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Wochenblatt VG Montabaur

Gemeinderat und Bürgermeister mussten sich geschlagen geben

Brennholz- und Schlagabraummenaen (Seite 27) y

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Mähnen regieren bis Aschermittwoch

Mähnen regieren bis Aschermittwoch

Pünktlich um 11.11 Uhr übernahmen die Hübinger Kleeblatt-Möhnen am 11.11. die Regierung in unserer Gemeinde. Unter der Federführung der Obermöhne Anne Richter stürmten die Möhnen das Rathaus und ent­machteten Ortsbürgermeister und einige Mutige aus den Reihen des Orts­gemeinderates. Bis Aschermittwoch herrscht, so der offizielle Aushang am Gemeindehaus, nur Spaß, Freud und Humor in Hübingen. Bis dahin wurde der Amtsschimmel ohne Wenn und Aber der Gemeinde verwiesen. Ortsbürgermeister und Gemeinderat blieb wieder mal keine andere Wahl, als der Möhnenchefin Anne, wenn auch nur sehr zögerlich, den Schlüs­sel zum Hübinger Regierungssitz auszuhändigen. Bleibt für uns alle nur zu hoffen, dass die Möhnen in der kurzen Kampagne bis Aschermittwoch das Gemeindeschiff ohne Turbulenzen erfolgreich durch die Narrenzeit steuern.

Gymnastikverein Hübingen

Ab sofort sind jeden Donnerstag, um 21.00 Uhr, die Proben für Fastnacht in der Halle nach dem Turnen.

Vorabinfo: Weihnachtsfeier ist am 7. Dez. 2007 im Feriendorf (weitere Infos folgen).

EISENBACHGEMEINDEN

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8 ’ Sp,e f ft November 2007,13-16 Uhr in der Löwensteinhalte i Sonntag, i ö -

geshausen Förderverein der Pfarrer-Toni-Sode-Grundschule,

hausen , mrner- 06485/8643, Standgeld pro Tisch: 3,00 Et Anbietertelefonnum • reich haltigen Kuchenbuffet das Tea

Es begrüßt Sie ^p^ro-Toni-Sode-Schule.

Fördervereins der nan»

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags. von 19-00 Uhr bis 20.00(J

donnerstags. von 18 -00 Uhr bis 19.3ojT

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/d

Ortsbürgermeister.Tel: 06485|)fl

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes “Kleinholbach der Ortsgemeinde Girod für das Grundstück Flur| Parzelle 111;

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 20.03.200]j Änderung des Bebauungsplanes „Kleinholbach“ für das Grundstück!

1, Parzelle 111 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen ,d G eltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem na stehend abgedruckten Lageplan. Die Satzungsunterlagen könnenbeii Verbandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konti Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mg tags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.0011 donnerstags von 8.00-12.30 und 14.00-18.00 Uhr und freitags von!

-12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kannä den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

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Auszug aus den Gcobasisinformalionen • l.icgcnschaflskarle •

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