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vorteile der Abgeltungssteuer nutzen r e Information der Volksbank Montabaur- Höhr-Grenzhausen eG »/■üi*» Anleger reagieren sehr sensibel auf das Thema Steuern und V Achen sich zur Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 bereits ÜlutelGedanken über ihre Geldanlagen. Bei Betrachtung aller Fakten können Anleger tatsächlich einiges tun, um ihr Vermögen auch inter Steuerlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Entscheidend ist, mehtzeitig zu handeln und mit einem langfristigen Anlagekonzept und ^eigneten Geldanlagen Steuervorteile zu nutzen.
Mit (^Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 ergeben ^ch grundlegende Änderungen im Bereich der Besteuerung von Kapitalerträgen für Privatanleger. Ab diesem Zeitpunkt sind grundsätzlich alle Einkünfte (Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne) aus Kapitalvermögen mit einem Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu versteuern.
Diejwlchtigsten Steuerregeln im Detail
GS&sätzlich sind fast alle Kapitalanlagen und alle Anleger von der Abgeltungssteuer betroffen. Steuerfrei bleiben aber Einnahmen, die unterhalb deslSparerfreibetrages liegen. Dabei bleibt der jährliche Sparerpausch- betragVon 801 Euro bzw. für Verheiratete 1.602 Euro im Jahr bestehen. Darunter fallen künftig aber nicht nur Zins- und Dividendeneinnahmen, sondern auch realisierte Kursgewinne. Ebenso entfällt das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden, die künftig auch mit dem einheitlichen Abgel- tunpsteuersatz von 25 Prozent und nicht mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden.
Auch die einjährige Haltefrist, nach der Veräußerungs- oder Rückgabegewinne heute noch steuerfrei sind, fällt für Geldanlagen ab 2009 weg. Grun^ätzlich können ab 2009 Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Eine Ausnahme bilden Verluste äus Direktanlagen in Aktien. Diese könnten nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
Vorteil Veranlagungsoption
Wichtig zu wissen ist: Auch nach 2009 können steuerpflichtige Anleger Steuerzahlungen bis zum Steuerpauschbetrag steuerfrei erhalten. Außer- dem^steht weiterhin das Recht, sich zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen - die sogenannte “Veranlagungsoption”. Das macht vor allem Sinn, wenn Steuerzahler tatsächlich weniger als 25 Prozent Steuern auf das Kapitalvermögen zahlen, wie es bei geringen Einkommen, beispielsweise bei Rentnern, oft der Fall ist. Diese Anleger können dann ihren unter 25 Prozent liegenden persönlichen Steuersatz statt der Abgeltungssteuer geltend machen.
Positiv wirkt sich die Abgeltungssteuer auch für Anleger mit Zinserträgen und hohem Steuersatz aus. Diese Anleger haben ihren Sparerfreibetrag meist bereits ausgeschöpft und ihre Zinserträge wurden bislang mit dem persönlichen hohen Steuersatz versteuert. Da ab 2009 die Abgeltungssteuer einheitlich mit 25 Prozent als Quellensteuer und damit direkt vom jeweiligen Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt wird, zahlten diese Anleger somit weniger Steuern als bisher.
Vorteil Riester-Fondssparpläne
Wie auch der Bundesverband deutscher Banken im August dieses Jahres mitteilte, bleiben Riester Verträge von der geplanten Abgeltungssteuer auch über 2009 hinaus verschont. So bleibt für Anleger, die mit Riester- Fonclssparplänen für ihr Alter Vorsorgen, ab 2009 alles wie bisher. Hier gilt nach wie vor die nachgelagerte Besteuerung bei Auszahlung zum persönlichen Steuersatz.
Optimale Anlagestrategie rechtzeitig festlegen
Grundsätzlich bleiben langfristige Fondsanlagen trotz Abgeltungssteuer eine chancenreiche Geldanlage - insbesondere solche mit hohen Aktienanteilen. Denn auch nach Einführung der Abgeltungssteuer gilt grundsätzlich: Doppelter Ertrag vor Steuern gleich doppelter Ertrag nach Steuern. Wer also mit einer ertragsstärkeren Geldanlage 8 Prozent statt nur 4 Prozent jährlich vor Steuern erwirtschaftet, erzielt auch nach Abzug der Abgeltungssteuer eine höhere Rendite von 6 Prozent im Jahr statt 3 Prozent nach einer vereinfachten Rechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Anleger sollten jetzt bereits aktiv werden. Frühzeitiges Handeln kann sich durchaus lohnen, denn es geht um eine langfristige Anlagestrategie und auch um eine in jeder Marktphase optimale Anlagestruktur. Gerade jetzt gilt es, die Vorteile beispielsweise von Aktienfonds für eine langfristige Vermögensanlage zu nutzen* sofern das Chance-Risiko-Profil des Anlegers im Einklang mit seinen Bedürfnissen und Zielen steht. Die Volksbank Montabaur - Höhr-Grenzhausen eG rät Anlegern, sich schon jetzt beraten zu lassen, um für die steuerlichen Änderungen ab 2009 gewappnet zu sein.
