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Montabaur
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Nr. 51/52/2006
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aus den Geobaslsinformationen
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Montabaur, 13.12.2006
Klaus Mies, Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe IV“ der Stadt Montabaur für die Grundstücke Flur 51, Parzellen 406/111 und 406/14;
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 07.12.2006 die Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe links auf der abgebildeten Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Erstellung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom
02.01.2007 - 02.02.2007 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 13.12.2006 Klaus Mies, Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
II. Änderung des Bebauungsplanes ,ICE - Bahnhof“ der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 07.12.2006 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
02.01.2007 - 02.02.2007 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Durchführung einer Umweltprüfung bzw. die Erstellung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht
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