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Wochenblatt VG Montabaur

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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.07

Vertragswerk zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde

Ein umfangreicher Vertrag zwischen beiden Einrichtungen regelt den Kostenausgleich bei gemeinsam ausgeschriebenen Projekten. Insbe­sondere im Bereich des Straßenausbaus werden auf der Grundlage die­ses Vertrages gegenseitig Kosten erstattet.

Bau eines behindertengerechten Eingangs an der Kirche

Die Ortsgemeinde unterstützt das Bauvorhaben der Kirchengemeinde und

wird das Portal des neuen Eingangs finanzieren.

Änderung der Benutzungsordnung der Grillhütte Das wachsende Problem der Lärmbelästigung, insbesondere durch Auf­stellen großer Musikanlagen und die davon ausgehenden ßassfrequen- zen, war Gegenstand der Beratung.

Es wird einhellig die Meinung vertreten, dass dies zum Schutz der Anwoh­ner konsequent unterbunden werden muss. Die Benutzungsordnung wird dahingehend geändert, dass u.a. die Kaution erhöht wird und diese bei Verstößen gegen den Lärmschutz einbehalten wird.

Die Neufassung wird an dieser Stelle veröffentlicht.

Verhalten am Kindergarten / Freizeitbereich In der letzten Zeit häufen sich die Beschwerden, dass Jugendliche in den Abendstunden am Kindergarten ihren Unrat hinterlassen und durch über­mäßigen Lärm mit Skateboards und motorbetnebenen Fahrzeugen auffallen. Zunächst wird durch Anbringen einer Hinweistafel mit den entsprechen­den Beschränkungen versucht, dem Problem entgegen zu wirken. Dachsanierung am Sporthaus

Durch die letzten Stürme wurde das Dach derart beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist. Mit den bereits im Haushaltsplan ein­gestellten Mitteln wird daher zunächst das Dach erneuert. Die verblei­benden Gelder werden in die Platzsanierung investiert.

Behebung von Straßenschäden im Bereich Waldstr. / Am Sportplatz Die festgestellten Schäden sind abschließend nur mit hohem finanziellen Aufwand zu beheben. Diese Mittel stehen derzeit nicht im Haushalt zur Verfügung. Die Schäden werden daher nur notdürftig ausgebessert Wei­tergehende Maßnahmen sind für die Folgejahre geplant. Renovierungsarbeiten / Anschaffungen Gaststätte Im Wohnhaus und Gaststättenbereich werden die alten Aluminiumfenster ausgetauscht. Für den Küchenbereich ist die Anschaffung eines Kühl­schrankes erforderlich.

Geschirrspüler Dorfgemeinschaftshaus

Die Geschirrspülmaschine in der Küche des Dorfgemeinschaftshauses

wird ausgetauscht.

Professionelle Spülprogramme erlauben eine höhere Durchlaufzahl und kürzere Spülzeiten.

Axel Braun. Ortsbürgermeiser

Frühlingsmarkt imHummelhaus

Die Kinder und Erzieherinnen des Kindergartens Hummelhaus (Heilberscheid) laden alle Verwand­ten, Bekannten, Freunde und Interessierten zum Frühlingsmarkt ein.

Die Kinder haben in wochenlanger Kleinarbeit ver­schiedene Deko-, Essen- und Spielmaterialien her­gestellt und bieten diese an kleinen Ständen zum Ver­kauf an. Für das leibliche Wohl aller Gäste wird mit Getränken und Kuchen gesorgt.

Der Frühlingsmarkt findet statt: Im KindergartenHummelhaus in Heil­berscheid.

Am Samstag, den 12. Mai 2007, von 14:30-18:00 Uhr.

Das Team und die Kindergartenkinder freuen sich auf zahlreiche Besu­cher!

Alte Herren Heilberscheid

Unser nächstes Heimspiel findet am Samstag, 12.05.07 um 17.00 Uhr gegen Steinefrenz statt. Treffpunkt ist um 16.30 Uhr am Sportplatz in Heil­berscheid.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

im Bürgerhaus, Eppenroder Straße 18 (Eingang Waldstraße)

Tel.:.06485/223

Fax:.06485/183305

E-Mail.ognentershausen @ freenet.de

Benutzungsordnung

für den gemeindlichen Mehrzweckbereich

der Freiherr-vom-Stein-Halle in der Ortsgemeinde Nentershausen § 1 - Allgemeines

(1) Die Freiherr-vom-Stein-Halle Nentershausen steht als öffentliche Einrichtung in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Montabaur.

