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Wochenblatt VG Montabaur
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Damit die bereitgestellten Bäume einer Verwertung zugeführt werden können, ist es dringend erforderlich, diese gründlich vom Weihnachtsbaumschmuck (Lametta, Kerzen usw.) freizumachen.
Bürger und Bürgerinnen, welche sich an ihrem Weihnachtsbaum über die entsprechenden Abholtermine Ihres Ortes hinaus noch erfreuen achten, haben darüber hinaus die Möglichkeit, diesen bis zum 16.03.2007 kostenfrei auf den Hausmülldeponien Meudt und Rennerod anzuliefern. Selbst-verständlich ist auch eine kostenfreie Anlieferung vor den jeweiligen Abholterminen möglich.
Die Verwaltung informiert
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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Telefon 02602/126-0
Fax 02602/126-150
E-Mail: info@montabaur.de
Adresse: Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur Postanschrift: Postfach 1262
56402 Montabaur
Homepage: www.vg-montabaur.de
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Telefon.02602 /126- 123
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne Zimmer 220 und 224
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Telefon.02602/126 - 192
Zimmer 224, Telefon.02602/126 - 194
Redaktion Wochenblatt bei der VGV Montabaur Zimmer 21 (Rathaus Altbau 2. Stock)
Redaktionsschluss.montags 15.00 Uhr
Telefon.02602/126- 106
Fax.02602/126-255
E-Mail:. Wochenblatt @ montabaur.de
Aufruf zur Meldung an die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Auch Pferde und Bienen sind meldepflichtig
Nach dem Landestierseuchengesetz Rheinland-Pfalz besteht die Verpflichtung, alle Tiere, für die eine Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse besteht, der Tierseuchenkasse zu melden. Das betrifft Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienen und Pferde.
Rinder werden automatisch mit Hilfe des Herkunftssicherungs- und Informationssystems Tier (HIT), Schweine, Ziegen und Schafe mit Hilfe eines Erhebungsbogens erfasst. Die Versendung der Erhebungsbögen ist Anfang 2007 bereits erfolgt.
Beitragspflicht besteht aber grundsätzlich auch für Pferde und Bienen, wenn momentan wegen der günstigen finanziellen Lage der entsprechenden Kassen auch keine Beiträge für Pferde und Bienen erhoben werden. Gleichwohl werden Leistungen der Tierseuchenkasse wie Entschädigungen, Übernahme von Tierkörperbeseitigungskosten und Kosten für Laboruntersuchungen am Landesuntersuchungsamt in Koblenz oder der Bienenfachstelle in Mayen auch für die derzeit beitragsfreien Tierarten erbracht.
Diese Leistungen werden zukünftig nur noch für die Tierhalter übernommen, die ihre Tierbestände bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben. Pferde und Bienenvölker müssen unter Angabe von Anzahl der Tiere oder Völker und Adresse der Tierhalterin oder des Tierhalters bis zum 1 5. März 2007 bei der Tierseuchenkasse in Bad Kreuznach schriftlich, per Telefax oder E-Mail gemeldet werden.
Bei Pferden reicht die Meldung durch den Halter (Pensionsstall, Reitstall) aus; eine Meldung jedes einzelnen Pferdebesitzers ist nicht notwendig.
_ Nr : 2/2CC7
Wenn Zweifel bestehen, ob Tiere bereits bei der Tierseuchenkasse q emBl
det sind, gibt die Tierseuchenkasse gerne Auskunft. 9emel '
Ab April 2007 können Leistungen der Tierseuchenkasse nur noch erbracht werden, wenn dem Leistungserbringer die TSK-Nummer (Registrier2' mer bei der Tierseuchenkasse) angegeben wird. Diese Nummer kann h. ’
der Tierseuchenkasse erfragt werden. j
Meldungen an Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, Burgenlandstraßoi 55543 Bad Kreuznach, Telefon: 0671 - 793 1212 oder 793 1156 7V1 ’ fax: 0671 -793 17212 oder 793-1199, E-Mail: tsk@lwk-rlp.de ’ e '
SCHIEDSPERSONEN im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Bezirk
Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters
Telefon
1
Schiedsperson:
Benno Philippi
Lahnstraße 2, 56410 Montabaur Vertreter:
Gregor Hommrich
Oraelsweq 23. 56412 Großholbach
02602/5590
02602/18410
II
Schiedsperson:
Reinhard Labonte,
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3, 56412 Untershausen
02620/2273
dienstl.
02603/972286
02602/4761
III
Schiedsperson:
Gerhard Schumann
In den Krautgärten 3, 56412 Untershausen
Vertreter:
Reinhard Labonte,
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom
02602/4761
02620/2273
dienstl.
02603/972286
IV
Schiedsperson:
- zur Zeit nicht besetzt -
Vertreter:
Benno Philippi (Schiedsamtsbezirk l) Lahnstraße 2, 56410 Montabaur
02602/5590
Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile und die Ortsgemeinde Boden.
Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusef und Simmem.
Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Horbach, Hübin- || gen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach.
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, Görges- hausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nombom, Nentershausen, Heiligenroth unb Ruppach-Goldhausen.
Unser bürgerfreundlicher Service:
Anruf-Sammel-Taxi der Verbandsgemeinde Montabaur
die ideale und kostengünstige Ergänzung des Öffentlichen Personennahverkehrs
.billig
.praktisch
....zuverlässig
....bequem
1 !
Augst-Linie: 0 26 20 / 9G 33 SS
sonstige VG-Linien: 0 26 02 / 94 70 76 8
Unser Angebot - Ihr Vorteil:
- AST bringt mehr Mobilität tagsüber, am Abend udü am Wochenende-Wh*
Fahrpläne beachten ,
- Innerhalb einer AST-Linie bringen wir Sie -z.B. nach Einkäufen oder Arztbesi4 J
von jeder AST-Haltestelle bis vor Ihre Haustüre oder zu einem anderen lt. Ft h 1 j anzufahrenden Zielort. I
- Fahrpreise innerhalb der Verbandsgemeinde zwischen 1,50 € und 2,60 £ J Jugendliche mit Schülerausweis und Schwerbehinderte mit Ausweis und 2,20 j 3,80 € für Erwachsene. Bitte beachten Sie, dass Sie sich 30 Minuten vor der I fahrplanmäßigen Abfahrt unter den o.g. Telefonnummern anmelden müsse«:
Sie mitfahren möchten.
Informieren Sie sich . 1 Montabaur unter Tel.
. Taschenfahrpläne gibt’s bei Ihrer Verbandsgemeindeverwalüb’O j
i. 02602 / 126 314 oder im Bürgerbüro. , —
kein

