Nr. 51/52/2006
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„ ihnachtsbäume
, Ü Dienstag. 16.01.2007, werden ab 17.00 Uhr die Weihnachtsbäume A h Sen Verschönerungsverein eingesammelt (Die Abholung von den meSellen durch die Müllabfuhr erfolgt bereits am 17.01.20071) Stel- I Kdie Bäume bitte rechtzeitig an den Straßenrand. Der Verein wür- iS, über eine Spende freuen die von unserem Kassierer großzügig 15 rundet dem von Pfarrer Barthenhe.er gegründeten Verein „Gerechten Menschen e. V. (Kinder in Bolivien) zugute kommt!
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idem ersten Lichtstrahl kam die Hoffnung auf die Welt. Solange wer von uns h ein Licht zu zünden weiß, Jisisiemit uns. ynd die Liebe
st Licht und Hoffnung zugleich.
Ich wünsche auch im Namen des Ortsbeirates der Bevölkerung von Eschelbach und allen Leserinnen und Lesern des Mitteilungsblattes ain gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Neues Jahr.
Dieter Hickmann, Ortsvorsteher
MGV „Harmonie-Liederkranz Eschelbach“ e.V.
Meisterchor singt auf Weihnachtsmarkt in Montabaur
Auf Einladung der Arbeitsgruppe „Weihnachtsmarkt Montabaur“ singen | warn Samstag, 23.12.2006, um 17.00 Uhr auf dem Großen Markt in Montabaur.
Wirladen alle Interessierten ein, mit uns und dem Kindergarten Girod (sie haben das Türchen gestaltet) musikalisch den Adventskalender am Ratte zu öffnen. Gleichzeitig werden auch die Chressdachsbläser Eschelbach mit weihnachtlichen Weisen die „Türchenöffnung“ unterstützen.Die Sänger und Musiker treffen sich um 16.30 Uhr vor dem alten Rathaus. Säuberung unseres Schlachtraumes
Am Dienstag, 02.01.2007 bitten wir alle aktiven Sänger, sich an der Säuberung unseres Schlachtraumes zu beteiligen.
1 18.00 Uhr treffen wir uns an der Waldbachhalle.
Die erste Chorprobe findet statt am Donnerstag, 04.01.2007 in gewohn- lerWeise. Bitte um vollzähliges Erscheinen.
Chressdachsbläser Eschelbach
I Heiligabend traditionell mit Bläsermusik
Eine liebgewordene Tradition setzt sich auch in diesem Jahr wieder fort. Am Heiligen Abend ab 13.00 Uhr werden wir an den bekannten Straßenecken in unserem Dorf alle Eschelbacherinnen und Eschelbacher auf das Weihnachtsfest einstimmen. Vier neue Musiker unterstützen uns bei unserem Musikalischen Weihnachtsspiel für den guten Zweck.Unter- stützen Sie also auch wie in den vergangenen Jahren unser Vorhaben. Sollte das Wetter weiterhin Plusgrade anzeigen sind wir für Kaltgetränke dankbar. Die Musiker treffen sich um 12.45 Uhr an der Waldbachhalle.
Verein zur Förderung
der Freiwilligen Feuerwehr Eschelbach e.V.
Einladung
zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 12.01.2007, 20.00 Uhr in der Waldbachhalle Eschelbach. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht Vorsitzender, 4. Haricht Löschgruppenführer; 5. Bericht Jugendfeuerwehrwart; 6. Bericht Schriftführer; 7. Bericht Kassierer; 8. Bericht Kassenprüfer; 9. Entlastung Vorstand; 10. Wahlen; a) den 1. Vorsitzenden, b) den stellv. Vorsitzende) den 1. Kassierer, e) den 1. Schriftführer, f) den 2. Schriftführer, g) jn Vertreter der Jugendfeuerwehr, h) ein Vertreter der Löschgruppe, i) »Vertreter der fördernden Mitglieder, j) ein Kassenprüfer Verein, k) ein Kassenprüfer Vereinsring; 11. Ehrungen; 12. Verschiedenes jgänzungs- und/oder Änderungswünsche zur Tagesordnung erbitten w' r “»spätestens zum 29.12.2006 an den 1. Vorsitzenden Franz-Josef Klein, Tel '02602/5789.
