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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 44/2007

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Elterngeld

Ab dem Jahr 2007 bekommt das Elternteil, welches zu Hause bleibt, übereinen Zeitraum von zwölf Monaten, 67 Prozent des bisheri­gen Einkommens. Maximal sind es aber 1.800 Euro. Auch wer vor dem Jahr noch nicht berufstätig war, bekommt den Mindestsatz

von 300 Euro zugesichert. Sollten beide Elternteile sich mindestens zwei Monate gemeinsam um das Kind kümmern, wird das Eltern­geld auf vierzehn Monate verlän­gert. Das Elterngeld wird nicht zu­sätzlich zum Erziehungsgeld ge­zahlt, sondern ersetzt dieses.

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Tabuthema Erbe

Niemand möchte sich zu Lebzei­ten der Eltern und auch für sich selbst, Gedanken über das Erbe machen. Meist gibt es Streitigkei­ten in der Familie, wenn diese An­gelegenheit nicht geregelt ist. Auf der anderen Seite möchte aber niemand als berechnend oder geldgierig dastehen. So wird das Thema unter den Tisch geschwie­gen. Doch je früher alles geregelt ist, desto besser. Der Impuls sollte aber auf jeden Fall von den Eltern

ausgehen, auch wenn man sie durch Erzählungen von Erbschaf­ten im eigenen Bekanntenkreis ein bisschen lenken kann. Ist dann die Entscheidung getroffen sich um das Erbe zu kümmern, ist es am besten, Sie ziehen einen Notar zu Rate, je nach Nachlass wird die Höhe des Testaments berechnet. Im Falle eines Vermögens von 30.000 Euro schlägt das beglau­bigte Testament mit einer Höhe von rund 507 Euro zu Buche.

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Hilfe vom Profi

Angeblich wird das Steuerrecht bei jeder Reform einfacher. Schade nur, dass der Steuerpflichtige davon wenig merkt und beim Ausfüllen seiner Steuererklärung schnell überfordert ist. Zum Glück gibt es jedoch professionelle Hilfe: Die Zulässigkeit der Steuerbera­tung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. § 1 StBerG legt den Bereich der steuerlichen An­gelegenheiten fest. Nach § 3 StBerG ist die unbeschränkte ge­schäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechts­anwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. Die Beratung kann auch von Ge­sellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen ge­bildet werden. Für Privatpersonen gibt es alternativ zur Steuerbera­

tung auch die Lohnsteuerbera­tung, die in den meisten Fällen von Vereinen durchgeführt wird. Die Regelungen durch das Steuer­beratungsgesetz stellen eine staat­liche Beschränkung der Berufsfrei­heit dar (Artikel 12 Abs. 1 Grund­gesetz), ähnlich wie der Meister­zwang im Handwerk. Diese Ein­schränkung der Berufsfreiheit be­gründet der Gesetzgeber mit dem Schutz eines wichtigen Gemein­schaftsgutes und zwar der Siche­rung des Steueraufkommens. Die­ser staatliche Eingriff ist in Europa nahezu einzigartig und bietet im­mer wieder Diskussionsstoff bei der Gesetzgebung, die durch die Steuerberaterkammern auf der ei­nen und durch die Berufsverbän­de der Buchhalter auf der anderen Seite fokussiert wird.

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