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Montabaur
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Nr. 12/2007
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önllladenkästen dämmen
Je Energieverluste durch die Fenster eines Hauses •
der Heizperiode, wenn nachts die Rollläden L duz ' eren sich 5en. Wichtig ist dabei, dass der Rollladen dtehSdnT* 6 ' 9e,assen «schließt, damit sich eine stehende Luftschicht Vwih Fe " ste r'aibung Sden bildet. Außerdem ist es auf jeden Fall edordSh n / enster und , Jnkästen gedämmt sind da diese von der kalten AußS^T die Roll ‘ Iden. Bei alten Hausern bestehen die RollladenkäSn i ft ^ urchsfröm f 0 Holzbrettern, so dass keinerlei Dämmwirkuno voSh 19 aus dün ‘
?Energie verloren geht. Hier ist eine nachtrSheolmT ,St Und sehr ^fehlen. Die Kastenoberseite, der abnehmbare rwTT 09 drin 9end ^senkrechte Blende sollten mit einer mindestens twfi 7® Und die inne - Jt Schaumstoffplatte fugendicht verkleidet werden Zenflm eter star-
jährliche Hinweise hierzu wie zu allen Fragen des Pna •
erhält man in einer persönlichen Beratung nach lelefrfnicS 9 > l , esparens
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Oer Energieberater hat am Donnerstag, den 12 04 07 >
I Sprechstunde in Montabaur im ICE-Bahnhof ScS’ühL ? n l 5 ' 18 Uhr Anmeldung unter 02602/126-199 oder -0.’ cnau,enster der Region,
i Nachtarbeit
I gleisbauarbeiten in den Bahnhöfen der Gemeint ^ . und Steinefrenz. finden Goldhausen
Folgende Einsatzzeiten und -orte sind voroesehen- Ab 19.03.2007 (20.00Uhr) bis 24.03.2007 (06 00 Uhr)
| n/teilen im Bahnhof Goldhausen n ”
Aibeiten in Bahnhof Steinefrenz 1 Ho26.03.2007 (20.00 Uhr) bis 31.03.2007 (06 00 Uhr)
arbeiten im Bahnhof Goldhausen ’ nrj
teilen im Bahnhof Steinefrenz
Während dieser Arbeiten kann es zeitweise zu i ö rm( , 4 .
Anlieger kommen, wofür die Deutsche Bahn AG ÄSSSKm'
Taxi fahren zu Buspreisen -
das gibt’s nur im Anruf-Sammeltaxi
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Unser Service für Sie:
-Fahrten It. Fahrplan von jeder AST-Haltestelle bis zur Haustüre am Zielort
Fahrten zum oder ab dem ICE-Bahnhof Rückfahrmöglichkeiten oft auch zu später Stunde, außerhalb der ßuszeiten
■Preise je nach Entfernung zwischen 2,20 € und 3,80 € - Ermäßigung für Kinder, Jugendliche mit Schülerausweis und Schwerbehinderte)
Bitte beachten Sic: Jede Fahrt muss 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen AMehrt (Telefonnummer s.o.) angemeldet werden. Weitere Informationen ud natürlich Taschenfahrpläne gibt‘s bei Ihrer Verbandsgemeindever- "dtung Montabaur, TeL 02602/126 303.
RheiSand-Pfalz 1 ? Obertinanzdirektion^Kobl&t'z
Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer für Wo Geländewagen .. steuer
Größe und Schadstoffausstoß entscheiIden 1 w hrzeugs teuerge- Dievom Bundestag beschlossene Änderung ^ soqenannte Körnitz sieht vor, dass Wohnmobile, Gelandewag Bes teuerung unter- binations- und Mehrzweckfahrzeuge einer nonei FahrzeU gkategorie in lle gert. Für Wohnmobile wurde eine eigenste 9 ab dem ^ Januar öas Gesetz eingefügt. Hiernach werden ruc läts _, aen Gesamtgewicht 2006 alle Wohnmobile entsprechend ihrem zulässigen «
und ihrem Schadstoffausstoß besteuert. , ♦ n c. und Mehrzweckfahr-
Für Geländewagen und sogenannte Kombinätio e u nd Klein-
Jsuge, wie u. a. Großraum-Limousinen, pick- H . de Veränderung busse, hat der Gesetzgeber eine noch Beför d e rung von Per-
beschlossen: Sofern diese Fahrzeuge vorrang g
sonen dienen - und somit als PKWs gelten - wird wie bei herkömmlichen PKWs nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert. Allerdings wird diese Besteuerung rückwirkend ab dem 1. Mai 2005 wirksam.
