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Nr. 49/2006

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PfLyittwnnh.08.00 bis 12.30 Uhr

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ESgszeiten des Bürgerbüros

und diese mit Angeboten aus der privaten Vorsorge zu vergleichen. Denn: Die ergänzende Altersvorsorge ist wichtig.

Umfassende Auskünfte zur ergänzenden Altersvorsorge geben die Exper­ten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und pei den Auskunfts-iind Beratungsstellen - und zwar unabhängig, neutral und kostenlos. Weitere Informationen gibt es am Servicetelefon unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1000 48016.

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lungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne 220 und 224

itag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

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her 220, Telefon.02602/126 - 192

Luter 224, Telefon.02602/126 - 194

Maktion Wochenblatt bei der VGV Montabaur limer 21 (Rathaus Altbau 2. Stock)

Sedaktionsschluss.montags 15.00 Uhr

.02602/126 -106

.02602/126-255

, .wochenblatt@montabaur.de

Achtung! Kein Wochenblatt in der 52. Kalenderwoche!

Manuskripteinsender werden gebeten, die Manuskripte, die in Wetzten Ausgabe (Doppelausgabe) Nr. 51/52 (Erscheinungstag: Donnerstag, 21. Dezember 2006) veröffentlicht werden sollen, bis Ostens Montag, 18. Dezember 2006,15.00 Uhr der Verbands- lemdeverwaltung zukommen zu lassen. Redaktionsschluss für Ausgabe Nr. 1/2007 ist am Freitag, dem 29. Dezember 2006,

Mer Verbandsgemeindeverwaltung, um Beachtung!

Redaktion Wochenblatt

(übliche Altersvorsorge -

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«2 b ® ,eiligen sich mit der Betriebsrente an der Altersvorsorge ftersirho? 6r ’ n° *1 artmut Hüfken, Geschäftsführer der Deutschen Ren- ^.^Rheinland-Pfal 2 , „ein Vorteil, den niemand ausschlagen firiipr«,il? e ? us der gesetzlichen Rentenversicherung ist und bleibt “er wichtigste Teil der Altersvorsorge.

E zl i?h e Vorsorge, sei es betrieblich oder privat, wird immer i will man im Alter den gewohnten Lebensstandard halten.“

%sorn(S e n lter u Svorsorge fördert auch der Staat die betriebliche ^Steuern UUrcb b ' e ^ nt 9 e 'tu mw andlung sparen Arbeitnehmer vor

Bruttoen tgelte, die für eine Direktversicherung, eine ^OEumot er e ' n . en Pensionsfonds verwendet werden, können 520Eu ro euedre ' sein, bei Verträgen seit Januar 2005 sogar bis

Zßit bis 2U 2 520 Eur0 sozialversicherungsfrei. 6il ’ e, 'iQerinnt rWen ' gerBo2 ' a * vers ' c * i erungsbeiträge zahlt, muss auch ^ankpJ„ t n ^ nst ' e 9 der Rentenanwartschaften und mit niedri­ge Rj es{ — Arbeitslosengeld rechnen.

i'^ueren Pk n 6 * st ’ m Betrieb möglich. Derzeit gibt es für Berech­ne. Wenn* 9 bis 2U 114 Euro, für Kinder 138 Euro jährlich !%zoqe n 9 un stiger ist, können die Beiträge auch von der Steu- ^Deutsch W6rden -

^ ! Heber nt n nV u rsicherun g Rheinland-Pfalz empfiehlt daher, sich nach der betrieblichen Altersvorsorge zu erkundigen

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Die Verbandsgemeindewerke Montabaur

bieten folgendes Grundstück zum Kauf an: "Barbarastraße", Flur 54, Nr. 50, 780 nr>

Kaufpreis: 125,00 C/m 2 voll erschlossen weitere Infoimationen:

Stefan Heibel

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur 56410 Montabaur Telefon: 02602-126196 Telefax: 02602-126253 e-mail: shelbel@nontabaur.de

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Winterdienst

Wegen der bald einsetzenden kalten Jahreszeit möchten wir schon im Voraus einige Hinweise geben.

Die Verkehrs- und vor allem die Fußgängersicherheit ist nur dann zu gewährleisten, wenn alle Anlieger den notwendigen Winterdienst vor ihren Grundstücken ausführen.

Nach den Straßenreinigungssatzungen sind alle Anlieger verpflichtet, den Schneeräum- und Streudienst (hierzu zählen Gehwege, Treppenanlagen, Fußwege, Gässchen, Verbindungswege u.ä.) wahrzunehmen; wenn die­ser nicht vorhanden ist gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5m breite ent­lang des Grundstücks. Zum streuen sollte möglichst auf Salz verzichtet werden; Sand, Splitt, Granulate, Asche und Sägemehl erfüllen oft den glei­chen Zweck. Lediglich bei Glatteis (Eisregen o.ä.) kann Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. Geräumter Schnee sollte auf dem eigenen Grundstück oder - wenn das nicht möglich ist - am Gehweg gelagert wer­den, ohne dass die Straßenrinne blockiert wird (wegen das Ablaufens von Tauwasser). Die weit verbreitete Unsitte, den Schnee einfach von Geh­weg auf die Straße zu schaufeln, gefährdet unnötig den Verkehr und führt regelmäßig zu Ärger, wenn die öffentlichen Räumdienste mit ihrem Schneepflug die weiße Pracht wieder auf den Gehweg zurückdrücken. Alle “Laternenparker” werden eindringlich gebeten, ihre Fahrzeuge beson­ders in engen, steilen und unübersichtlichen Fahrbahnbereichen nicht auf der Fahrbahn abzustellen, weil dies zu erheblichen Behinderungen der Räumfahrzeuge führt und eine Beschädigung der geparkten Fahrzeuge nicht ausgeschlossen werden kann. Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihres Parkplatzes, dass die Durchfahrt der Räumfahrzeuge nicht beein­trächtigt wird, denn auch diese können bei Schnee- und Eisglätte mit den breiten Räumschildern nicht problemlos manövrieren.

Nähere Einzelheiten über den Winterdienst nach den jeweiligen örtlichen Satzungsregelungen können den veröffentlichten Straßenreinigungssat­zungen entnommen werden.

Die Satzungen können während der allgemeinen Dienstzeit bei der Ver­waltung eingesehen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

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