/2007 Wochenblatt VG Montabaur
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2 - Entgeltpflicht
. Die Benutzung der Stadthalle ist grundsätzlich entgeltpflichtig.
, Von der Zahlung eines Nutzungsentgeltes sind ausgenommen i die Kolpingfamilie Montabaur hinsichtlich der Nutzung des ihr zugewiesenen Raumes im Untergeschoss
kulturelle Vereine und Gruppen der Stadt Montabaur für Proben, soweit die Räumlichkeiten nicht für Tagungen oder sonstige Veranstaltungen benötigt werden.
I) In begründeten Ausnahme- bzw. Härtefällen kann der Stadtbürger- meister das Nutzungsentgelt kürzen bzw. ganz erlassen.
3 - Nutzungsentgelt
) Für die unterschiedlichste Benutzung der Räume der Stadthalle wird je Veranstaltung ein Nutzungsentgelt erhoben. Das Nutzungsentgelt besteht aus
a) der Nutzungspauschaie
b) der Nebenkostenpauschale
c) der Zubehörpauschale
d) den Kosten für Technik
e) der Personalkosten
Bei der Berechnung der a) Nutzungspauschale und b) Nebenkostenpauschale wird in zwei Mietergruppen unterschieden: Vorsteuerabzugsberechtigte und nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mieter. Vorsteuerabzugsberechtigten Mietern wird zuzüglich zu diesen Pauschalen die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mietern fällt keine Mehrwertsteuer an. Die Kosten für c) Zubehörpauschale, d) Technik und e) Personal sind für alle Mieter mehrwertsteuerpflichtig. Zu den bisherigen Beträgen wird für alle Mieter die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Das Nutzungsentgelt wird dem Veranstalter unmittelbar nach der Veranstaltung durch die Verbandsgemeindeverwaltung in Rechnung gestellt.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen (mehr als 10 Veranstaltungen jährlich) kann dem Mieter ein Preisnachlass auf die Nutzungspauschale von bis zu 20 % gewährt werden.
Nutzungspauschale
Mit der Nutzungspauschale sind Auf- und Abbauzeiten, Probezeiten und Reinigungszeiten abgegolten. Müssen jedoch wegen umfangreicher Auf- jau- und Probentätigkeit an zusätzlichen Tagen Anfragen für die Nutzung der Räume für andere Veranstaltungen abgesagt werden, so kann auch ^ ür diese Tage eine um 50 % verminderte Nutzungspauschale erhoben werden.
^ Die Höhe der Nutzungspauschale ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
3)
4)
(5)
NutzunasMuschafs
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Je Verenetaltanastaa
Je Stunde
•> Nutzungszweck
Großer Saal
Mendelssohn- Bartholdy-Saal
Tagungsraum 1
Tagung*- raum 2
Tagungsraum 3
Kegelbahn (Je Bahn)
Gewerbliche Veranstaltungen
500,00 €
200,00 €
100,00 €
50,00 €
7,00 €
Kulturelle Veranstaltungen
a) Auswärtige
b) Vereine und Gruppen der Stadt
300,00 €
150,00 €
100,00 €
50,00 €
60,00 €
30,00 €
30,00 €
0,00 €
Seminare, Tagungen
a) gewerblicher Art (Unternehmen, Berufsverbände)
b) Parteien, Vereine aus der Stadt Montabaur
250,00 €
100,00 €
100,00 €
30,00 €
60,00 €
30,00 €
30,00 €
0,00 €
Familienfeiern (Bewirtung durch den Gastronomiebetrieb der Stadthalle)
100,00 €
30,00 €
30,00 €
0,00 €
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Jeder Verein, Partei oder ähnliche Gruppierung aus der Stadt Montabaur lat die Möglichkeit, einmal im Jahr für eine vereinsinterne Veranstaltung hne Erhebung von Eintritt einen der Räume, soweit verfügbar, kosten- rei zu nutzen. Der Tagungsraum 3 (Raum neben dem Kolpingraum) im Jntergeschoss steht den Vereinen der Stadt Montabaur, soweit verfügbar, stets kostenfrei für vereinsinterne Veranstaltungen zur Verfügung.
§ 5 - Nebenkostenpauschale
:(1) Zur Abgeltung entstehender Nebenkosten (Hausmeistereinsatz, j Energiekosten, Reinigungskosten) wird eine Nebenkostenpauschale erhoben. Sie beträgt 40 % der Nutzungspauschale.
Der mit der Nebenkostenpauschale abgegoltene Hausmeistereinsatz beinhaltet einen Einsatz von maximal 3 Stunden für die jeweilige Veranstaltung. Die darüber hinausgehende Einsatzzeit des Hausmeisters kann zusätzlich berechnet werden.
Bei überdurchschnittlich starker Verschmutzung der benutzten Räume kann hierdurch entstandener zusätzlicher Reinigungsaufwand dem Veranstalter extra in Rechnung gestellt werden.
Bei Familienfeiern mit Bewirtung durch den Gastronomiebetrieb der Stadthalle entfällt die Nebenkostenpauschale. In diesen Fällen hat jedoch der Gastronomiebetrieb etwa erforderliche Reinigungsarbeiten sowie das Herrichten und Aufräumen der genutzten Räume auf eigene Kosten zu übernehmen.
