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I ist Herr D’Avis nunmehr bereits seit über sechs Jahren als jUtläuS lhaftlieher Bankbetriebswirt (Abschluss in 2000) als qualifi- in0SS c 9 nz und Vermögensbetreuer im Kundengeschäft der Volks- ,rter Hun wurde der Finanzökonom mit dem weltweit höchsten Qua- ionel für Finanzplaner ausgezeichnet. Bei der Zertifizierung zum pA h den Verband Financial Planning Standards Board Deutsch- CFP w in Frankfurt/Main erhielt D’Avis das begehrte CFP-Zertifikat Jnd am t die Volksbank jetzt über den ersten CFP, der als Individu- '^S^'^Betreuerganz nah am Kunden ist.

'ÜihpsCFP ist äußerst rar. In ganz Deutschland sind es derzeit rund !r J'in Furopa gibt es ca. 3.050. Alle Certrfied Financial Planner welt- vJwnmen das Zertifikat nach den einheitlichen strengen Kriterien frischgekürte CFP D’Avis. Folgende “4-E”Regeln sind dabei zu . Fducation (einjähriges Spezialstudium), Examination (Prüfungen vßnanzDlaner), Experience (berufliche Erfahrung auf dem Gebiet Lnrdienstleistungen, speziell Finanzplanung) und Ethics (Befolgung Engen ethischen Berufsregeln).

ia| planning geht über die landläufige Finanz- oder Vermögensbe- na hinaus. Nicht der kurzfristige Effekt, sondern ein schlüssiges Lang- onzept für Vermögensaufbau, -mehrung und -Sicherung ist das Ziel. Mas CFP-Zertifikat trägt, hat die “Vielseitigkeitsprüfung” aus Finanz­en Immobilien, Absicherungsmanagement (Versicherungen) und ; ern / Recht bestanden und ist fähig, eine ganzheitliche Finanz- und nöqensstrategie zu entwickeln. So stellen CFP die Weichen, dass die viduellen Ziele vermögender Kunden realisiert werden können. Dazu Ijfundierte Kenntnis aller Anlagemöglichkeiten und der verschiedenen iorgungskonzepte nötig. Erst die Vernetzung mit den steuerlichen und itlichen Rahmenbedingungen ergibt schließlich ein schlüssiges Lang- ■onzept, bei dem auch die Vermögensnachfolge im Erbfall mit einbe- jen wird.

genaue Analyse der Lebens- und Vermögensverhältnisse der Kun- (i ist der erste Schritt. Dabei übernimmt der private Finanzplaner die ile des “Finanzarztes”: Wie bei einer Anamnese müssen alle Faktoren enommen werden, die für die weitere Planung wichtig sind. Im Vor­rund steht die Erarbeitung eines “Risikoprofils” des Kunden - ist er freudig oder in Finanzdingen eher konventionell? - und dessen. irtungen für Vorsorge und Alterssicherung. “Vernetztes Denken” ist irdert, um nach der Analyse einen individuellen Finanzplan zu erstel- der den Ist-Zustand der Vermögensverhältnisse und die Zukunfts- ipektiven verdeutlicht. Erst dann geht der CFP daran, im engen Kon- mit dem Kunden die Vermögensstruktur zu optimieren.

der Studiengang zum Bankfachwirt als auch zum CFP zeichnen durch ihren Bezug zur Praxis aus: ein Mehrwert also, den Bank und iden zu schätzen wissen - denn die Kompetenz und die Verbindlich- litqualifizierter Mitarbeiter schafft Vertrauen. Ein Grund dafür, dass die Isequente Förderung berufsbegleitender und nebenberuflicher Wei­sung ein essentieller Bestandteil der Personalentwicklung innerhalb (erVolksbank ist und bleibt.

Nr. 8/2007

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ind Erbschaften jetzt steuerfrei?

dder nein! - Rechtsanwalt Joachim Müller aus Neuwied, bringt nach ^Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Licht ins Dun- lei des Erbrechtes

Und was ist mit dem Betriebsvermögen?

