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Wochenblatt VG Mo ntabaur

Nr. 13/2007

Wir laden die Kinder herzlich ein zur Teilnahme an der Prozession mit ihre n Palmsträußen am Palmsonntag, den 1. April, 9.00 Uhr, ab dem Dorf­kreuz zur Kirche. Anschließend Wortgottesdienst im Pfarrheim. Am Don­nerstag, den 05.04., findet von 10..00 Uhr bis 11.30 Uhr die Gründon­nerstagsfeier im Pfarrheim statt. Der Kinderkreuzweg ist an Karfreitag um 10.00 Uhr. An Ostermontag, 09.04., findet um 10.30 Uhr im Pfarrheim ein Kinderwortgottesdienst zu Ostern statt. Die im Pfarrbrief veröffentlichte Kinderfastenaktion am Dienstag, den 03. April, fällt aus. Wir bitten um Beachtung!

Spieleabend

Da der letzte Spieleabend in den Winterferien so gut bei Jung und Alt ankam, bieten wir wieder einen solchen am 10.04.07 an. Die Kinder ab dem 3. Schuljahr sind herzlich ab 17 Uhr eingeladen. Die „älteren“ Spie­ler können gerne dann etwas später dazu kommen. Vielleicht findet sich ja auch eine Poker-Runde zusammen?

Sollte es etwas lauter werden oder Platzmangel herrschen, verteilen wir uns auf beide Räume im Pfarrheim.

Eigene Spiele, etwas zum Trinken und Knabbern und vor allem Freunde, Eltern und Großeltern dürfen gerne mitgebracht werden! Wie heißt es immer so schön auf den Spielanleitungen: geeignet für Spieler von 8 - 99! Wir freuen uns auf viele junge, neue und auch bekannte Gesichter! Bei Fragen rufen Sie bitte Hildegard Wiedenmann unter 02602/180033 an.

Musikverein Holler e.V.

Wichtig!

SBO:

Wegen seit längerer Zeit bekanntem freudigem Anlass proben wir am Frei­tag ,30.3., in Uniform.

Bitte denkt alle daran, seid pünktlich und vollzählig- auch im den näch­sten Proben im Hinblick auf die anstehenden Konzerte im April.

Dir Proben von Vororchester, Ausbildungsorchester und Jugendorchester finden am Freitag wie gewohnt statt.

TC Holler

Zur Vorbereitung der neuen Tennissaison finden an den nächsten Sams­tagen folgende Arbeitseinsätze statt: Sa, 31.03. - Arbeiten zur Erneue­rung der Clubhausterrasse; Sa, 07.04. - Platzaufbau; Sa, 14.04. - Platz­aufbau

Wirtreffen uns jeweils um 09.00 Uhr auf der Tennisanlage.

SV Fortuna Holler Alte Herren

Am Samstag, 31.3.2007 spielen wir gegen die Sportfreunde aus Baum­bach. Anstoß: 16.30 Uhr

Platzaufbau und Kabinenreinigung: B.Parente und L. Limmatola Die AH suchen weitere fussballbegeisterte Spieler Ü30. Am besten mitt­wochs ab 19 Uhr ins Training kommen oder bei K.Metternich melden.

Stahlhofen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Bürgermeisterzimmer im Lindensaal Telefon Lindensaal

(nur während der Sprechstunde).02602/917163

sonst Telefon. l .02602/5650

E-Mail. hubert.diel@t-online.de

Internet:. www.stahlhofen-ww.de

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum 56410 Montabaur, 21.03.2007

(DLR) Westerwald-Osteifel Bahnhofstraße 32

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler

Az.: 81845 HA. 10.2

Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes

Der Nachtrag wurde aufgestellt,

a) zur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Flurbereini- gunsplanes,

b) zur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Bestand, sowie zur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsplanes vom Amtsgericht (Grundbuchamt) der Flurbereinigungsbehörde mitge­teilt wurden,

c) zur Vergabe des zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigten Landes,

d) zur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter.

