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Nr. 40/2007

Wochenblatt VG Montabaur

40

Nachtrag zu:

Montabaur

BSE!

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Beulköpfchen“ der Stadt Montabaur;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.09.2007 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich aus­zulegen.

Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltberichts lie­gen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

15.10.2007-16.11.2007 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

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Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag­steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planinhalt:

Das Bebauungsplangebiet ,Beulköpfchen’ stellt die Erweiterung des Gewerbegebietes .Alter Galgen’ in westlicher Richtung dar. Das Plange­biet besitzt eine Gesamtfläche von ca. 6,91 ha und befindet sich nördlich der BAB A3 und des ICE Bahnhofs Montabaur.

Als voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mit der Bebauungsplanung vorbereitet werden, sind die pro­duktionsbedingte zusätzliche Lärmbelastung, die Immissionsbelastung durch Zulieferverkehr, der Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung auf ca. 3,65 ha, damit verbunden ein erhöhter Ober­flächenwasserabfluss und eine verringerte Grundwasserneubildungsrate sowie die erhebliche und nachhaltige Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu nennen.

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Maßnahmen zur Vermei­dung, zur Minimierung und zum Ersatz für den Bebauungsplan werden im Umweltbericht dokumentiert. Die Empfehlungen reichen von der Mini­mierung der Bodenversiegelung bis zur Festsetzung von Ersatzmaßnah­men.

Auf die Beeinträchtigung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen kann im Bebauungsplan durch Anpflanzungen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern auf dem Firmengelände selbst sowie durch die externen Ersatzmaßnahmen (E1 - E4) reagiert werden.

Auf den Verlust von Boden und Bodenfunktion kann der Bebauungsplan durch möglichst geringe Versiegelung der Böden auf Baugrundstücken, öffentlichen und privaten Verkehrsflächen und auf Grünflächen reagieren.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Umweltbezogene Informationen An umweltbezogenen Informationen sind verfügbar - Umweltrechtlicher Fachbeitrag

Montabaur. 01.10.2007

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