Einzelbild herunterladen

Nr. 14/2007

1 4/200?'

r'tabaur Monta-' It^ochs | J -30 una | annein. s Planes

»■ 1 Nr. 5 " Form. H inner- lr isgung Feinde

BauGß

ienVer-

antspre-

/enndie en sind, s er die ■Pflichti-

IreiJah- !

oezeich-

spruchs

fszug): 1

ichriften [ ommen ■ in gültig [

Geneli- • Satzung j

rde den | ahrens- j ig unter f len soll,

so kann i Verlet- i.

li;

weister

?tzes

*

i/Vester- f stzüber- ■nüssen hbetre- ’ ng wird I jversor- B

Uhr am Stunde l/er Zeit

(4.2007 terobic, . erwar-

.00 Uhr

Wochenblatt VG Montabaur

25

Gemeindeverwaltung

In dringenden Fällen.

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter

Tel. und Fax 02608/204

.Tel. 02608/944230

.Fax 02608/944289

.Tel. 02608/202

.Tel. 06439/7710

Öffnungszeiten der KÖB - Katholisch öffentliche Bücherei

dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

SV Welschneudorf informiert:

Hallo Aerobicfans:

Der Frühlingsanfang ist da und der Winterspeck leider auch noch. Dagegen gibt es ein gutes Rezept: Aerobic!

Wer Lust und Spaß an sportlicher Betätigung zur Problembeseitigung im Po- Beine- und Bauchbereich hat, kommt bitte am Mittwoch, 18.04.07 um 20.30 Uhr in die Kurfürstenhalle in Welschneudorf.

Alte Herren:

Am 12.04.2007 findet um 20.00 Uhr im ein Treffen der Alten Herren im .Gasthaus zum Hannes“ statt. Es wird die Gründung einer Spielgemein­schaft mit Oberelbert besprochen.

GELBACHHOHEN

Daubach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.

Blasorchester Daubach e.V.

Einladung zur Generalversammlung des Blasorchesters Daubach e.V.

Die diesjährige Generalversammlung findet am Samstag, 21. April 07 im Saal der Gaststätte “Eulenstube” in Daubach statt. Die Veranstaltung beginnt um 20:00 Uhr. Hierzu laden wir alle Vereinsmitglieder herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Jahresberichte, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Neuwahl des Vorstandes, 7. Neuwahl der Kassenprüfer, 8. Wünsche und Anträge, 9. Verschiedenes Anträge an die Generalversammlung müssen bis spätestens 1 Woche vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden Markus Müller, Götzen­taler Weg 3, 56379 Winden, eingereicht werden.

KG Daubach

Wie bereits angekündigt, geht die Kirmesgesellschaft Daubach am Sams­tag, 07.04.2007, durch Daubach und sammelt ausgeblasene Eier für den Eierkranz.

Holler

Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon:.02602/3508

Forstrevier Buchfinkenland

Leseholzvergabe

Am Samstag, 07.04.2007, wird für die Bürger von Holler Leseholz im Gemeindewald verteilt. Wir treffen uns um 13.00 Uhr am Ende des Bla- dernheimer Weges am Waldrand. Das Holz muss sofort bezahlt werden.

Henkes, Revierförste

TC Holler

Zur Vorbereitung der neuen Tennissaison finden an den nächsten Sams­tagen folgende Arbeitseinsätze statt: Sa, 07.04. - Platzaufbau; Sa, 14.04. ■ Platzaufbau

Wir treffen uns jeweils um 09.00 Uhr auf der Tennisanlage.

www.tc-holler.de

SV Fortuna Holler

Alte Herren

An Ostersamstag, 07.04.2007, spielen wir um 16 Uhr in Niederahr. Abfahrt ab Gaststätte Heibel um 15.15 Uhr.

Achtung: Wer sich den AH neu anschließen will, kommt am Besten mitt­wochs ab 19Uhr ins Training oder meldet sich bei Konrad Metternich (Tel. 02602/3459).

Stahlhofen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Telefon Lindensaal

(nur während der Sprechstunde).02602/917163

sonst Telefon.02602/5650

E-Mail... hubert.diel@t-online.de

Internet:. www.stahlhofen-ww.de

Öffentliche Bekanntmachung der Haushalts­satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 2007

vom 30.03.2007

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 27.03.2007 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.536.000,—€

in der Ausgabe auf.536.000,—€

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.123.000,—€

in der Ausgabe auf.123.000,—€

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—,— €

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.—,— €

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr

wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3 Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb

des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.30,— €

für den zweiten Hund.40,— €

für jeden weiteren Hund.50,— €

3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für jeden Hund.500,— €

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haus­haltsjahr 2007 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 27.03.2007 i.A. Meckel

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10 III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.04.07 - 18.04.07 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernar­beitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Stahlhofen, 30.03.2007 (S) Diel

Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-