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Wochenblatt VG Montabaur ^

erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber den, Unternehmen sind.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus 54 _ e( j R

Erdgräbern.

3 - F^dte Wiederbeisetzung von au^e^n Leuten oder

Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erho

III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstatten

1 Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstatt

n Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebens J|J r E “ n R d

anmeldepflichtigen l otgeburten.

1 2 für Verstorbene nach Vollendung EUR

des 5. Lebensjahres.

1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in

Urnengrabfeldern.

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grab |J a J® n E(JR

für jede Urne..

2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

2.1 Für ein Urnendoppelgrab im on , D

Urnengrabfeld. ^ '

2 12 in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne. 45.60 EUR

3 . Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vor­

schriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungs- wesen werden die Gebühren bzw. die Anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.

IV. Sonstige Gebühren

1. Einsegnungshalle

1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung der Lei­chen in

Aufbewahrungsräumen. 75,60 EUR

1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Emseg- nungshalle

1.2.1 bis zu drei Tagen.61,20 EUR

1.2.2 Für jeden weiteren

angefangenen Tag.18,— EUR

§ 5 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Girod, 26.01.2007 (S.) Karl-Heinz Fend. Orlsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hinge­wiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Girod, 26.01.2007 (S.) Karl-Heinz Fend, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes “Kleinholbach“ der Ortsgemeinde Girod;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß SS 13 i.V.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 12.12.2006 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich aus­zulegen. 8

Die Planunterlagen liegen somit gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs 2 BauGB in der Zeit vom 1,1

05.02.2007 - 09.03.2007 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220 Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunlten (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12 30 Uhr unrtiZnn b.s 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14 00 b?s 8 $ Uhr, Ire,tags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme 6tte„tBch au “ Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbanricnnmoi,^ waltung Montabaur schriftlich oder mündlich werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei de Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichSt CShS n Erstellung eines Umweltberichts war nicht erforderlich htlgt ble,ben - D,e

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Planinhalt (

Im ursprünglichen Bebauungsplan „Kleinholbach“ au« jrn und der ersten generellen Überarbeitung aus dem Jahr'Natürlich Parzelle Flur 1, Flurstück 111 nur teilweise in das Plan i ine 0s ^ zogen. Dieser Bereich wurde als nicht überbaubare RalN 11 ' 1 toller Im Rahmen einer anschließend durchgeführten Flurh 0 8 ^ nd eine das Flurstück vergrößert und der angrenzende Wen r^ erzlich ' führte dazu, dass anlässlich einer weiteren Änderen #ar ™, en/ neu gebildete Grundstück zwar in den Geltungsberih ^ bte ' UP! men, aber keinerlei textliche und/oder zeichnerische Fm ^ Regelung der Bebauung getroffen wurden. ^nfO d<

Aufgrund dieser sich widersprechenden Aussagen in den dit der ^ Planurkunden sollte aus Gründen der Rechtssicherheit uivip'|i ,n 9 der ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einqek&F nicht ein an die Umgebungsbebauung angepasstes Baurechtge^ nden " Plangebiet ' Jicht sei

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend aboe^-SSor und umfasst nur das Grundstück Flur 1, Parzellem X™,» Girod. 18.01.2007

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Leerung der Glascontainer ro ”

Leider wurden die Glascontainer nach Weihnachten erstj! •

mehrfachem Anruf geleert. Was aber nicht sein kannjW . fach beim Glascontainer abgestellt wird. Ebenso Glasscwr' liches und Glasscheiben die nicht durch die Öffnung desw- 1 sen. Diese Sachen können über die graue Restmülltonneruaer

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bei der WAB in Meudt abgegeben werden.

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Interessengemeinschaft Fastnachtszug Fastnachtszug 2007 J

Der traditionelle Fastnachtszug in Girod/Kleinholbach, ^ ^

18. Februar 2007 statt. .

Aktive Teilnehmer, auch aus den umliegenden Ortsc... lieh willkommen. Das Wurfmaterial ist für alle Gr ^.| ( iu mi ;iprec kostenfrei. Wir bitten daher um eine rechtzeitige Anmeu» jen material bis zum 02. Februar bestellt werden muss, er ,,nderun! Die Anmeldung kann telefonisch erfolgen, bei Ru '9 6 | q 26 ; 4538) und Andrea Plöckl (06485/560).

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TuS Glrod-Kleinholbach iit der;

Kinderkarneval am Sonntag, 04.02.2007 in Gir ° d ^f'ung dei Kostümiert Euch und kommt ab 14.30 Uhr In die Tu" 1 Programm. bei dem in diesem Jahr wieder viele K ,n m