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Kath. Kirchenchor St. Cacilia Siershahn
Gastchor gibt Konzert
Am Freitag, den 13. April um 20.00 Uhr gibt der englische Chor „The Boys & Men of All Saints Northampton“ ein Konzert in der Siershahner Herz- Jesu-Kirche.
Dieser bekannte englische Chor macht im April eine Konzertreise durch Deutschland. Neben Auftritten im Kölner Dom, in Frankfurt und Marburg kommen die Sänger auch in den Westerwald, wo der Kirchenchor St. Cacilia Siershahn als Veranstalter ihnen die Möglichkeit zum Auftritt gibt.
Auf dem Programm stehen u.a. Stücke aus dem „Messias“ von G.F. Händel, fünf „Mystical Songs“ von R.V. Williams sowie vier geistliche Lieder von Lee Dunleavy. Die Gesamtleitung hat der Dirigent des Chores, Lee Dunleavy, an der Orgel wird Rolger Palmer spielen.
Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei.
Beratung für Tumorkranke und deren Angehörige
jeden 3. Dienstag im Monat in den AOK Geschäftsstellen
AOK Montabaur, Tiergartenstraße 5-7,56410 Montabaur, 14.00 -16 00 Uhr nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung am: 17.04.2007 Telefonische Anmeldung unter 0261/988650
Montabaur
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters), vereinbart werden.
Fax-Nr. 02602/126-255, E-Mail-Adresse: KMies@montabaur.de Telefon privat: 02602/5159, Handy-Nr.: 0160/90511966
Aufstellung des Bebauungsplanes
„In der Kesselwiese“ der Stadt Montabaur;
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 08.02.2007 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “In der Kesselwiese” einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
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Montabaur, 28.03.2UU/
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Montabaur, 28.03.2007
Klaus Mies, Stadtbürgermeister I
Entgeltordnung
für die Benutzung der Stadthalle Haus Mons Tabor
(Neufassung gemäß Beschluss des Stadtrats der Stadt Montabaur vom 27. März 2007)
§ 1 - Vorbemerkung
Die Stadt Montabaur besitzt und unterhält in Montabaur, Koblenzer Strafa’ die Stadthalle Haus Mons Tabor. Sie steht allen Bürgern, GewerbetreiD 6 . den, Vereinen u. ä. nach Maßgabe der Benutzungsordnung offen, sow | Dje Nufe diese Gruppierung mit ihren Zielen und ihrer Tätigkeit im Einklang mit a fc 0 f ern n freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutsch fc e t 2 { S j n steht. Im Zweifel entscheidet der Stadtbürgermeister abschließend.

