Einzelbild herunterladen

enblatt VG

Montabaur

^Streich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. nefP^________—--—

19

Nr. 51/52/2006

Aaszug

aus den Geobaslsinformationen

. Liegenschaftskarte -

"vfottrwtidkrei«

jjjonubaur Monubaui

51

Karte 45.1689C

VermessTings- und Katasterven™.!*.». «

Montabaur, 28.09 2006 " e_ ~\

Ungefährer MaBitab 1: 1000 ag-Nr. KB 2006

VermeMung«- und Kttaiteramt Westerburg

Warth»ttr« 0 «

r

' s

1 -fl-

(//ijZ/L

320

— 9 — -

323

Utntrtß,

VtnW&Kiatce fit tfgtM Z<*aeto rfBd agtliiiw Btaa UaavndbMg, aa*

(t 13 t wlii|»in feK «w «Md» Vwinnnugj ml«)^ )

Montabaur, 13.12.2006

Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe IV“ der Stadt Montabaur für die Grundstücke Flur 51, Parzellen 406/111 und 406/14;

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 07.12.2006 die Ände­rung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe links auf der abge­bildeten Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Erstellung eines Umweltbe­richts ist nicht erforderlich.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom

02.01.2007 - 02.02.2007 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 13.12.2006 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

II. Änderung des Bebauungsplanes ,ICE - Bahnhof“ der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 07.12.2006 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich aus­zulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

02.01.2007 - 02.02.2007 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Durchführung einer Umweltprüfung bzw. die Erstellung eines Umwelt­berichts ist nicht erforderlich.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht

Stadt Montaoaur bepauunybpia'* ioc-bannnoi - juwss a»

P cMch en

STADT MONTABAUR BEBAUUNOSM-AN "IC6-BAHMHOF*

satzuno Ober die oenenhioungs- rmcKT von

ORUNDSTOCIcrmLUHOEN

*sr ♦