, .^Wochenblatt VG Montabaur r|} n .ik unaifcP*-——-—
_ IZI 6 l W S Ä*| en t|j C he Bekanntmachung
29
Nr. 04/2007
feniNCnt? DCi\ainiui*w^iiwi*y
ir Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen
Ha« Jahr 2007
\ Er 9ebnä|f das Jahr 2007 «SB 19.01.2007
Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für ur %Sheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach rbare< '?ä|nehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- Jn 9 auchbe vom 17.01.2007 hiermit bekannt gemacht wird: lis meiste-) > ^
• ]| r Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im
ferwaltungshaushalt
.—€
—,— € festgesetzt.
M “U0IUS{ |tag
SSÜS der Einnahme auf 385.000- € d?Kder^usgabe auf 385.000,- €
PnichtÄmögenshaushalt
irmenirfejn der Einnahme auf 178.000,— € s PV-A%h derßusgabe auf 178.000,— € festgesetzt.
vertraten^ 2 1
rdeaudiferürdas Haushaltsjahr 2007 wird:
"'günstigen!^, der Gesamtbetrag der Kredite auf.
iselricitej der|äesamtbetrag der
jektfo^-:.Jerpflichtungsermächtigungen auf.
und d»r|3
li°n trugen-Oie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr ilisteein,4?»Q07 wie folgt festgesetzt: ommer Grundsteuer
:u werteiui[) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
jeherfürCiijGrundsteuer A).269 v.H.
3larakt?/:!H) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
•H-Stutir:ig§jjjrerbesteuer.330 v.H.
ch-ww.de:| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege- • Fürte’Kpetes gehalten werden:
Jungden ersten Hund.25,— €
ur den zweiten Hund.38,— €
vdf, Oitsi'.-Qr jeden weiteren Hund.51,— €
i>
Genehmigung der Haushaltssatzung
2007/2001 Segen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haus- )r2007/2Baltsjahr2007 werden keine Bedenken erhoben.
10'jMontabaur, 17.01.2007 $Verwaltung
& Westerwaldkreises Im Auftrag
inde oder 2 ' 20 Az - 029/190 1° gez. Meckel
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01.2007 - 09.02.2007 jeider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker- larbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von idieProtel 4 '00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und tten umV;? 4 -00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent- feh aus.
dienstim# ö %en, 19 . 01.2007 Iser DieS iMsgemeindeverwaltung Hübingen iinweis
(S.)
(Noll)
Ortsbürgermeister
latzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Im ieses {Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen ,am u s ind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn '•® er ®% diejßestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- 5ltZ uow un 9> di e Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
'euwÄrden aind, ° der
insjato |. vor.j^blauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Be- ptiluß | b eanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder «illkodiiw'fan^fschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung es Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend jemacht hat.
jat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann pfch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzen Qeltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- " _ J' a ^ z (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
>WR Hierzuland
altung tes<SWR-Fernsehen sendet den kürzlich aufgenommenen Beitrag 'her unsere Gemeinde am 13.02.2007,19.25 Uhr
Jlen Akteuren und Mitwirkenden ein herzliches Dankeschön für ihre »eiträge und für's Mitmachen.
Winfried Noll, Ortsbürgermeister
.ü^ürgerservice - Vordrucke
ur Lohn/Einkommenssteuer bei der Gemeindeverwaltung u erhalten
Die Finanzverwaltung verzichtet in diesem Jahr auf die Übersendung von iBtiing , Cken .. für die Steuererklärung.
.heit (jj e Gemeindeverwaltung (während der Dienststunde) ihre
arucl<e ne bst Anlagen für Ihre Steuererklärung für Sie bereit.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Tennisverein Hübingen e.V.
Winterwanderung Tennisverein Hübingen
“Es geht wieder los.”
Der 1. Termin für dieses Jahr steht vor der Tür. Wir hoffen das Wetter spielt mit und wir können am 28.01.2007 um 14.00 Uhr mit unserer alljährlichen Winterwanderung starten. Treffpunkt ist wie immer an unserem Vereinshaus. Für die Verpflegung unterwegs und natürlich auch nach der Wanderung ist wie immer bestens gesorgt. Also, alle Mitglieder und die, die es noch werden wollen, sind recht herzlich eingeladen an unserem 1. Event 2007 dabei zu sein.
Grundschule Horbach
Anmeldung der Schulneulinge (Kann-Kinder) 2007/2008
Die Anmeldung der Kann-Kinder für das Schuljahr 2007/2008 findet am Dienstag, 13.02.2007 von 8.30 bis 12.00 Uhr und Donnerstag, 15.02.2007 von 8.30 bis 12.30 Uhr in der Grundschule Horbach statt.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit.
/jL
EISENBACHGEMEINDEN
Grundschulen der Verbandsgemeinde Montabaur
Einschulung der Kann-Kinder zum Schuljahr 2007/2008
Bitte beachten Sie den ausführlichen Hinweis unter der Rubrik: Die Verwaltung informiert in dieser Ausgabe.
9
Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel. 06485/4696
Ortsbürgermeister.Tel. 06485/793
2. Satzung der Ortsgemeinde Girod
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 26.01.2007
Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 12.12.2006 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§2,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: §1
Die Satzung der Ortsgemeinde Girod über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 24.10.2001 wird (als 2. Änderung) wie folgt geändert:
§ 4 erhält folgende Fassung:
§ 4 - Höhe der Gebühren I. Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1 In Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit) .258,— EUR
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung 5. Lebensjahr
(einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit und Erdmitnahme).560,— EUR
1.2 In Wahlgrabstätten
1.2.1 Zweitbelegung Maschineneinsatz
(einschl. Erdmitnahme).450,— EUR
1.2.2 Zweitbelegung Handschachtung
(einschl. Erdmitnahme).695,— EUR
1.3 Urnenbeisetzungen
1.3.1 Im Reihen- oder -wahlgrab im Urnenfeld
(einschl. Kosten der Einebnung).160,— EUR
1.3.2 Im Reihen- oder -wahlgrab, in denen bereits
Erdbestattete ruhen.105,— EUR
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
I. 4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vor
schriften kein besonderes Grab erforderlich ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden .105,— EUR
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch ein gewerbliches Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu

