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tt \/G Montabaur

Kleidung für kleine und große Kinder, Spielzeug, Babyartikel

Ort: Montabaur, Humboldtstr. (Schulzentrum) Turnhalle des Peter-Altmeier-Gymnasiums

Ult Annahme: Sa. 3.03.10-12 Uhr u. 13-15 Uhr Verkauf: So. 4.03.11-15 Uhr mit Kaffee u. Kuchen

Abrechnung: So. 4.03.18-19.30 Uhr

Preiszettelausgabe; Mittwoch, 21.02.2007

13.30-15.30 Uhr Peter-Altmeier-Gymnasium

5% des Erlöses und 3€ Bearbeitungsgebühr kommen caritativen Kinder und Jugendorganisationen zugute

ORMATION: Althöhn 4618, Dickopf 4119, Klapthor 16816, Stahl 5252

. Neuhäuseler Basar

und ums Kind

Samstag, 10. März 2007 von 10.00 bis 12.00 h

Einlass für Schwangere (mit Mutterpass) bereits um 09.30 Uhr

St. Anna Gemeinde-Haus, Neu

Angeboten werden guterhaltene Frühjahrs- und Sommerbekleidung bis Größe 176, Spielzeug, Bücher, l* Fahrräder, sowie Zubehör rund ums Kind.

T ~ meldun 9 : Kostenlose Verkaufslisten sind vom 26.02.07 bis zum 02.03.07 in der Kita Neuhäusel erhältlich, bei A. Kern (02620) 950 142 oder T.AIbiez (02620)89 70

**' Artikelabgabe: am 09.03.07 von 15.30 bis 17.00 h im St.-Anna Haus, Neuhäusel. Rückgabe der nicht verkauften Artikel j. am 10.03.07 von 14.00bis 15.00h.

1 N » -Sünstajter: Elternausschuß des Kindergartens

des Verkaufserlöses kommen der • 4* wnder tagesstätte Neuhäusel zu Gute^

Nr. 07/2007

Offentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung

der Verbandsgemeinde Montabaur

für das Haushaltsjahr 2007 vom 23.01.2007

I.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 16.01.2007 hiermit bekannt gemacht wird;

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf .15.530.000 Euro

in der Ausgabe auf .15.530.000 Euro

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf .4.112.000 Euro

in der Ausgabe auf .4.112.000 Euro

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt;

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.172.250 Euro

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.193.000 Euro

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.3.000.000 Euro

§3

Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplänen fest­gesetzt:

A) Wasserversorgung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.700.000 Euro

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 Euro

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.250.000 Euro

B) Abwasserbeseitigung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.4.000.000 Euro

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 Euro

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.250.000 Euro

C) Hallen-Freibad Mons Tabor

1. der Höchstbetrag der Kredite auf .0 Euro

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 Euro

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.100.000 Euro

§4

1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,25 und 26 Abs. 1 LFAG erhebt, beträgt 34,5 v.H. der Umlagegrundlagen.

2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 31 Abs. 2 LFAG.

3. Nachrichtlich

Umlagegrundlagen

2006

25.092.360 Euro

Höhe des Umlagesolls

2006

8.907.788 Euro

Umlagegrundlagen

2007

30.369.007 Euro

Höhe des Umlagesolls

2007

10.477.307 Euro

§5

Nach der Kommunalisierung des Revierdienstes gern. § 28 LWaldG und der Aufgabenübernahme durch die Verbandsgemeinde Montabaur wird für die nicht durch Kostenerstattungen des Landes gedeckten Personal­aufwendungen der Revierbeamten, mit Ausnahme der Aufwendungen für Beihilfen, eine Sonderumlage nach § 26 Abs. 2 Satz 1 LFAG in Höhe von 171.750 Euro erhoben. Die Festsetzung für 2007 ist vorläufig, die end­gültige Festsetzung erfolgt nach Vorliegen des endgültigen Personalko­stenzuschusses des Landes.

§6

Die Personalkostenansätze des Sammelnachweises 1 schließen die im Haushaltsjahr 2007 voraussichtlich aufzuwendenden nicht ruhegehalts­fähigen Zuschläge für die Bewilligung von Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten ein. Zahl der bewilligbaren Fälle: 3

§7

Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden ent­sprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes RP (KAG) und der „Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung“ der Verbandsge­meinde Montabaur in der jeweils geltenden Fassung wie folgt festgesetzt:

a) einmalige Beiträge

1. für die Schmutzwasserbeseitigung

2.50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche

2. für die Niederschlagswasserbeseitigung

6.50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche

b) einmalige Kanalanschlusskostenerstattungen

Der Aufwand für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen wird von 2007 an nicht mehr nach den Kosten im Einzelfall, sondern nach kal­kulierten Durchschnittssätzen erhoben; diese betragen bei einem

Mischwasserhausanschluss .1.000,00 Euro

Schmutzwasserhausanschluss .825,00 Euro

Niederschlagswasserhausanschluss .675,00 Euro