Wochenblatt VG Montabaur
24
N r. 13/2007
2. Satzung der Ortsgemeinde Hübingen
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 19.03.2007
Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 09.01.2007 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: §1
Die Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen vom 10.11.2001, zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 16.10.2002, wird (als 2. Änderung) wie folgt geändert:
§2
§ 4 erhält folgende Fassung:
„§4
Höhe der Gebühren
I. Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1 In Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschl.
Kosten der Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit .258 EUR
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres ein
schl. Kosten der Einebnung nach Ablauf
der Ruhezeit.476 EUR
1.2 In Wahlgrabstätten
1.2.1 Erstbelegung
Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.506 EUR
1.2.2 Zweitbelegung
Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
1.2.2.1 bei Maschineneinsatz.366 EUR
1.2.2.2 bei Handschachtung.611 EUR
1.3 Urnenbeisetzungen
1.3.1 In Reihen- oder Wahlgrabstätten einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf der Ruhe-/Nutzungszeit..159 EUR der Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen .105 EUR
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vor
schriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden.105 EUR
II.Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind
Von dem Gebührenpflichtigenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.105 EUR
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III.
1 .
1.1
1.2
1.3
1.4
2 .
2.1
2.2
2 . 2.1
2 . 2.2
3.
Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und
anmeldepflichtigen Totgeburten.80 EUR
für Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres.300 EUR
als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern ..100 EUR als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne.50 EUR
Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wahlgrabstätte.- EUR
als Urnen-Erdgrabstätte
in Urnen-Grabfeldern.200 EUR
in bereits belegten Grabstätten für jede Urne ....50 EUR Verlängerung des Nutzungsrechts Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung
Über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die Anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.“
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hübingen, 19.03.2007 Alfried Noll
Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemOl in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hinge- wiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültiq zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ü30-Jukebox-Party war ein voller Erfolg!
Die Buchfinkenlandhalle in Hübingen wurde zum Disco-Tempel - DJ Johannes Held: „Ich komme im nächsten Jahr wieder nach Hübingen“!
Tanzen, tanzen und noch mal tanzen war bei den rund 550 Ü-30 Discofans am vergangenen Samstag in Hübingen auf der „Jukeboxparty" angesagt.
J.1
Nach einer tollen Party mit Stimmung pur stand am Ende einer langen durchtanzten Nacht fest: DJ Johannes Held, SWR1 Moderator, kommt im nächsten Jahr wieder nach Hübingen zur nächsten „Jukeboxparty“ in die Buchfinkenlandhalle. Rund 550 Fans der Musik aus den zurückliegenden drei Jahrzehnten füllten am vergangenen Samstag die im Disco- und Rampenlicht stehende Buchfinkenlandhalie und tanzten „was das Zeug hält“. Johannes Held, SWR1-Moderator und DJ der „Jukeboxparty“ zog ohne Unterbrechung über mehr als sechs Stunden alle „Musikregister" und sorgte für Stimmung pur bei einem ebenso tollen Publikum. Tolle Stimmung, tolle Lichteffekte und ein klasse DJ, dass war die übereinstimmende Meinung aller Ü30-Discofreaks.
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Das Helfer- und Organisationsteam des MGV „Frohsinn“ Hübingen präsentierte sich geschlossen in T-Shirts der Hübinger Firma Arnold Kaspar, Transportgeschäft, auf der Ü-30 Party.
Für die vielen Gäste und auch für den Veranstalter, unseren Männerge- sangverein „Frohsinn“ Hübingen eine gelungene Veranstaltung, die wieder einmal gezeigt hat, was unsere Vereine in unserem Hübingen so alles auf die Beine stellen können. Herzliches Dankeschön dafür. Auch unsere Gemeinde profitiert von diesem Einsatz und solchen Ereignissen. Freuen wir uns schon jetzt nach dem Motto „Die Party geht weiter“ auf die nächste „Jukeboxparty“ im kommenden Jahr in Hübingen.
Euer Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