6 - Zubehörpauschale
pe Nutzung des in der Stadthalle vorhandenen Zubehörs ist kostenfrei, ofern in dem jeweils gültigen Vertrag Zubehörpauschalen nicht festge- etzt sind. Folgende Zubehörpauschalen sind festgelegt:
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Nr. 14/2007
a) Bestuhlung
Für den Auf- und Abbau von Stühlen und Tischen durch den Servi
ce der Stadthalle.für
- 0 bis 100 Personen: . 30,00 €
-100 bis 300 Personen:.100,00 €
- 300 bis 600 Personen:.200,00 €
- über 600 Personen: .250,00 €
b) Bühnenpodeste
Für den Auf- und Abbau von Bühnenpodesten durch den Service der Stadthalle: 6,00€ pro Podest
c) Klavier und Flügel
Nutzung des Schimmel-Flügels: 50,00 €
Nutzung des Schimmel-Klaviers: 25,00 €
Stimmung des Flügels oder Klaviers: 175,00 €
d) Garderobendienst
Beim Einsatz von Garderobenpersonal durch die Stadthalle wird eine Garderobengebühr in Höhe von 1,00 € pro Kleidungsstück erhoben. Beim Einsatz des Garderobendienstes der Stadthalle muss durch die Erhebung der Garderobengebühr einschließlich der Erhebung der Personalkostenpauschale (§ 8) mindestens Kostendeckung erreicht werden. Ein Defizit ist durch den Veranstalter auszugleichen. Ein Überschussbetrag wird im Verhältnis von 30 % für den Veranstalter und 70 % für die Stadt Montabaur aufgeteilt.
Im Falle von Veranstaltungen, zu denen Teilnehmer auf Einladung des Veranstalters erscheinen und auf dessen besonderen Wunsch keine Garderobengebühr entrichtet werden soll, wird dem Veranstalter eine Garderobenpauschale in Höhe von 50% der zu erwartenden Gäste (laut Bestuhlung) berechnet. Am Veranstaltungstag wird in diesem Falle keine Garderobengebühr von den Gästen erhoben.
§ 7 - Kosten der Technik
(1) Die Nutzung der in der Stadthalle vorhandenen technischen Einrichtungen und Ausstattungen (Bühnenbeleuchtung, Beschallungsanlage) ist für den Veranstalter kostenfrei. Die Bedienung der Bühnentechnik (Licht- und Tontechnik) darf nur durch von der Stadthallenverwaltung autorisiertes Fachpersonal erfolgen. Die entstehenden Kosten werden dem Veranstalter berechnet.
(2) Technische Geräte, Einzelteile und Ausstattungen, die nicht zum Inventar der Stadthalle gehören und die für die jeweilige Veranstaltung benötigt werden, müssen durch die Stadthalle zugemietet werden. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Mit dem Nutzungsvertrag erhält der Veranstalter ein Verzeichnis der aktuellen Preise sowie die Möglichkeit, seine konkrete Bestellung aufzugeben.
§ 8 - Personalkostenpauschale
Sofern durch den Veranstalter das Personal der Stadthalle in Anspruch genommen wird, werden folgende Personalkostenpauschalen berechnet:
Bis zu 4 Stunden
Mehr als 4 Stunden
Garderobendienst (2 Personen)
65,00 €
130,00 €
Je weitere Person
32,50 €
65,00 €
Sicherheitsdienst (2 Personen)
120,00 €
Je weitere Stunde 30,00 €
Sanitätsdienst (Fahrzeug und 2 Personen)
80,00 €
120,00 €
Brandwache (Fahrzeug + Besatzung)
120,00 €
Je weitere Stunde 40,00 €
Brandwache
(Tanklöschfahrzeug + Besatzung)
270,00 €
Je weitere Stunde 90,00 €
Zusätzlicher Hausmeistereinsatz (3 Stunden inklusive)
Je weitere Stunde 25,00 €
Toiletten-Service (1 Person)
32,00 €
Je weitere Stunde 9,00 €
Bei Veranstaltungen, die aufgrund der hohen Teilnehmerzahl und/oder der Verwendung von offenem Feuer oder entsprechender Aktionen vorbeugenden Brandschutz erforderlich machen, kann die Stadt in ihrer Verantwortung als Betreiber der Stadthalle als Versammlungsstätte auf Kosten des Veranstalters eine Brandsicherheitswache einsetzen.
§ 9 - Kaution
Die Stadt kann vom Veranstalter eine angemessene Kaution als Sicherheitsleistung verlangen und die Wirksamkeit des Benutzungsvertrages von der Hinterlegung der Kaution abhängig machen. Im mit dem Veranstalter abzuschließenden Benutzungsvertrag ist zu vereinbaren, dass für die hinterlegt Kaution seitens der Stadt keine Zinsen zu zahlen sind und dass eine Verrechnung der Kaution mit Forderungen aus dem Benutzungsvertrag zulässig ist.
§ 10 - Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Montabaur in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entgeltordnung außer Kraft.
Montabaur, den 29. März 2007
Stadt Montabaur Klaus Mies, Stadtbürgermeister
Stadtrat tagte
am 27.03.2007
In seiner jüngsten Ratssitzung beschloss der Stadtrat u.a. die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altstraße“ und die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „In den Fichten - Auf der Trift“. Außerdem wurde der Einlei-

