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Wochenblatt VG Montabaur

24

N r. 13/2007

2. Satzung der Ortsgemeinde Hübingen

zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 19.03.2007

Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 09.01.2007 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die fol­gende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: §1

Die Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen vom 10.11.2001, zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsge­bührensatzung vom 16.10.2002, wird (als 2. Änderung) wie folgt geän­dert:

§2

§ 4 erhält folgende Fassung:

„§4

Höhe der Gebühren

I. Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1 In Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschl.

Kosten der Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit .258 EUR

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres ein­

schl. Kosten der Einebnung nach Ablauf

der Ruhezeit.476 EUR

1.2 In Wahlgrabstätten

1.2.1 Erstbelegung

Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.506 EUR

1.2.2 Zweitbelegung

Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

1.2.2.1 bei Maschineneinsatz.366 EUR

1.2.2.2 bei Handschachtung.611 EUR

1.3 Urnenbeisetzungen

1.3.1 In Reihen- oder Wahlgrabstätten einschl. Kosten der Ein­ebnung nach Ablauf der Ruhe-/Nutzungszeit..159 EUR der Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen .105 EUR

1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vor­

schriften kein besonderes Grab notwendig ist oder per­sonenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beige­setzt werden.105 EUR

II.Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1. Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind

Von dem Gebührenpflichtigenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.105 EUR

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

III.

1 .

1.1

1.2

1.3

1.4

2 .

2.1

2.2

2 . 2.1

2 . 2.2

3.

Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und

anmeldepflichtigen Totgeburten.80 EUR

für Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres.300 EUR

als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern ..100 EUR als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne.50 EUR

Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wahl­grabstätte.- EUR

als Urnen-Erdgrabstätte

in Urnen-Grabfeldern.200 EUR

in bereits belegten Grabstätten für jede Urne ....50 EUR Verlängerung des Nutzungsrechts Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vor­schriften der Satzung

Über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die Anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.“

§3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hübingen, 19.03.2007 Alfried Noll

Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemOl in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hinge- wiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültiq zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ü30-Jukebox-Party war ein voller Erfolg!

Die Buchfinkenlandhalle in Hübingen wurde zum Disco-Tempel - DJ Johannes Held: „Ich komme im nächsten Jahr wieder nach Hübingen“!

Tanzen, tanzen und noch mal tanzen war bei den rund 550 Ü-30 Disco­fans am vergangenen Samstag in Hübingen auf der „Jukeboxparty" ange­sagt.

J.1

Nach einer tollen Party mit Stimmung pur stand am Ende einer langen durchtanzten Nacht fest: DJ Johannes Held, SWR1 Moderator, kommt im nächsten Jahr wieder nach Hübingen zur nächsten „Jukeboxparty“ in die Buchfinkenlandhalle. Rund 550 Fans der Musik aus den zurückliegenden drei Jahrzehnten füllten am vergangenen Samstag die im Disco- und Ram­penlicht stehende Buchfinkenlandhalie und tanzten „was das Zeug hält“. Johannes Held, SWR1-Moderator und DJ der „Jukeboxparty“ zog ohne Unterbrechung über mehr als sechs Stunden alle „Musikregister" und sorg­te für Stimmung pur bei einem ebenso tollen Publikum. Tolle Stimmung, tolle Lichteffekte und ein klasse DJ, dass war die übereinstimmende Mei­nung aller Ü30-Discofreaks.

1 :

* ■ *,

Das Helfer- und Organisationsteam des MGV „Frohsinn“ Hübingen prä­sentierte sich geschlossen in T-Shirts der Hübinger Firma Arnold Kaspar, Transportgeschäft, auf der Ü-30 Party.

Für die vielen Gäste und auch für den Veranstalter, unseren Männerge- sangverein „Frohsinn“ Hübingen eine gelungene Veranstaltung, die wie­der einmal gezeigt hat, was unsere Vereine in unserem Hübingen so alles auf die Beine stellen können. Herzliches Dankeschön dafür. Auch unse­re Gemeinde profitiert von diesem Einsatz und solchen Ereignissen. Freu­en wir uns schon jetzt nach dem Motto „Die Party geht weiter“ auf die nächste „Jukeboxparty“ im kommenden Jahr in Hübingen.

Euer Wilfried Noll, Ortsbürgermeister