I. Offenlage/Anhörungstermin

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, haben wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546), in der jeweils gültigen Fassung, den Ter­min zur Offenlage und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt.

Die Offenlage und der Anhörungstermin finden am Donnerstag, 19. April 2007 statt.

Der Nachtrag II wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus (Alte Schute), Hauptstraße 5 in 56412 Holler offen gelegt.

Bei dieser Offenlegung werden die im Nachtrag II festgesetzten Ände­rungen und Ergänzungen des Flurbereinigungsplanes erläutert, Auskünfte erteilt und auf Antrag einzelner Beteiligter werden diese in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen. Die Grenzanzeige ist dabei grundsätz­lich auf die Punkte zu beschränken, die im Bodenordnungsverfahren mit Neuvermessung in die Örtlichkeit übertragen wurden.

Widersprüche hiergegen können während der Offenlegung jedoch noch nicht erhoben werden.

Anschließend findet um 11.00 Uhr, ebenfalls im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag il geänderten bzw. ergänz­ten Flurbereinigungsplan statt.

Hierzu werden die von diesem Nachtrag Betroffenen - soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - geladen. In diesem Termin wird der Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan allge­mein erläutert. Nach diesen Erläuterungen können sich die Beteiligten, die Widerspruch gegen den Nachtrag erheben wollen, in eine Wider­spruchsliste eintragen.

II. Rechtsbehelfsbelehrung und Einzelverhandlung

Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungs­termin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach die­sem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszen­trum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur, erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim DLR Westerwald-Osteifel eingegangen sein.

Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben oder einen erhobenen Widerspruch nicht ausdrücklich aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Mit den in diesem Nachtrag getroffenen Änderungen des Flurbereini­gungsplanes werden alle Widersprüche der von diesem Nachtrag betrof­fenen Beteiligten als erledigt betrachtet, sofern diese nicht im Anhörungs­termin (19.04.2007) oder innerhalb der zweiwöchigen Frist ausdrücklich (also bis spätestens 03.05.2007) aufrecht erhalten werden.

III. Hinweise

Alle von diesem Nachtrag Betroffenen erhalten einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan zugestellt. Es wird gebe­ten, diesen Auszug zu den Terminen mitzubringen. Miteigentümer erhal­ten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des DLR Westerwald-Osteifel an erster Stelle nachge­wiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.

Der Vollmachtgeber hat auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde sei­ne Unterschrift durch die Ortsgemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Für die Durch­führung der Flurbereinigung genügt die amtliche Beglaubigung, die gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei ist.

Die Inhaber von Rechten an Grundstücken erhalten einen Auszug mit dem belasteten Grundbesitz. Für das Recht haftet das im Auszug näher bezeichnete Grundstück. Die bisher haftenden Grundstücke können Sie anhand der angegebenen Grundbuchstelle und Grundbuchabteilung aus Ihren Unterlagen feststellen. Bausparnummern, Darlehensvertragsnum­mern oder sonstige Aktenzeichen sind hier nicht bekannt. Anfragen die­ser Art können daher nicht beantwortet werden.

IV. Besitzübergang

Der Übergang des Besitzes und der Nutzung an den von diesem Nach­trag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestim­mungen vom 20.11.2003, jedoch bezogen auf das Jahr 2007.

Der Leiter des DLR i.A. Theodor Burkard, Vermessungsrat

Kath. öffentliche Bücherei

Das Büchereiteam lädt auch während der Osterferien zum Besuch der Bücherei mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in das Pfarrhaus ein. Die Bücherei ist zusätzlich am Montag, den 02.04.07 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für Sie geöffnet. Während der Öffnungszeit der Bücherei haben Sie die Möglichkeit, Bücher und ande­re religiöse Gegenstände (nicht nur zur Erstkommunion) direkt zu erwer­ben oder zu bestellen. Dazu haben sie auch vor dem Gottesdienst am

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