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Wochenblatt VG Montabaur
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Simmern, 29.5.2007
Jörg Haseneier Ortsbürgermeister
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Schredderplatz wieder geöffnet
Am Samstag, dem 02.06.2007 ist der Schredri 14:00 h bis 15:00 h geöffnet. Es kann Sch2 ab ' Nf % Schredderplatzordnung angeliefert werden aaerr hatr- ! ■ Ich weise noch einmal darauf hin, dass ausschr m
Schnittmaterial von Sträuchern und Bäumon: -aumen in der Stä
angenommen wird.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
£ ' von 18.00 bis 20.00 Uhr
ml " wochs . .nach Vereinbarung
und......;. ".02620/8614
Orlsbü"gemeister^
Vermietung der Schutzhütte durch R. Schupp.02620/2320
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Im Wäldchen der Ortsgemeinde Simmern ;
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 14.12.2005 den Beschluss gefasst, für den Bereich südlich der bebauten Grundstücke an der Straße „Alte Wiese“/Koblenzer Straße den Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Im Wäldchen“ aufzustellen. Das Plangebiet ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltberichts liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.6. -11.7.2007 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 224, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bücherei Simmern
Johannes
Öffnungszeit: Jeden Dienstag von iRnnu Ausleihe ist für drei Wochen kostenlos' 00 IS1
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Oben auf der Rest“ der Ortsgemeind,,«.
hier: Offentlichkeitsbeteiligung nach 6 3 Ahe 1 * ^ Baugesetzbuches (BauGB) 8,1 des
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Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 1 den Beschluss gefasst, im Gemarkungsteil „Oben auf der Reä Bebauungsplan mit der gleichen Bezeichnung aufzustellen.[ biet ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeiti|iij allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussidt Wirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Geleg Äußerung und Erörterung zu geben.
Es wird daher Einsichtnahme in den Vorentwurf des Beba gewährt in der Zeit vom 11. 6 . - 11.7.2007 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauvera mer 224, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur,» Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom OB.OObisJ Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30IT 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr). Simmern, 29.5.2007
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3. Satzung
der Ortsgemeinde Simmern
zur Änderung der Hauptsatzung vom 25.05.2007 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gent** (Gemö) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. W*®! dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. März 2006 (Gvdi der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung® Ordnung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBI. S. w)■«*« dert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 12. Oktober 199’I j die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, zu am 16.08.2004 beschlossen, die hiermit bekannt gemacm»
§1
§ 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzuiw von 10,00 €. Darüber hinaus erhält jedes Ratsmitglieo Grundbetrag von 10,00 €.
§2
§ 7 Abs. 1 enthält folgende Fassung: .
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertre Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse eine cnts« eines Sitzungsgeldes in Höhe von 10,00 € je Sitzung.

