Wochenblatt VG Montabaur
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Au“ der Stadt Montabaur;
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 07.12.2006 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Au“ erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.
Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
02.01.2007 -19.01.2007 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Montabaur, 13.12.2006 Klaus Mies, Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der hohen Straße“ der Stadt Montabaur; hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 07.12.2006 die Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe nachstehend abgedruckte Planskizze auf Seite 18 rechte Spalte).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Erstellung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom
02.01.2007 - 02.02.2007 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt Zimmer 220 Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14 00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14 00 bis 18 00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus Montabaur, 13.12.2006 Klaus Mies, Stadtbürgermeister
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I. Änderung des Bebauungsplanes
„Auf der hohen Straße“ der Stadt Montabaur-
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß rr A bs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) 891
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 07 12 2nnR n Beschluss gefasst, ein Verfahren zur I. Änderung des Bebauung: den
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Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Ah BauGB öffentlich bekannt gemacht. MDS -1
Planinhalt
Der Änderungsbereich wird als Stellplatz- bzw. der östlich anqrenzp h G rundstücksteil als private Grünfläche ausgewiesen. Daraus folat da dort nur die Anlage ebenerdiger Parkmöglichkeiten zulässig ist Die eS? tung von darüber hinaus gehenden baulichen Anlagen wie Garaqen S tn plätze usw. wird damit ausgeschlossen. a
Da es sich um keinen gewerblichen, sondern um einen rein privat qenut? ten Parkplatz für die gegenüberliegende und damit auch allein schützte" dürftige Wohnbebauung handelt - die Wohnhäuser an der Werkstraße sind wesentlich weiter entfernt und durch das Kino sowie die Werkstraß vom Parkplatz getrennt -, sind Beeinträchtigungen durch Immissionen 6 Lärm, Geruch usw. - auszuschließen.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze
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Montabaur, 13.12.2006 Klaus Mies, Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe IV“ der Stadt Montabaur für die Grundstücke Flur 51, Parzellen 406/111 und 406/14;
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 07 . 12.2006 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur I. Änderung des Bebauungsplanes „Alberthöhe IV“ einzuleiten.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Planinhalt
Der Bebauungsplan „Alberthöhe IV“ weist für die beiden Grundstücke War thestraße / Ecke Saarstraße eine zweizeilige Hausgruppenbebauung a • Dementsprechend wurden zwei 15 m tiefe und 32 m lange Baufenster Errichtung von 6-8 Reihenhäusern ausgewiesen. Das Maß der d■ chen Nutzung wurde auf maximal zwei Vollgeschosse, eine «r flächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,7 bestimrri. Die Grundstückseigentümer beabsichtigen nun zusammen mit einem ei träger anstelle dieser verdichteten, eine aufgelockerte Bebauung m Doppel- und zwei Einzelhäusern mit insgesamt 6 Wohneinheiten lisieren.