jjV Olympigi Eschelbach
Tischtennis
ßjjf reitag . 22.12.2006, findet unsere alljährliche Weihnachtsfeier im alku aus ” Zum Westerwald“ (Iwan) in Horressen statt. Dazu iaden wir ah 6 iQ U | endlichen ab 1700 Uhr, Ende: ca. 19.30 Uhr, und Erwachsene
iy.30Uhrein.
n 1 5 erllin möchten wir noch auf unsere Vereinsm ®jf'?L SC h^rfnntjhr 5p am machen: Jugendliche am Donnerstag, 28.12.2006 ab 10.00 Uh a Erwachsene am Donnerstag, 28 . 12.2006 ab 14.00 Uhr.
Frank Reusch
Bezirksschornsteinfegermeister
56412 Großholbach, Am Strüthehen 13, Telefon 02602/916004
Überprüfung der Öl- u. Gasheizungen
Ab Januar 2007 werde ich aufgrund der Ersten Veränderungsverordnung zur Ersten Durchführungsverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSCHV) vom 15. Juli 1988 die Messungen in der Gemeinde Eschelbach vornehmen. Sollten die Werte der Verordnung nicht entsprechen, bin ich verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen eine Nachmessung durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Bezirksschornsteinfegermeister Frank Reusch
AH Eschelbach
Wandertag
Unser Wandertag ist am 29.12.2006. Wir treffen uns um 13.00 Uhr am Sportplatz in Eschelbach.
Ettersdorf
Gymnastiktreff Gelbachtal
Achtung: Verlegung der Gymnastikstunde vom 02.01.2007 auf Donnerstag, 04.01.2007, um 19.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung.
AH Ettersdorf
Unser letztes Hallentraining im Jahr 2006 findet am Donnerstag, 21.12.2006, um 20.00 Uhr in der Sporthalle in Horbach statt. Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen.
Am Donnerstag, 28.12.2006, ist eine Winterwanderung der Spieler geplant. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr an der Gelbachtalhalle in Ettersdorf. Mit Pkw fahren wir nach Staffel, wo wir um 14.15 Uhr mit dem Zug bis Stockum-Püschen fahren. Von dort wandern wir zum Eskimofest unserer Sportfreunde AH Neuhochstein. Heimfahrt mit Taxi in der Früh.
Horressen
Kath. öffentliche Bücherei Horressen
Die Kath. öffentliche Bücherei in Horressen ist geöffnet:
dienstags .von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr freitags ....von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
AHRBACHGEMEINDEN
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.02602/8425
Benutzungsordnung für die Ahrbachhalle Boden
§ 1 Allgemeines
(1) Die Ahrbachhalle Boden - nachfolgend Halle genannt - steht als öffentliche Einrichtung in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Boden - nachfolgend Träger genannt -.
(2) Soweit die Halle nicht für eigene Zwecke des Trägers benötigt wird, steht sie nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung und im Rahmen des Benutzerplans den ortsansässigen Vereinen, Gruppierungen und sonstigen Berechtigten - nachfolgend Nutzer genannt - für den sportlichen Ubungsbetrieb sowie für Veranstaltungen kultureller Art zur Verfügung.
§ 2 Art und Umfang der Gestattung
(1) Die Gestattung der Benutzung der Halle ist rechtzeitig beim Träger/Beauftragten zu beantragen. Sie erfolgt durch Abschluss eines Benutzungsvertrages oder durch Bewilligung des Trägers/Beauftragten, in der der Nutzungszweck und die Nutzungszeit festgelegt sind. Mit Erteilung der Gestattung bzw. Inanspruchnahme der Halle erkennen die Nutzer die Bedingungen dieser Benutzungs-ordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an.
(2) Aus wichtigen Gründen, z. B. bei zu erwartenden Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die geplante Veranstaltung, dringendem Eigenbedarf oder im Falle einer kulturellen Veranstaltung, kann

