tt \/G Montabaur
Kleidung für kleine und große Kinder, Spielzeug, Babyartikel
Ort: Montabaur, Humboldtstr. (Schulzentrum) Turnhalle des Peter-Altmeier-Gymnasiums
Ult Annahme: Sa. 3.03.10-12 Uhr u. 13-15 Uhr Verkauf: So. 4.03.11-15 Uhr mit Kaffee u. Kuchen
Abrechnung: So. 4.03.18-19.30 Uhr
Preiszettelausgabe; Mittwoch, 21.02.2007
13.30-15.30 Uhr Peter-Altmeier-Gymnasium
5% des Erlöses und 3€ Bearbeitungsgebühr kommen caritativen Kinder und Jugendorganisationen zugute
ORMATION: Althöhn 4618, Dickopf 4119, Klapthor 16816, Stahl 5252
. Neuhäuseler Basar
und ums Kind
Samstag, 10. März 2007 von 10.00 bis 12.00 h
Einlass für Schwangere (mit Mutterpass) bereits um 09.30 Uhr
St. Anna Gemeinde-Haus, Neu
Angeboten werden guterhaltene Frühjahrs- und Sommerbekleidung bis Größe 176, Spielzeug, Bücher, l* Fahrräder, sowie Zubehör rund ums Kind.
T ~ meldun 9 : Kostenlose Verkaufslisten sind vom 26.02.07 bis zum 02.03.07 in der Kita Neuhäusel erhältlich, bei A. Kern (02620) 950 142 oder T.AIbiez (02620)89 70
**' Artikelabgabe: am 09.03.07 von 15.30 bis 17.00 h im St.-Anna Haus, Neuhäusel. Rückgabe der nicht verkauften Artikel j. am 10.03.07 von 14.00bis 15.00h.
1 N » -Sünstajter: Elternausschuß des Kindergartens
des Verkaufserlöses kommen der • 4* wnder tagesstätte Neuhäusel zu Gute^
Nr. 07/2007
Offentl. Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung
der Verbandsgemeinde Montabaur
für das Haushaltsjahr 2007 vom 23.01.2007
I.
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 16.01.2007 hiermit bekannt gemacht wird;
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf .15.530.000 Euro
in der Ausgabe auf .15.530.000 Euro
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf .4.112.000 Euro
in der Ausgabe auf .4.112.000 Euro
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt;
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.172.250 Euro
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.193.000 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.3.000.000 Euro
§3
Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschaftsplänen festgesetzt:
A) Wasserversorgung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.1.700.000 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.250.000 Euro
B) Abwasserbeseitigung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.4.000.000 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.250.000 Euro
C) Hallen-Freibad Mons Tabor
1. der Höchstbetrag der Kredite auf .0 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.0 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.100.000 Euro
§4
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,25 und 26 Abs. 1 LFAG erhebt, beträgt 34,5 v.H. der Umlagegrundlagen.
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 31 Abs. 2 LFAG.
3. Nachrichtlich
Umlagegrundlagen
2006
25.092.360 Euro
Höhe des Umlagesolls
2006
8.907.788 Euro
Umlagegrundlagen
2007
30.369.007 Euro
Höhe des Umlagesolls
2007
10.477.307 Euro
§5
Nach der Kommunalisierung des Revierdienstes gern. § 28 LWaldG und der Aufgabenübernahme durch die Verbandsgemeinde Montabaur wird für die nicht durch Kostenerstattungen des Landes gedeckten Personalaufwendungen der Revierbeamten, mit Ausnahme der Aufwendungen für Beihilfen, eine Sonderumlage nach § 26 Abs. 2 Satz 1 LFAG in Höhe von 171.750 Euro erhoben. Die Festsetzung für 2007 ist vorläufig, die endgültige Festsetzung erfolgt nach Vorliegen des endgültigen Personalkostenzuschusses des Landes.
§6
Die Personalkostenansätze des Sammelnachweises 1 schließen die im Haushaltsjahr 2007 voraussichtlich aufzuwendenden nicht ruhegehaltsfähigen Zuschläge für die Bewilligung von Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten ein. Zahl der bewilligbaren Fälle: 3
§7
Die Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes RP (KAG) und der „Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung“ der Verbandsgemeinde Montabaur in der jeweils geltenden Fassung wie folgt festgesetzt:
a) einmalige Beiträge
1. für die Schmutzwasserbeseitigung
2.50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche
2. für die Niederschlagswasserbeseitigung
6.50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche
b) einmalige Kanalanschlusskostenerstattungen
Der Aufwand für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen wird von 2007 an nicht mehr nach den Kosten im Einzelfall, sondern nach kalkulierten Durchschnittssätzen erhoben; diese betragen bei einem
Mischwasserhausanschluss .1.000,00 Euro
Schmutzwasserhausanschluss .825,00 Euro
Niederschlagswasserhausanschluss .675,00 Euro