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25 Jahre im Dienste der Arbeitnehmer
Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen - at auch das Recht Steuern zu sparen”
Unter diesem Motto beglückwünschten zahlreiche Gratulanten aus Ver- aitung, Politik und Mandantschaft, wie Verbandsbürgermeister der VG ® s ® au Udo Rau und Stadtbürgermeister Herbert Baum sowie der 1. Bei- ninti 6 * e der Gemeinde Dienethal, Reiner Pfaff, die Leiterin der Verei- 9 en Lohnsteuerhilfe e.V. Isolde Döhring zum 25. Firmenjubiläum.
der VLH e.V. Norbert Jörgens reiste aus Neu- «sirh • f! nstra ^ e an ’ um der Dienethalerin zu gratulieren. Er bedankte cn im Namen der VLH e.V. für ihre Tätigkeit als Regionalbevollmäch
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tigte sowie für ihr langjähriges Engagement auf dem Gebiet der Arbeitnehmerbesteuerung. Mit dem Zitat „Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.“ sprach er Isolde Döhring seine Anerkennung aus für ihre ständigen Fortbildungen u.a. die vor dem PVL-Verband (Prüfungsverband der Lohnsteuerhilfeverein) abgelegte Prüfung und beglückwünschte sie, dass ihre Beratungsstelle den DIN-Vorschriften entspricht und nun die Zertifizierung erhalten hat.
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Ihr beruflicher Werdegang begann 1973 beim Finanzamt Diez, wo sie ihre Ausbildung zum Finanzwirt machte. Nach der Geburt ihrer Kinder Alexander und Janina Keul beendete sie ihre Beamtenlaufbahn und eröffne- te am 23. Oktober 1982 ihre Beratungsstelle im Elternhaus in Dienethal. Die erste Büroeinrichtung bestand aus einem Schreibtisch, einer Schreibmaschine und der erste Aktenschrank war eine ausgediente Wickelkommode. Durch Mund-zu-Mund- Propaganda fanden immer mehr Arbeitnehmer in Isolde Döhring einen kompetenten Partner in Lohnsteuerfragen. Ihrem Wesen entsprechend ist es ihr sehr wichtig, dass nicht nur die reinen Zahlen für die Steuererklärung maßgebend sind, vielmehr die menschliche Beziehung zu jedem einzelnen Mitglied eine tragende Rolle spielt, das sich darin ausdrückt, dass jeder Mensch die ihm gebührende Zuwendung und Aufmerksamkeit bei der Beratung erhält.
Durch die stetig zuwachsende Nachfrage und um den Mitgliedern im heimischen Raum einen noch besseren Beratungsservice, in dem durch permanente Gesetzesänderungen immer unüberschaubaren Steuerdschungel, anbieten zu können, hat die gelernte Finanzwirtin 2003 eine zweite Beratungsstelle in Bad Ems eröffnet.
Im Rahmen der Feierlichkeit bedankte sie sich bei ihrem fachkundigen Team; ihrer ersten Mitarbeiterin Petra Hildebrandt (3. von links), die nun schon seit 10 Jahre für sie tätig ist, bei Horst Stein (3. von rechts), der ihr Ausbilder auf dem Finanzamt war und seit seiner Pensionierung sein Wissen zum Wohle der Mitglieder einsetzt, bei Daniela Schrötter (2. von rechts), die für die Organisation und Terminierung verantwortlich ist, sowie Tatjana Luft (links), die die Führung des Büros in Bad Ems übernommen hat.
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Smoothies mit großen Qualitätsunterschieden - Achten Sie aufs Etikett!
Smoothies sind aus den Supermarktregalen nicht mehr wegzudenken. Hunderte neue Lebensmittel kommen Jahr für Jahr auf den deutschen Markt und nur die allerwenigsten überleben ihr erstes Quartal.
Das “Obst aus der Flasche” allerdings feiert derzeit eine fast einzigartige Erfoigsgeschichte. In den vergangenen zwölf Monaten wurde ein Umsatz von 65 Milliarden Euro erzielt, was abgesetzten 16 Millionen Litern entspricht. Im Vorjahreszeitraum waren es noch bescheidene vier Millionen Liter.
Falls der Trend bisher an Ihnen geräuschlos vorbei rauschte: Smoothies sind eine pürierte Masse auf der Basis von Fruchtmark oder Fruchtpüree, die mit Säften gemischt, eine feine, sämige (engl.: smooth) und gleichzeitig trinkbare Konsistenz erhalten. Doch ganz so neu ist die Idee nicht. “Seit 1930 gibt es die ersten Mixer im Haushalt. Seither stellt jeder, der Obst und Gemüse püriert, eigentlich Smoothies her”, stellte Dr. Bernhard Watzl von der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel auf einer Arbeitstagung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung Ende September in Bonn nicht ohne Ironie fest. Tatsache ist aber, dass viele Hersteller im Smoothie-Boom enorme Summen für deren Bewerbung in die Hand nehmen und die Versprechen auf der Glasflasche oder dem Karton klingen oft wie das Paradies aus der Convenience-Welt: “Diese Flasche enthält zwei Portionen Obst” oder “Deckt 50 Prozent des täglichen Bedarfs an Obst und Gemüse”. Ein Allheilmittel also, das “Gesundheit to go” verspricht und das schlechte Gewissen erleichtert? Schließlich “schaffen” nur wenige die seit Jahren empfohlenen fünf Portionen Obst und Gemüse pro Tag. “Leider sind die Werbeaussagen oft mit einem Sternchen versehen”, so Watzl. Denn die Unternehmen machen sich einfach (völlig legal) verschiedene Empfehlungsmodelle zu Nutze und gehen meist von den niedrigeren Werten der Weltgesundheitstorganisation WHO aus. Auch nutzen die Anbieter den nicht vorhandenen juristischen Rahmen. Smoothies sind nicht genau definiert. So ist beispielsweise nicht festgelegt, wie hoch der Anteil an Fruchtstücken oder -püree sein muss beziehungsweise wie viel Saft höchstens enthalten sein darf. Denn Saft enthält nur einen Bruchteil an gesundheitlich relevanten Eigenschaften des Ausgangsproduktes, da er fast ausschließlich aus der Frucht ohne Schalenanteil gewonnen wird.
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