Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 13/2007
Samstag, 31.03.07 Gelegenheit. Das Büchereiteam freut sich auf Ihren Besuch.
Erinnerung Umwelttag
Ich möchte nochmals an den Umwelttag am Samstag, 31.03.07 erinnern. Treffpunkt 9.30 Uhr am Bauhof. Natürlich sind auch alle Neubürger zu dieser Aktion herzlich eingeladen.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Alte Herren Stahlhofen
Wir beginnen die neue Saison mit unserem ersten Spiel gegen die AH Altendiez am Samstag, 31.03.2007 auf dem Sportplatz in Stahlhofen. Treffpunkt ist um 16.30 Uhr, Spielbeginn: um 17.00 Uhr.
Gymnastiktreff Gelbachtal
Achtung: Ab Dienstag, 3. April 2007 findet unsere Gymnastikstunde wieder von 20. bis 21.00 Uhr statt. Wir bitten um Beachtung.
FSV Stahlhofen
Fußball
1. Mannschaft: Samstag, 30.03.2007 um 17:00 in Feldkirchen, SG Feld- kirchen/H -FSV Stahlhofen I
2. Mannschaft: Sonntag, 01.04.2007 um 14:30 in Stahlhofen, FSV Stahlhofen II - SG Dreikirchen
Untershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Backes
Telefon:.02602/16781
Fax.02602/9970657
Internet. www.untershausen.de
E-Mail. gemeinde@untershausen.de
Öffentliche Bekanntmachung
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) 56410 Montabaur, 21.03.2007
Westenwald-Osteifel Bahnhofstraße 32 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler
Az.: 81845 HA. 10.2
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes
Der Nachtrag wurde aufgestellt,
a) zur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Flurbereini- gunsplanes,
b) zur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Bestand, sowie zur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsplanes vom Amtsgericht (Grundbuchamt) der Flurbereinigungsbehörde mitgeteilt wurden,
c) zur Vergabe des zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigten Landes,
d) zur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter.
I. Offenlage/Anhörungstermin
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, haben wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546), in der jeweils gültigen Fassung, denTer- min zur Offenlage und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt.
Die Offenlage und der Anhörungstermin finden am Donnerstag, 19. April 2007 statt.
Der Nachtrag II wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler offen gelegt.
Bei dieser Offenlegung werden die im Nachtrag II festgesetzten Änderungen und Ergänzungen des Flurbereinigungsplanes erläutert, Auskünfte erteilt und auf Antrag einzelner Beteiligter werden diese in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen. Die Grenzanzeige ist dabei grundsätzlich auf die Punkte zu beschränken, die im Bodenordnungsverfahren mit Neuvermessung in die Örtlichkeit übertragen wurden.
Widersprüche hiergegen können während der Offenlegung jedoch noch nicht erhoben werden.
Anschließend findet um 11.00 Uhr, ebenfalls im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan statt.
Hierzu werden die von diesem Nachtrag Betroffenen - soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - geladen. In diesem Termin wird der Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan allgemein erläutert. Nach diesen Erläuterungen können sich die Beteiligten die Widerspruch gegen den Nachtrag erheben wollen, in eine Widerspruchsliste eintragen.
II. Rechtsbehelfsbelehrung und Einzelverhandlung
Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur, erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim DLR Westerwald-Osteifel eingegangen sein.
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben oder einen erhobenen Widerspruch nicht ausdrücklich aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Mit den in diesem Nachtrag getroffenen Änderungen des Flurbereinigungsplanes werden alle Widersprüche der von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten als erledigt betrachtet, sofern diese nicht im Anhörungstermin (19.04.2007) oder innerhalb der zweiwöchigen Frist ausdrücklich (also bis spätestens 03.05.2007) aufrecht erhalten werden.
III. Hinweise
Alle von diesem Nachtrag Betroffenen erhalten einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan zugestellt. Es wird gebeten, diesen Auszug zu den Terminen mitzubringen. Miteigentümer erhalten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des DLR Westerwald-Osteifel an erster Stelle nachgewiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt. Der Vollmachtgeber hat auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde seine Unterschrift durch die Ortsgemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Für die Durchführung der Flurbereinigung genügt die amtliche Beglaubigung, die gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei ist. Die Inhaber von Rechten an Grundstücken erhalten einen Auszug mit dem belasteten Grundbesitz. Für das Recht haftet das im Auszug näher bezeichnete Grundstück. Die bisher haftenden Grundstücke können Sie anhand der angegebenen Grundbuchstelle und Grundbuchabteilung aus Ihren Unterlagen feststellen. Bausparnummern, Darlehensvertragsnummern oder sonstige Aktenzeichen sind hier nicht bekannt. Anfragen dieser Art können daher nicht beantwortet werden.
IV. Besitzübergang
Der Übergang des Besitzes und der Nutzung an den von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestimmungen vom 20.11.2003, jedoch bezogen auf das Jahr 2007.
Der Leiter des DLR i.A. Theodor Burkard>, Vermessungsrat
KÖB Holler/Untershausen
Spieleabend
siehe Ortschaft Holler
Mandolinenorchester 1932 Untershausen
Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Dienstag, 17.04.2007, ab 20.00 Uhr in der Gaststätte “Im Höfje” in Untershausen statt. Hierzu laden wir alle Vereinsmitglieder herzlich ein.
Die Tagesordnung lautet wie folgt: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht des Vorsitzenden; 4. Bericht des Kassierers; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Neuwahl der Kassenprüfer; 8. Verschiedenes. Wünsche zur Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung bitten wir an den Vorsitzenden zu richten (Tel. 02602/180504, Fax 02602/994417).
Die Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder findet in diesem Jahr im Rahmen der Feierlichkeiten anlässlich des 75jährigen Bestehens unseres Orchesters am 15. und 16.09.2007 statt.
Kirchliche Nachrichten
Pastoraler Raum Montabaur-Horressen-Elgendorf
Gottesdienstordnung Pfarrei St. Peter in Ketten Montabaur
SAMSTAG, 31.03.2007, Montabaur: 15.30 Uhr Beichtgelegenheit; 18.30 Uhr Vorabendmesse mit Palmweihe: Amt f. + Reinhold Marx/ ++ Ehel. Albert u. Maria Gerhards/ + Inge Kuch, ++ Ehel. Eduard u. Margarete Kuch, ++ Ehel. Heinrich u. Helene Becker, ++ Ehel. Richard u. Agnes Schwickert u. Leb. u. ++ d. Farn. Haiduk; Eschelbach: 17.00 Uhr Wort-
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