Das Betriebsvermögen ist bisher in unterschiedlicher Form begünstigt worden. In keinem Fall aber ist der Verkehrswert für die Bezifferung der Erbschaftssteuer zugrunde gelegt worden, sondern nur der Steuerbi- Du™ /ert ' ^ as ^ ann b® re ' ts b e ' einem im Betriebsvermögen vorhandenen PKW zu einer erheblichen Ungleichbehandlung führen. Befand sich ein fünf Jahre altes Auto mit einem Neupreis von 25.000 Euro und einem Zeit­wert von 10.000 Euro im Privatvermögen, wird er mit 10.000 Euro ange- se ®.: Gehörte der gleiche PKW zum Betriebsvermögen, und ist er linear auf fünf Jahre abgeschrieben worden, wird er mit dem Buchwert “0” ange­setzt. Das ist in den Augen des Bundesverfassungsgerichts eine verfas­sungswidrige Ungleichbehandlung. Außerdem gab es auf das Betriebs­vermögen in der Regel einen gesonderten Freibetrag und einen geson­derten Bewertungsabschlag. Betriebsvermögen war auch nicht gleich Betriebsvermögen. Bei den Personengesellschaften wie zum Beispiel der GmbH & Co. KG sind nur die Steuerbilanzwerte zugrunde gelegt worden. Deswegen ist in vielen Fällen der gesamte Immobilienbestand in eine ver­mögensverwaltende GmbH & Co. KG eingebracht worden. Bei einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft erfolgte die Ermittlung des Steuer­wertes vielfach nach dem sogenannten Stuttgarter Verfahren. Im Gegen­satz zur Personengesellschaft spielen dabei allerdings auch die Erträge der Gesellschaften eine erhebliche Rolle und führten im Verhältnis zur Personengesellschaft zu einem im Einzelfall deutlich höheren Steuerwert. Es machte also einen erheblichen Unterschied, ob man sein Unterneh­men in der Rechtsform einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG führte. Der Verkehrswert indes ist nahezu nie in Ansatz gebracht worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die ungleiche Bewertung von Vermögensgegenständen bei der Erbschafts- und Schenkungs­steuer für verfassungswidrig erklärt. Aber was gilt jetzt?

Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich erklärt, dass das bishe­rige Recht anwendbar bleibt und der Gesetzgeber bis zum 31.12.2008 ein neues Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz zu schaffen habe. Es bleibt abzuwarten, was sich der Gesetzgeber einfallen lässt.

Wie werden die neuen Regelungen zur Erbschafts- und Schen­kungssteuer aussehen?

Eine Prognose ist schwierig. Ich gehe davon aus, dass es zu einer höhe­ren Bewertung von privatem Immobilienvermögen und von Betriebsver­mögen kommen wird. Bei dem Betriebsvermögen wird allerdings die bereits vorliegende Gesetzesinitiative zum Erlass der Erbschaftssteuer bei einer zehnjährigen Fortführung des Unternehmens Eingang in das neue Gesetz finden. Auch bei Immobilien wird es meines Erachtens nicht zum Ansatz des Verkehrswertes kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in sei­ner Entscheidung signalisiert, dass der Gesetzgeber bei Vorliegen “aus­reichender Gemeinwohlgründe” den Erwerb bestimmter Vermögensge­genstände mittels “Verschonungsregeln” begünstigen könne.

Was sollten private Immobilienbesitzer und Unternehmer im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tun?

Die Ungleichbehandlung noch für sich nutzen, und das möglichst zügig. Das heißt natürlich nicht, den Erbfall herbeiführen. Vielmehr sollte über vorweggenommene Übertragungen von Immobilien, Gesellschaftsantei­len und Unternehmen nachgedacht werden. Auch der Wechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sollte erwogen werden. Es gibt hierzu gute Gestaltungsmodelle. Ohne einen auf das Erbrecht und das Erbschaftssteuerrecht spezialisierten Berater allerdings sollte man die komplexe Materie nicht angehen.

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ig-beideii ^Bundesverfassungsgericht hat die Erbschaftssteuer in ihrer jetzigen eit über W a ' s verfassungswidrig erklärt. Doch welche Auswirkungen hat die-

achzwef ? Scheidung im Einzelnen? Was wird sich nun für Erben ändern? Zu lie Weilett; sen und weiteren Fragen, hat der Neuwieder Erbrechtsexperte Rechts­walt Joachim Müller Stellung genommen.

•nn die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist - issen dann Erbschaften jetzt nicht mehr versteuert werden?

ch 1 Grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht gegen die Erhe- 1 der Erbschaftssteuer keine Bedenken geäußert. Allerdings ist das ""ht der Auffassung, dass die für die Bezifferung der Erbschaftssteu- raunehmende Bewertung des Nachlasses gegen den Gleichheits- idsatz der Verfassung verstoße.

an denn nicht alle Nachlassgegenstände gleich bewertet?

