Wochenblatt VG Montabaur
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Lassen wir uns jedoch durch die negativen Ereignisse nicht zu stark beeinflussen und darüber philosophieren, „Was wird das Neue Jahr wieder bringen???“. Stellen wir uns positiv ein und denken, dass es nur ein schönes Jahr geben kann und setzen uns gemeinsam realistische Ziele.
„Von drauß ‘vom Walde, da komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr!
All überall auf den Tannenspitzen
sah ich goldene Lichtlein sitzen;
und droben aus dem Himmelstor
sah mit großen Augen das Christkind hervor...“
Theodor Storm
Mit diesem kleinen Vers möchte ich Euch nochmals Frohe Weihnachten und ein schönes Neues Jahr wünschen
Hans - Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
Keine Sprechstunde
ln der Zeit vom 27.12.2006 bis 05.01.2007 ist keine Sprechstunde.
In dringenden Angelegenheiten bitte das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Montabaur, Tel. 02602/126-0 anrufen. Ich bitte um Kenntnisnahme.
Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
Haubitzen 88 Nentershausen
Winterwanderung
Am Freitag, den 29.12.2006, findet unsere Winterwanderung statt. Wir wollen um 11.00 Uhr am Marktplatz starten. Untenwegs wird es eine zünftige Brotzeit geben. Zum Abschluss werden wir am späten Nachmittag noch zu einem leckeren Essen einkehren und in gemütlicher Runde den Tag ausklingen lassen. Wer sich noch nicht angemeldet hat, kann dies noch bis 23.12.2006 beim Schriftführer nachholen.
Terminvorschau: 06.01.2007 Schlachtfest DRK, 14.01.2007 Einladung zum karnevalistischen Frühschoppen in Meudt, 27.01.2007 Einladung zur Prinzeneinführung in Meudt, 02.02.2007 Jahreshauptversammlung
Möhnenclub Klatschmohn e.V. Nentershausen
Die erste Probe für den Möhnenball 2007 findet am 04.01.2007 um 20.45 Uhr im Bürgerhaus statt. Danach treffen wir uns montags um 20.00 Uhr bei Ohly’s und donnerstags um 20.45 Uhr im Bürgerhaus. Auch neue Möhnen, die Spaß an der Fassenacht haben, sind herzlich willkommen.
Verein der Freiwilligen Feuerwehr Nentershausen
Jahreshauptversammlung
Zur anstehenden Jahreshauptversammlung laden wir alle Mitglieder für Freitag, 12.01.2007 um 19.00 Uhr ins Feuerwehrgerätehaus ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden und Gedenken der verstorbenen Mitglieder sowie Jahresrückblick; 2. Jahresbericht des Jugendfeuerwehrwartes; 3. Jahresbericht des Geschäftsführers; 4. Jahresbericht des Kassierers; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Wahl eines Wahlleiters; 8. Neuwahlen: a) Vorsitzender, b) stellvertretender Vorsitzender, c) Geschäftsführer, d) Kassierer, e) Jugendfeuerwehrwart, f) vier Beisitzer, g) drei Kassenprüfer; 9. Bau eines Fastnachtswagen 2007; 10. Tagesausflug 2007/ Mehrtagesausflug 2008; 11. Besuch von Feuerwehrfesten 2007; 12. Verschiedenes/ Anfragen/ Anregungen
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens bis zum 05.01.2007 dem Vorsitzenden schriftlich oder zur Niederschrift mitgeteilt werden.“
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224
Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/1541
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinstraße“ der Ortsgemeinde Niedererbach
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Sitzung am 15.12.2006 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinstraße“ einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Planinhalt
In den letzten Jahren hat sich südlich der Bornstraße eine Wohnbebauung entwickelt, die bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzurechnen ist. Hinzu kommt, dass der alte Ortskern von Niedererbach, d.h. der
Nr.
Bereich zwischen Born-, Berg- und Waldstraße noch nicht bai rechtlich geordnet wurde. Die bauplanungsrechtliche Zuläs^ u • Un9s ' Bauvorhaben richtet sich daher zurzeit nach der Bestimm,,« 'v 6iv on BauGB. limmun gdes§ 34
Eine Beurteilung künftiger Bauvorhaben in der skizzierten Zon ließlich nach den Vorschriften der §§ 34 und 35 BauGB könnte 6 aUSSc ^" im Innenbereich dazu führen, dass erhebliche bodenrechtliche q' nersei,s gen entstehen -keine Reglementierung der Wohneinheiten Um h nnun " bebauung bildet nur einen gewissen Rahmen, der jedoch im p- Un 9 s ‘ überschritten werden kann, die Auffassungen bezüglich des notw Zel,al1 Einfügens können durchaus unterschiedlich sein usw. -. TWen %n Andererseits könnten ortsnahe Grundstücke unter der Reale h B auGB als Außenbereichsvorhaben nicht für Wohnbauzwecke 6S ^ 35 werden, da es sich bei einer solchen Nutzung nicht um ein Drivile 9enUt2t Vorhaben handelt und damit die bauplanungsrechtliche Genohrl; lertes fähigkeit nicht gegeben wäre. mi 9ungs-
Es bietet sich daher an, die zur Verfügung stehenden Bauflächen i samt bauleitplanerisch und städtebaulich zu ordnen, um somit fr i 6 " gesamten Ortsteil einen verbindlichen Rahmen für künftige Bauvorh'h n d.h. für Neu-, An- und Umbauten, Aufstockungen usw. zu schaffen einige geeignete Parzellen als künftige Bauflächen auszuweisen um Und bedarfsbezogene Eigenentwicklung zu gewährleisten. ’ m eine
Als erster Einstieg in eine umfassende baurechtliche Neuordnunn h O rtskerns könnte das Quartier um die Steinstraße überplant werden 6S Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze
Berthold Ortseifen, Ortsbürgermeister
Niedererbach, 18.12.2006
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinstraße“ der Ortsgemeinde Niedererbacn
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligu g nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) am
Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Si zu 9 15.12.2006 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlösse he vorstehende Planskizze). . ßele
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die aNgemeiner i und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist uy' . ^ zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die erforderliche Urnw wird zur Offenlage des Planentwurfs erstellt und ausgelegt. ^
Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtna Zeit vom
02.01.2007-02.02.2007 (einschließlich) ^
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Z wn( jen Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Uiens

