Nr.,
• ^2620/6 n3 '30uJ ba ch-w w J @fr eenet 4
■J s 9 emeini_ 'it durch Vel
ahlenzud
•kwg ),„
erb ermit4
ienbach
' WählbaJ
J §66 Abs]
yelmuttoar, Wermeist ej ^e/ncferafj
en:
sren Hilfe d n hat.
äichergeslel Verkehrsix Sowenig«| je, miti Ingen.
3 eine Strej l/oder gefall rpfüchtet,a| n!
oht gegebel Schneeief verden kartl maßnahmef nederholenl
;n festgeler chen Stellel Kreuzungej >wie Straßef
•aßen onstige Vel
der gestreJ Machräumef • verkehrst] areiche (ßud
reumalM fe I an WerK >is 7.00 (H idetderWiij
allgemeine}
rtsgemeinc
traßen vfl ind den Wi>]
i Sie bei n»| 3n auszugej
:igentün ie ' l l
stücke Obel
loderansf
^ nl ^" ,abaur
ndes Grundstück gilt auch ein Grundstück, das durch 1,., A | S ang reniz ® Böschung, einen Grünstreifen, eine Mauer oder in ISen Graben, Gehweg oder der Fahrbahn getrennt ist, unabhän- LicherWe 1 L mit der Vorder-, Hinter-, oder Seitenfront an der Straße Kiadavon, oD nt . anq der gesamten Grundstucksgrenzen, die an einer "m.K urzU uorkehrsfläche liegen, gilt die Winterdienstregelung. Hierbei jffent |iche . n rjjj, V on welcher Seite das Grundstück befahren und betre-
IjstesunerheD 11 >
n werden k R an "j aun gspflichtige für dieselbe Fläche, insbesondere meh- *^enSmei- desselben Grundstückes sind gesamtschuldnerisch ver-
Ltwörtüch- Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftli- |J 4A “,- na aeaenüber der Ortsgemeinde mit deren Zustimmung die F e cnfhcht an dessen Stelle übernehmen, wenn eine ausreichen- fS u 2K,Versicherung nachgewiesen wird. *
Kang des Winterdienstes
P r iirH durch Schneefälle die Benutzung der Gehwege erschwert,
¥■ tief Schnee unverzüglich wegzuräumen.
liiainemeine Verkehrszeit gilt die Zeit von 7.00 bis 21 Uhr.
WS m Qchnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so auf- PieV 2r abaestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche Gleistet ist Der später Räumende muss sich insoweit an die schon Klende Gehwegrichtung von den Nachbargrundstücken anpassen.
/ 1 I Die Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwege. Soweit kein Gehen vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang
ler Grundstücksgrenze.
II Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Istoffen (Asche, Sand, Sägemehl Split oder ähnliches) herzustellen.
■Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll auf Gehwegen nur in l eringen Mengen zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eis L Schneerückstände verwendet werden.
Lj Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage während der Rerkehrszeiten zu streuen.
ISoweit die einschlägigen Bestimmungen zum Winterdienst. Ich hoffe mit ■dieser Veröffentlichung die alljährlich wiederkehrenden Fragen und ■Unklarheiten und den oftmals daraus entstehenden Unmut über die llatsächlichen und vermeintlichen Pflichten aller Beteiligten etwas verrin- Igern zu können.
■Ich möchte Sie dahereindringlich bitten, Ihren Räum- und Streupflichten ■gewissenhaft nachzukommen, um Sie vor unangenehmen Folgen zu Bewahren, die bei einem Unfall auf Grund von Glätte auf Sie zukommen ■können.
