als 4.000 rheinland-pfälzische Privathaushalte haben sich bisher bereit erklärt, im nächsten Jahr an der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe (EVS) mitzuwirken. Um ein repräsentatives Bild über die wirt­schaftliche Lage der Bevölkerung erstellen zu können, sucht das Statisti­sche Landesamt jedoch noch weitere Haushalte, und zwar insbesonde­re von Selbstständigen, Arbeitslosen und Studierenden. Außerdem haben sich bisher zu wenige Einpersonenhaushalte zur Teilnahme bereitgefun­den. Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Einkommens- und Ver­brauchsstichprobe geben Haushalte auf freiwilliger Basis Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben, über den Besitz bestimmter Güter wie Auto, Telefon und Computer, über Geld- und Sachvermögen sowie über ihre Wohnverhältnisse.

„Es ist sehr wichtig, dass genügend Freiwillige aus allen sozialen Schich­ten an dieser Erhebung teilnehmen“, erklärt Präsident Jörg Berres. Gera­de die jetzt angesprochenen Haushalte von Arbeitslosen, Studierenden, Selbständigen sowie Alleinlebenden seien für die Sozial- und Wirt­schaftspolitik von großer Bedeutung. Es sei daher entscheidend, dass auch diese Haushalte ausreichend in der Stichprobe vertreten seien, um repräsentative Ergebnisse zu gewinnen.

Was ist zu tun? Ende Dezember 2007 bzw. Anfang Januar 2008 füllen die Teilnehmer einen Erhebungsbogen aus. Nach diesem sogenannten Eingangsinterview führen die Haushalte drei Monate lang in einem Haus­haltsbuch alle Einnahmen und Ausgaben auf. Die Teilnahme wird mit einer Prämie in Höhe von 65 Euro honoriert. Fragebogen und Haushaltsbuch werden nach den strengen Regeln des Datenschutzes und der statisti­schen Geheimhaltung behandelt.

Einen Überblick über die Informationen, die mit dieser Erhebung gewon­nen werden, bietet ein Statistischer Bericht zur EVS 2003, der als PDF- Datei kostenfrei unter www.statistik.rlp.de (Themengebiet „Haushalte und Familien“, Unterpunkt „Veröffentlichungen“) heruntergeladen werden kann. Anmeldungen sind telefonisch und via Internet möglich.

Telefon: 0800 3872003 (kostenfrei)

Internet: www.statistik.rlp.de (auf der Startseite das Symbol EVS 2008 anklicken) - E-Mail: ewald.braun@statistik.rlp.de

Motorsägenkurse in Welschneudorf

Neueinsteiger und Fortgeschrittene in Sachen Brennholzaufarbeitung kön­nen im Forstrevier Elbert-Augst an einem Motorsägenkurs „MS Basis“ in der Ortsgemeinde Welschneudorf teilnehmen.

Der Kurs findet am 14./15. Dezember 07 statt und wird von Herrn John Hege geleitet. Im Kurs werden alle notwendigen Inhalte für die sichere und effektive Aufarbeitung von liegendem Holz für Brennholzzwecke ver­mittelt. Der theoretische Teil des Kurses umfasst 4 Unterrichtseinheiten und wird im Feuerwehrgerätehaus (Schulstraße gegenüber der Kurfür­stenhalle) in Welschneudorf freitagnachmittags von 16.30 Uhr bis etwa 20.30 Uhr absolviert. Der praktische Teil (ebenfalls 4 Unterrichtseinhei­ten) findet unmittelbar samstags im Wald der Ortsgemeinde Welschneu­dorf statt. Mit dem Abschluss des Kurses wird eine Bescheinigung über die erworbene Sachkunde ausgestellt. Die Kursgebühr beträgt 60,00 Euro. Die Teilnahmevoraussetzungen sind:

Mindestalter 18 Jahre

Vollständige persönliche Schutzausrüstung bestehend aus Schnitt­schutzhose, Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Sicherheits­schuhe oder Stiefel mit Schnittschutzeinlage, Handschuhe, eine eigene Motorsäge einschließlich Treib- und Bioschmierstoffe. Teilnehmer ohne vollständige Schutzausrüstung können nicht am praktischen

Teil mitmachen und erhalten keinen Sachkundenachweis.

Anmeldung zum Kurs:

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung ausschließlich das beiliegende For­mular und senden oder mailen Sie dieses direkt an:

John Hege, Nordstraße 20, 56242 Quirnbach Telefon: 02626 - 78600 E-Mail: deadwoodjohn@hotmail.com Herr Hege wird Sie über die Teilnahmemöglichkeit zum vorgeschlagenen Termin schriftlich oder per E-Mail informieren, da die Teilnehmerzahl je Kurs auf 12 Personen beschränkt ist. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Hege gerne zur Verfügung.

G. Klein, Revierförster