Nr 'lsÄchenblatt VG Montabaur
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Nr. 15/2007
«Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriften- u ne; Men unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte ein- chsda to)4rfeicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterlieft versehenen Seite ein Unterzeichner mit Name, Beruf und Anschrift Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls kön- diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben, ie Anhörungsbehörde kann gemäß § 18 a Nr. 5 AEG auf eine Erör- fijng verzichten.
j/on der Erörterung im Sinne des § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensoe- z und des § 9 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Umweltverträa- ikeitsprüfung kann im Regelfall abgesehen werden, wenn ein ausae- ter Plan geändert werden soll (§ 18 a Nr. 6 AEG), deine mündliche Verhandlung anberaumt, werden die rechtzeitig erho- ien Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behör- zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden den „offenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben in [nem Termin erörtert.
BijAusbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterunqster- in verhandelt werden. y
-"««ui Jjieser Erörterungstermin wird dann mindestens 1 Woche vorher ortsüb- zufordemjich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und die- e desv4 en ^9 en ’ die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörte- itabaur '/.mn'Ö sterm ' n benachrichtigt
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ehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
5. Die Einwendungen werden dem Vorhabensträger und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekannt gegeben.
Der Einwender kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.
6. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Einbeziehung der Öffentlichkeit nach dem UVPG
Mit der Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gleichzeitig die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens angehört. Hierzu wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Für diese Stellungnahme gelten die Anforderungen aus dem obigen Abschnitt (Einwendungen, Erörterungstermine etc.) mit den Nummern 1 bis 6 entsprechend.
Hinweis zu Entschädigungsansprüchen
Entschädigungsansprüche, soweit sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Veränderungssperre und Vorkaufsrecht
Von Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den betroffenen Flächen zu (§19 Abs. 3 AEG).
Montabaur, 11.04.2007 Schaaf, Bürgermeister
Die Verwaltung informiert
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Seniorenschifffahrt der Verbandsgemeinde im Jahr 2007
Wegen des Umbaues der Stadthalle „Haus Mons Tabor“ Montabaur wird in diesem Jahr der Seniorennachmittag 2007 durch eine wunderschöne Schifffahrt ersetzt.
Diese Schifffahrt findet am 11. Juni 2007 statt. Auf dem Landweg geht es mit dem Bus in Richtung Vallendar, wo die Teilnehmer gegen 13:00 Uhr an Bord der „Stadt Vallendar“ bzw. der „Königsbacher“ erwartet werden.
Die Fahrt bei gemütlichem Zusammensein mit Kaffee und Kuchen führt durch das romantische Mittelrheintal, vorbei an Koblenz mit der Moselmündung am Deutschen Eck.
Stromaufwärts folgt die Lahnmündung, später die Rheinschlei
fe am „Bopparder Hamm“ mit wundervollen Weinbergen, vorbei an der Stadt Boppard und weiter stromaufwärts am Ehrentaler Werth vorbei bis Rheinkilometer 555 zum Ziel der Reise, dem sagenumwobenen Loreleyfelsen, der 132 Meter über den Rhein aufragt.
Gegen 18:00 Uhr gehen wir in Vallendar wieder von Bord und treten die Heimreise im Bus an.
Verbindliche Anmeldungen können bis zum 04. Mai 2007
bei den Seniorenvertretern der jeweiligen Gemeinde oder direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgenommen werden: Zimmer 33,3. Stock, Rathaus Altbau, Tel. 02602/126-311, Frau Sabine Eisenhut.
Der Preis für den Ausflug beträgt 3,00 € und enthält ein Kaffeegedeck mit Kuchen an Bord. Busfahrt vom Heimatort nach Vallendar und zurück Schifffahrt mit der “Stadt Vallendar” bzw. der “Königsbacher”.
„Die schönste Jungfrau sitzet Dort oben wunderbar;
Ihr goldnes Geschmeide blitzet, Sie kämmt ihr goldenes Haar.“
(Heinrich Heine, 1823)
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