Allein in Rheinland-Pfalz sind hiervon rund 50.000 Fahrzeuge betroffen. Darunter mehr als 30.000 Geländewagen und 18.000 Wohnmobile.
Die Finanzämter werden die gesetzlichen Änderungen bei Neuanmeldungen und Ummeldungen für die Wohnmobile ab April, für alle anderen Fahrzeuge ab März 2007 berücksichtigen.
Die Halter bis heute angemeldeter Fahrzeuge, auch Saisonfahrzeuge, erhalten einen Änderungsbescheid, bei der die Steuer rückwirkend auf den 1. Mai 2005 bzw. 1. Januar 2006 neu festgesetzt wird.
Dadurch wird es in vielen Fällen zu einer erheblichen Steuernachforderung kommen.
Die gesetzlichen Änderungen treffen auch Halter, die ihr Fahrzeug nach dem jeweiligen Stichtag abgemeldet haben.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Dringender Hinweis
der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD):
Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als Landesordnungsbehörde weist darauf hin, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes in Rheinland-Pfalz nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) erlaubnispflichtig ist. Als gefährliche Hunde gelten hier per se die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an Her Haltung eines gefährlichen Hundes nachgewiesen wird sowie woaere Voraussetzungen nach dem LHundG erfüllt werden können. Für das Erlaubnisverfahren nach dem LHundG ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Das ist die für den Wohnsitz der Hundehalterin bzw. des Hundehalters jeweilige Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. die Stadtverwaltung bei großen kreisangehörigen und kreisfreien Städten.
Das LHundG sowie weitere Informationen zum Thema gefährliche Hunde können sind auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eingestellt. Sie können über folgenden Link zugreifen: http://www.add.rlp.de / Dienstleistungen und Informationen / Ordnungsrecht / Gefährliche Nach dem LHundG ist in Rheinland-Pfalz u. a. die Zucht und der Handel mit gefährlichen Hunden verboten. Zuwiderhandlungen stellen einen Bußgeldtatbestand dar, der mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Daneben dürfen gefährliche Hunde aus dem Ausland nicht in das Bundesgebiet eingeführt werden, soweit nicht Ausnahmetatbestände dies im Einzelfall zulassen. Verstöße hiergegen sind Straftaten und werden durch die zuständigen Justizbehörden verfolgt. Neben den bußgeld- und strafrechtlichen Sanktionen erfolgen in der Regel die Sicherstellung der illegal gehaltenen Hunde und deren Unterbringung in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen.
Für die dadurch entstehenden Kosten müssen die ursprüngliche Halterin bzw. der ursprüngliche Halter grundsätzlich aufkommen.
Bei Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes empfiehlt sich auf jeden Fall - zur Vermeidung von Schwierigkeiten - eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Erlaubnisbehörde.
Die zuständigen Bearbeiter der örtlichen Ordnungsbehörden stehen Ihnen für weitere Auskünfte zum LHundG gerne zur Verfügung, ebenso bei der Landesordnungsbehörde Herr Bernhard Kuhn, Tel.: 0651/9494-812 oder per Email unter: Bernhard.Kuhn@add.rlp.de
Gesetzliche Rentenversicherung
Auskunft und Beratung
Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Das Beratungsangebot gilt für alle Bürger, eine Unterscheidung nach Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte wird nicht mehr vorgenommen.
Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises / Passes erteilt.
Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

