Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

38

Lassen wir uns jedoch durch die negativen Ereignisse nicht zu stark beein­flussen und darüber philosophieren, „Was wird das Neue Jahr wieder brin­gen???“. Stellen wir uns positiv ein und denken, dass es nur ein schönes Jahr geben kann und setzen uns gemeinsam realistische Ziele.

„Von drauß ‘vom Walde, da komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr!

All überall auf den Tannenspitzen

sah ich goldene Lichtlein sitzen;

und droben aus dem Himmelstor

sah mit großen Augen das Christkind hervor...“

Theodor Storm

Mit diesem kleinen Vers möchte ich Euch nochmals Frohe Weihnachten und ein schönes Neues Jahr wünschen

Hans - Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Keine Sprechstunde

ln der Zeit vom 27.12.2006 bis 05.01.2007 ist keine Sprechstunde.

In dringenden Angelegenheiten bitte das Bürgerbüro der Verbandsgemein­de Montabaur, Tel. 02602/126-0 anrufen. Ich bitte um Kenntnisnahme.

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Haubitzen 88 Nentershausen

Winterwanderung

Am Freitag, den 29.12.2006, findet unsere Winterwanderung statt. Wir wollen um 11.00 Uhr am Marktplatz starten. Untenwegs wird es eine zünf­tige Brotzeit geben. Zum Abschluss werden wir am späten Nachmittag noch zu einem leckeren Essen einkehren und in gemütlicher Runde den Tag ausklingen lassen. Wer sich noch nicht angemeldet hat, kann dies noch bis 23.12.2006 beim Schriftführer nachholen.

Terminvorschau: 06.01.2007 Schlachtfest DRK, 14.01.2007 Einladung zum karnevalistischen Frühschoppen in Meudt, 27.01.2007 Einladung zur Prinzeneinführung in Meudt, 02.02.2007 Jahreshauptversammlung

Möhnenclub Klatschmohn e.V. Nentershausen

Die erste Probe für den Möhnenball 2007 findet am 04.01.2007 um 20.45 Uhr im Bürgerhaus statt. Danach treffen wir uns montags um 20.00 Uhr bei Ohly’s und donnerstags um 20.45 Uhr im Bürgerhaus. Auch neue Möhnen, die Spaß an der Fassenacht haben, sind herzlich willkommen.

Verein der Freiwilligen Feuerwehr Nentershausen

Jahreshauptversammlung

Zur anstehenden Jahreshauptversammlung laden wir alle Mitglieder für Freitag, 12.01.2007 um 19.00 Uhr ins Feuerwehrgerätehaus ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden und Gedenken der verstorbenen Mitglieder sowie Jahresrückblick; 2. Jahresbericht des Jugendfeuerwehrwartes; 3. Jahresbericht des Geschäftsführers; 4. Jah­resbericht des Kassierers; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Wahl eines Wahlleiters; 8. Neuwahlen: a) Vorsitzender, b) stellvertretender Vorsitzender, c) Geschäftsführer, d) Kassierer, e) Jugend­feuerwehrwart, f) vier Beisitzer, g) drei Kassenprüfer; 9. Bau eines Fast­nachtswagen 2007; 10. Tagesausflug 2007/ Mehrtagesausflug 2008; 11. Besuch von Feuerwehrfesten 2007; 12. Verschiedenes/ Anfragen/ Anre­gungen

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens bis zum 05.01.2007 dem Vorsitzenden schriftlich oder zur Niederschrift mitgeteilt werden.“

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224

Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/1541

*

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinstraße“ der Ortsgemeinde Niedererbach

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Sitzung am 15.12.2006 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinstraße“ einzuleiten.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Planinhalt

In den letzten Jahren hat sich südlich der Bornstraße eine Wohnbebau­ung entwickelt, die bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzurech­nen ist. Hinzu kommt, dass der alte Ortskern von Niedererbach, d.h. der

Nr.

Bereich zwischen Born-, Berg- und Waldstraße noch nicht bai rechtlich geordnet wurde. Die bauplanungsrechtliche Zuläs^ u • Un9s ' Bauvorhaben richtet sich daher zurzeit nach der Bestimm,,« 'v 6iv on BauGB. limmun gdes§ 34

Eine Beurteilung künftiger Bauvorhaben in der skizzierten Zon ließlich nach den Vorschriften der §§ 34 und 35 BauGB könnte 6 aUSSc ^" im Innenbereich dazu führen, dass erhebliche bodenrechtliche q' nersei,s gen entstehen -keine Reglementierung der Wohneinheiten Um h nnun " bebauung bildet nur einen gewissen Rahmen, der jedoch im p- Un 9 s ‘ überschritten werden kann, die Auffassungen bezüglich des notw Zel,al1 Einfügens können durchaus unterschiedlich sein usw. -. TWen %n Andererseits könnten ortsnahe Grundstücke unter der Reale h B auGB als Außenbereichsvorhaben nicht für Wohnbauzwecke 6S ^ 35 werden, da es sich bei einer solchen Nutzung nicht um ein Drivile 9enUt2t Vorhaben handelt und damit die bauplanungsrechtliche Genohrl; lertes fähigkeit nicht gegeben wäre. mi 9ungs-

Es bietet sich daher an, die zur Verfügung stehenden Bauflächen i samt bauleitplanerisch und städtebaulich zu ordnen, um somit fr i 6 " gesamten Ortsteil einen verbindlichen Rahmen für künftige Bauvorh'h n d.h. für Neu-, An- und Umbauten, Aufstockungen usw. zu schaffen einige geeignete Parzellen als künftige Bauflächen auszuweisen um Und bedarfsbezogene Eigenentwicklung zu gewährleisten. ’ m eine

Als erster Einstieg in eine umfassende baurechtliche Neuordnunn h O rtskerns könnte das Quartier um die Steinstraße überplant werden 6S Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze

Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister

Niedererbach, 18.12.2006

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinstraße“ der Ortsgemeinde Niedererbacn

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligu g nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) am

Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Si zu 9 15.12.2006 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlösse he vorstehende Planskizze). . ßele

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die aNgemeiner i und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist uy' . ^ zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die erforderliche Urnw wird zur Offenlage des Planentwurfs erstellt und ausgelegt. ^

Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtna Zeit vom

02.01.2007-02.02.2007 (einschließlich) ^

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Z wn( jen Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Uiens