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litt betroffenen Stellen wurden zum Verfahren ophn*. „ , jie Durchführung eines Verfahrens ausgesprochen n ° d haben t.tf vereinfachten Flurbereinigungsverfahren voraussichtlich u Ißfiindstückseigentumer und Erbbauberechtigten wf rnl h beteili 9- Latd-Osteifel am 20. 11 .2006 in einer AufmZosJerT VOm DLR Lrslberteingehend über das geplante FlurbemininZ mmlun 9 in Lüeßlichder voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt^^
Lrmelle Gründe
LfBeschluss wird vom Dienstleistungszentrum Länniich n Lmld-Osteifel als zuständige FlurbereinigunwbehtZ Ra , um DLR Lügnindlage für den Beschluss ist § 86 Abs 1 Nr 1 h ° e er assen - Gesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16 03 iQ7n mSr? urbereini - Lgeändert durch Art. 2 Abs. 23 G v. 12 08 »owbgKÜ; 546 ) jhmilen Voraussetzungen für die Durchführung ■ ^ d54 '-
Reinigungsverfahrens nach § 86 Abs 1 Nr i Ines vereinfac hten mmgderzu beteiligenden Behörden und StP^n"' 9 ^ 95968 ®* 2 * mg( , W «ch fc h beteiligten Teilnehme/des Verfah .
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materielle Gründe
Ortsregulierung können die in das Verfahren einbezogenen [Stücke in ihrem Zuschnitt und damit in ihrer Nutzung verbessert und liechtlichen Verhältnisse, insbesondere die Zuwegung neu geregelt
i ien Die Grundstücke des Verfahrensgebietes sind teilweise für die ige Nutzung ungünstig geformt. Zum größten Teil sind die Grund- ;;ke bislang nur durch Fußwege erschlossen. Nicht alle Besitzstände ;! derzeit in gewünschtem und möglichem Umfang arrondiert. Die :Äkszuschnitte sind zu verbessern.
idieser vereinfachten Flurbereinigung in Verbindung mit der Dorfer- «rung werden Ziele verfolgt, die die strukturelle Entwicklung in der
["gemeinde fördern:
Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen durch bodenordnerische Maßnahmen;
Verbesserung der Erschließung der Grundstücke durch Wege; Umsetzung bzw. Unterstützung der Planungen des Dorferneue- rungskonzeptes mit Hilfe der Dorfflurbereinigung.
V ereinfachte Flurbereinigungsverfahren kann darüber hinaus die Vor- tatzungen zur Verwirklichung landespflegerischer und grünordneri- "ii Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Gewässerentwicklung bzw. - leierung schaffen.
ßesamt lassen sich die genannten Ziele und deren Umsetzung nur in ‘"fl Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ^(ermöglichen.
materiellen Voraussetzungen des § 86 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG sind damit
ästen.
«sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden «sseder Beteiligten. Es liegt insbesondere in ihrem Interesse, dass oer Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens sofort begonnen .damitdie angestrebten Vorteile möglichst bald eintreten. Eine Vereng der Verfahrensbearbeitung würde für die Mehrzahl der Betei- ■^und die Ortsgemeinde Nachteile bei der Dorfentwicklung und der J™!! der Dorferneuerungsmaßnahmen sowie bei der angestreb- i'Wurellen Verbesserung mit sich bringen, die darin bestehen, dass i an !) l 9 a ^ e des Flurbereinigungsplanes und damit der Besitzüber- >L!' Z0 ^ er l w ^ rden - Dem gegenüber könnte durch die aufschieben- ta.. n 9 m °glicher Rechtsbehelfe eine erhebliche Verfahrensverzo- *■ #!| k 6r *’ der Folge, dass die neuen Ortsgrundstücke erst ein ^Janre.später als vorgesehen, bebaut oder neu gestaltet wer-
llS ll2iehun g '* e 9t auch im öffentlichen Interesse. Im Hinblick Pteiirh 31 ! 6 en Y orte il e für die Dorfentwicklung in Niederelbert ist es *“ hna’ii s d ' e m 'f der Flurbereinigung angestrebten Ziele mog-
hne " verwirklicht werden.
S 2un 9 en für die Anordnungen der sofortigen Vollziehung lie- JJJSjOAbs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO).
ntfehon D rdnun 9 kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag Nifc n . kanntmachung Widerspruch erhoben werden.
" fentrS-' St sc h r| ftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstlei- 6410C a u ndlicher Raum Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße %di»irt- aur ’ oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienst- l3 i5429nT°- n ' D. bere Flurbereinigungsbehörde Willy-Brandt-
rier > einzulegen.
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Nr. 49/2006
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o. g. Behörden eingegangen ist.
Montabaur, den 27.11.2006
Im Auftrag: Theodor Burkard, Vermessungsrat
Fertigstellung
der Straßen im Neubaugebiet Christches Weiher
Die Arbeiten zur Fertigstellung der Straßen im Neubaugebiet Christches Weiher (Fuldastraße, Ederstraße, Werrastraße) wurden durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur öffentlich ausgeschrieben und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur am 23.11.2006 an die mindestbietende Firma vergeben (Auftragssumme; 1.041.467,98 € brutto). Nach Rücksprache mit der bauausführenden Firma soll noch in diesem Jahr die Baustelle eingerichtet werden, damit die Arbeiten umgehend im Bereich der Werrastraße und/oder Ederstraße beginnen können. Soweit es die Witterung zulässt, sollen die Arbeiten kurzfristig ausgeführt werden.
Die Arbeiten umfassen Pflaster- und Asphaltarbeiten und betreffen die Straßen, Bürgersteige und Fußwege in den genannten Straßenzügen.
Hinweis
Den Artikel “Winterdienst” finden Sie unter der Rubrik “Verwaltung informiert”.
Brennholz zur Selbstaufarbeitung
Sollten Sie an einer Bestellung von Brennholz-lang interessiert sein, so beachten Sie bitte das Bestellformular Brennholz-lang 2006/2007 unter der Rubrik “Die Verwaltung informiert”.
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Stadtmarketing Montabaur e.V.
Die Mitglieder von Stadtmarketing Montabaur treffen sich am Dienstag, 12.12.2006, um 19.00 Uhr in der Stadthalle, Haus Mons Tabor, im Clubraum. Auch Nichtmitglieder, die die Arbeit und Projekte von Stadtmarketing kennen lernen wollen, sind herzlich willkommen. Infos: Stadt Montabaur, M. Decker, Tel. 02602/126-272 Mo-Fr 8-12 Uhr oder J. Harle, Tel. 02602/947759
Kath. Kirchengemeinde St. Peter in Ketten
Du feist
zwischen 10 -15 Jahren alt und interessierst Dich für Qott und die Welt?
Dmn feist Du feei uns genau richtig! "Wir treffen uns jeden ‘Mittwoch rod 16.00 -1130 Öhr iro 'ffarrZentruro.
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Schau doch einfach mal rein. ©
“Schusterjungen” Volkssportclub
Am kommenden Wochenende, 09710.12.2006, beteiligen sich die “Schusterjungen” an folgenden Volkssportveranstaltungen:
Ebernhahn mit Start in der Rosenheckhalle ab 8.00 Uhr mit Wanderstrecken von 5 - 20 km. Nur am Sonntag in Kreuztal mit Wanderstrecken von 7- 12 km.
Weitere Informationen unter Tel. 02602/2522 und www.dw-wandern.de/montabaur

