Wochenblatt VG Montabaur
eüE
Nr. 44/2007
’»?>*, Wbk f
CHALf
Elterngeld
Ab dem Jahr 2007 bekommt das Elternteil, welches zu Hause bleibt, übereinen Zeitraum von zwölf Monaten, 67 Prozent des bisherigen Einkommens. Maximal sind es aber 1.800 Euro. Auch wer vor dem Jahr noch nicht berufstätig war, bekommt den Mindestsatz
von 300 Euro zugesichert. Sollten beide Elternteile sich mindestens zwei Monate gemeinsam um das Kind kümmern, wird das Elterngeld auf vierzehn Monate verlängert. Das Elterngeld wird nicht zusätzlich zum Erziehungsgeld gezahlt, sondern ersetzt dieses.
erhilfe e.V
rfG im Ra 1 ^ Sie erstelle! tständigerh liegen vonse‘ J in aus Übers: 1 ' megrenzer Veranlagung aft.
Wir beraten Sie persönlich, individuell und umfassend.
• Erbschaftsteuer-Erhöhung ?!
• Unternehmenssteuerreform 2008
• GmbH-Recht Modernisierung
• Unternehmensnachfolge
H Helmut Kexel
Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
Am Wolfsturm 2 Tel.: 02602 9319-0 56410 Montabaur www.steuernplusberatung.de
euerexperte» nt dies ableh: l auf Aussetz, ein, umeige' vermeiden. lz jenem Fallet mann berat sich mit Ihrer!- ainen Steuefe
i?
m Prinzipde: jeitet, zahlte
;h einen pari Einkorn^!
Tabuthema Erbe
Niemand möchte sich zu Lebzeiten der Eltern und auch für sich selbst, Gedanken über das Erbe machen. Meist gibt es Streitigkeiten in der Familie, wenn diese Angelegenheit nicht geregelt ist. Auf der anderen Seite möchte aber niemand als berechnend oder geldgierig dastehen. So wird das Thema unter den Tisch geschwiegen. Doch je früher alles geregelt ist, desto besser. Der Impuls sollte aber auf jeden Fall von den Eltern
ausgehen, auch wenn man sie durch Erzählungen von Erbschaften im eigenen Bekanntenkreis ein bisschen lenken kann. Ist dann die Entscheidung getroffen sich um das Erbe zu kümmern, ist es am besten, Sie ziehen einen Notar zu Rate, je nach Nachlass wird die Höhe des Testaments berechnet. Im Falle eines Vermögens von 30.000 Euro schlägt das beglaubigte Testament mit einer Höhe von rund 507 Euro zu Buche.
Mitglieds^; ntliche Leiste? )je Beratung,
eitnehmere
eratungsste' :
teile hat eine*
eratungsste-
verantwort^
lleiter, derbs,
ligenOb#
ilich bestell chtlich der ch strenge! fachliche**, inn sichals ( H vereinen f e | anvertr^'i
BEILAGENHINWEIS
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Sonderbeilage
„Branche direkt"
wir bitten unsere leser um beachtungi
BflLAGEN HINWEIS
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Beilage
»Wir haben die Testsieger 2007"
der Firma Autoteile Caro.
BITTEN UNSERE LESER UM BEACHTUNG!
Kompetent und zuverlässig
Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Unternehmen aller Rechtsformen und Einzelpersonen
Finanz- und Lohnbuchhaltung
betriebswirtschaftliche und handelsrechtliche Gestaltungen
Existenzgründungsberatung
Nachfolgeregelungen bei Unternehmen und Privatvermögen
Dipl.-Volksw.
Norbert Schütz
Steuerberater
Rheinstraße 28 56410 Montabaur
Unternehmensberatung
Telefon: 02602-902 50 E-Mail: norbertschuetz@tiscali.de home.tiscali.de/norbertschuetz
Hilfe vom Profi
Angeblich wird das Steuerrecht bei jeder Reform einfacher. Schade nur, dass der Steuerpflichtige davon wenig merkt und beim Ausfüllen seiner Steuererklärung schnell überfordert ist. Zum Glück gibt es jedoch professionelle Hilfe: Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. § 1 StBerG legt den Bereich der steuerlichen Angelegenheiten fest. Nach § 3 StBerG ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. Die Beratung kann auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden. Für Privatpersonen gibt es alternativ zur Steuerbera
tung auch die Lohnsteuerberatung, die in den meisten Fällen von Vereinen durchgeführt wird. Die Regelungen durch das Steuerberatungsgesetz stellen eine staatliche Beschränkung der Berufsfreiheit dar (Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz), ähnlich wie der Meisterzwang im Handwerk. Diese Einschränkung der Berufsfreiheit begründet der Gesetzgeber mit dem Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes und zwar der Sicherung des Steueraufkommens. Dieser staatliche Eingriff ist in Europa nahezu einzigartig und bietet immer wieder Diskussionsstoff bei der Gesetzgebung, die durch die Steuerberaterkammern auf der einen und durch die Berufsverbände der Buchhalter auf der anderen Seite fokussiert wird.
BEILAGENHINWEIS
B Ein Teil unserer dieswöchigen Ausgabe enthält eine Beilage „Kündigungs-Stichtag 30.11." v a d er HUK-Coburg, Vertrauensmann Norbert Lechner, Neuhäusel.
( WIR BITTEN UNSERE LESER UM BEACHTUNGI
BEILAGENHINWEIS
Ein Teil unserer dieswöchigen Ausgabe enthält eine Beilage
„Vergleichen Sie!"
der Firma Heep Fenster, Türen GmbH, Hundsangen.
W Mit BITTEN UNSERE LESER UM BEACHTUNGI