Aufgrund § 11 der Benutzungsordnuno

Halle Nentershausen vr>m m ««--»

Nentershausen vom 01.12 ?nn*

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ermächtigt, für den gemeindlichen MehrL^ 0l nachfolgend Mehrzweckbereich gena*** F ' zungsordnung zu erlassen. Hiervon hat sprechend Gebrauch gemacht. a 1

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Zu dem Mehrzweckbereich gehören:

Foyer (Gast-/Schrankraum) mit Inventar Küche einschließlich Kücheneinrichtung

Kühlraum sanitäre Anlagen.

Soweit der Mehrzweckbereich nicht für meinde benötigt wird, steht er nach M^uyaoe*-., Ordnung als öffentliche Einrichtung den ortsar^j Gruppierungen und sonstigen Berechtigten-^ gen a nn t - für Veranstaltungen kultureller An zur Verfügung.

§ 2 - Art und Umfang der Gestattung

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(4)

Die Gestattung der Benutzung des Mehrz^»^.,.. Orts-gememde/Beauftragten zu beantragen. Abschluss eines Benutzungsvertrages oder dürft liaunq in der der Nutzungszweck und die Nfe sind Mit Erteilung der Gestattung bzw. der Irrt Mehrzweckbereiches erkennen die Nutzer die Benutzungsordnung und die damit verbundenen'/:-. Aus wichtigen Gründen, z. B. bei zu erwartet öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die^ tunq dnngen-dem Eigenbedarf oder dergleichen tuna zurückgenommen oder eingeschränkt wi- bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung des insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Brr. Nutzer die wiederholt einen unsachgemäßenG?.-* Mehrzweckbereich machen und gegen die Brr] erheblich ver-stoßen, werden von der

Die Ortsgemeinde/Beauftragte hat das Recht, den^ reich aus Gründen der Ptlege und Unterhaltung^ oder teilweise zu schließen.

(5)

Maßnahmen der Ortsgememde/Beauftragtenna^ keine Entschädigungsverpflichtung aus. Sie ha!? einen Einnahmeausfall.

§ 3 - Hausrecht

Das Hausrecht an dem Mehrzweckbereich stehtderOff* tragten zu; deren rechtmäßigen Anordnungen ist Folgen steht ein jederzeitiges, kostenfreies Zutritts- undKontr; § 4 - Umfang der Benutzung

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Uber die Benutzbarkeit des Mehrzweckberefchesir des-sen Schließung aus besonderen Anlässene*: gemeinde/Beauftragte. Gleiches gilt für die kurzfröi der Räumlichkeiten im Innenbereich, wie z. B. Gestaltung des Inventars inkl. Raumschmuck.Auls vorgeschriebenen Brand- und Unfallschutz ist zu aci Jede Veranstaltung ist grundsätzlich spätestens; beenden Ausnahmen hiervon kann die Ortsgre - : gestatten.

Der Nutzer stellt sicher, dass die Versammlungss'M Rhein-Iand-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung: - ) unabhängig davon, ob für die Nutzungsräume!:": nannte Verordnung greift. In jedem Falle sinddr. 11

schnften einzuhalten. Insbesondere ist der für den,

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zungszweck genehmigte Bestuhlungsplan oder d: Besucherzulassung (2 Personen pro Quadrat^;!-- Die Rettungswege sind freizuhalten, der Brandsch/" 1 Nu leistet sein.

Bei gesetzlich vorgeschriebenem Einsatz von Si:T

tungsdiensten (z. B. Arzt, Sanitätspersonal, Po®r-

Zu

? 6, Ordnungsdienste, Brandschutzdiensle a stimmte/ - Veranstaltungen, sind diese Kräfte aiis . s , Nutzers zu organisieren und die für diese teiip kostenlos freizuhalten. ^

§ 5 - Pflichten der Nutzer (1) Soweit die Pflichten der Nutzer nicht Gegenstand# einbarungen, Weisungen und sonstigen Regelunf Sanierungen von Gerätschaften udgl.) sind, ergäi*' dieser Benutzungsordnung.

.9*® ^ u ] zer müssen den Mehrzweckbereicfiundse.'f cn behandeln und bei ihrer Benutzung gleiche Sorr^L^

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inshflcnnw e ® enheiten any venden. Auf die schonet tunncn^ dere des 8od ®ns und der Wände durch^r 9 w nS l ände ' ,st besonders zu achten.^ haitunn \ ^ 5 f 2 atten dazu beitragen, dass diel möaiirh < ? en 8etrieb des MehrzweckbereicW

möglich gehalten werden.

sowift h ffi^ Un 2. en des M ehrzweckbereiches foM chem im 8 ' nric btungsgegenstände und V. meinrio/o Ön auf örund der Benutzung sind sc^ 1 meinde/Beauftragte 0 2U melden . ist auf des Mehrzweckbereiches zur n^ äume ' Einri chtungen und Ge rchfuhrung der jeweiligen Veranstaltung

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