Für die Bezifferung der Erbschaftssteuer ist der Verkehrswert der liassgegenstände bei Eintritt des Erbfalls zugrunde zu legen. Ausnah- Mrgaben sich bei Immobilien und Betriebsvermögen. Bei einer Immo- jjwistaer Ertragswert angesetzt worden. Der Ertragswert ergibt sich in der , ausdem 12,5-fachen des erzielten oder erzielbaren Mietzinses der I? ie - Vielfach liegt der so ermittelte Ertragswert deutlich unterhalb des nrswertes. Zum Teil beträgt der Ertragswert nicht einmal 50 % des Kurswertes. Hat also jemand 100.000 Euro in bar geerbt, wird die Erb- ■ssteuer aus diesem Betrag erhoben. Hat jemand eine Immobilie mit J’iverkehrsvrert von 100.000 Euro geerbt, wird die Erbschaftssteuer r nur aus ca. 50.000 Euro oder sogar weniger erhoben, te ~ n M e ' cFlde h a ndlung ist nach Meinung des Bundesverfassungsge- littpit er ^ er ^ assun 9 nicht vereinbar. Außerdem differierten die so WdühoMnAn Ze l er 9 e b n i sse in erheblicher Zahl zwischen weniger als 20 SlieinRo r i 2ei1 t des Verkehrswertes. Der Verkehrswert einer Immo- ises hot * ann k' s zum 20-Fachen des erzielten oder erzielbaren Miet- tez Um 7 ^, en - * n unserem Raum hat man Schwierigkeiten, die Objek- “ rn 4 nn j achen des erzielten oder erzielbaren Mietzinses zu ver- rn in L Us dlesem Umstand ergibt sich eine weitere mit der Verfassung re| nbare Ungleichbehandlung.

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Kontrolle des Essverhaltens

Sind kleine Sünden okay?

Klischees und Vorurteile gibt es viele. Aber was ist dran, am Klischee der unkontrollierten, zügel- und hemmungslosen Übergewichtigen? Nicht viel! Sie sind oft sehr streng zu sich selbst und versuchen sich stark zu kon­trollieren, indem sie die natürlichen Signale von Hunger, Appetit und Sät­tigung “überhören" und so das Essen einschränken. Das funktioniert aller­dings nur kurzfristig und bewirkt oft das Gegenteil.

In einigen Untersuchungen zeigte sich, dass solche disziplinierten und gezügelten Esser in einer Stresssituation mehr essen, als Menschen, die sich über den Kaloriengehalt der Nahrung nicht so viele Gedanken machen. Das nennt man Gegenregulation. Wer sich nach dem Alles-oder- Nichts-Prinzip vomimmt, nie wieder Schokolade zu essen, setzt sich einem sehr hohen Druck aus. Hält man diesem Druck nicht mehr Stand und nascht doch ein Stückchen Schokolade, führt das zu Frust, Enttäuschung und möglicherweise zu einer Fressattacke. Wer sich allerdings vornimmt, pro Woche eine Tafel Schokolade weniger zu essen als bisher, lässt sich genügend Freiraum, setzt sich aber auch klare Grenzen. Das erleichtert das Durchhalten. Darum sollte Kindern Süßes nicht grundsätzlich verbo­ten werden, da dies zum heimlichen Naschen reizt.

Eine strenge Kontrolle des Essverhaltens macht sich zum Beispiel durch häufig durchgeführte Diäten bemerkbar. Sie helfen nicht bei der langfri­stigen Kontrolle des Körpergewichts und die Entstehung einer Essstörung wie Magersucht oder Bulimie kann gefördert werden. Anders ist dies bei der flexiblen Kontrolle des Essverhaltens. Die Maßnahmen sind weniger einschneidend und man geht in kleinen Schritten vor. Das hilft, das Gewicht langfristig zu halten. Wer abnehmen will, sollte darum nicht zu streng zu sich selbst sein. Eine kleine Kaloriensünde zwischendurch ist nicht nur lecker, sondern hebt auch die Stimmung. (Quelle: aid Info 30/06) Eine Information von Petra Malm-Hannappel exam. Diätassistentin, Dipl. Ernährungsberaterin/DGE, Praxis für ganzheitliche Ernährungsberatung Hundsangen