[Dazu möchte ich abschließend aus einem Schreiben der Bundesarbeits- Igemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer zitieren. Hier heißt es: „Im [Schadensfall kann der betreffende Anlieger wegen aller entstandenen Aufwendungen in Regress genommen werden.“
IlVeiter heißt es: „Abgesehen davon können Versäumnisse des Anliegers ■fürdiesen auch strafrechtliche Konsequenzen etwa wegen fahrlässiger [Körperverletzung nach sich ziehen. Es erscheint daher sinnvoll, jeweils [vor Beginn der Winterperiode durch öffentliche Bekanntmachungen die [Megerauf ihre Verpflichtung und die Folgen etwaiger Versäumnisse auf [feem Gebiet besonders hinzuweisen.“
[Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vertritt hierbei folgenden [Standpunkt:
i einer möglichen Haftung für Versäumnisse der Anlieger zu entgelten, müssen also die Kommunen obligatorisch sicherstellen, dass im Rah- pn des Winterdienstes auch insoweit die notwendigen Kontrollen statt- [finden.
IjjteEinhaltung der Räum- und Streupflicht durch die Anlieger muss erforderlichenfalls durch geeignete Maßnahmen erzwungen werden“.
■Erlauben Sie mir zum Schluss noch zwei Anmerkungen:
JEs sollte jedem Fahrzeugführer einsichtig sein, dass nur die Bereiche igeraumt und gestreut werden können, die nicht durch parkende Fahrig® zugestellt sind. Im eigenen Interesse sollten gerade in den Win- |j, ermo I la,en a He Fahrzeugführer eine besondere Sorgfalt bei der Wahl L es Parkplatzes walten lassen und so vorausschauend parken, dass das In! r, ?u rzeu P die 2U räumenden und streuenden Straßenbereiche auch L ^Gierigkeiten und Zeitverlust befahren kann.
Lähri^, Und -^ sg,atte Slnd in unserer Mittelgebirgsregion Ereignisse, die zu wirilri! 1 einer 9 ew issen Regelmäßigkeit eintreten, jedoch im Vergleich Idsrsteiien Sn Naturkata strophen relativ harmlose Wettererscheinungen
I telnne!? y?. r ? u . ss ' cb| t Vorsicht und Anpassung an diese besonderen Wit- sener ertrage n ' sse ' assen sich solche Ereignisse viel leichter und gelas-
tentrb!l^ eder ’ der meint , er müsse alljährlich die Gemeinde an ihre Pflich- fchtbereit’ 2unacbst einmal überprüfen, ob er seiner Räum- und Streupf- ^IFiärhl ■ n K achgekommen ist - lst dies der Fall, bleibt oftmals nicht mehr La SS en s 1 U . die dann nocl ’ 1 vom Gemeindearbeiter zu räumen wäre.
Zu sammenfasse ^ gesamten Sachverhalt noch einmal wie folgt
S lüc££ ht d ® r Anlieger erstreckt sich entlang der gesamten Grund- Zuräump n ’ die an e ' ner öffentlichen Verkehrsfläche liegen.
| handen ist ^ ZLJ streuen sind die Gehwege. Soweit kein Gehweg vor- 3r undstücksgrenz S ^ eklweg e ' n Streifen von 1,5 m Breite entlang der
fi 9 en °sSn lnde ist ver Pflichtet, ihren Winterdienst nach der zurzeit gül- 9 zu organisieren. Danach besteht eine Streu- und Räumpf-
Nr. 48/2006
Streck^ ^ abr * 3a * 1nen nur an verkehrswichtigen und/oder gefährlichen
Dies bedeutet: Die Ortsgemeinde ist nicht verpflichtet, alle Straßen in ihrem gesamten Verlauf zu räumen und zu streuen!
Helmut Marx, Ortsbürgermeister
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.
http://www.germania-kadenbach.de
Alte Herren:
Am Freitag, 08. Dezember 2006 findet die diesjährige Jahreshauptversammlung der Alte Herren Abteilung statt.
Beginn ist um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Zur Augst“.
Im Anschluss findet die Jahresabschlussfeier statt.
Senioren:
14. Spieltag - Kreisliga B Koblenz
Zum letzten Heimspiel in diesem Jahr empfängt die Germania am kommenden Sonntag, 03. Dezember 2006 die zweite Mannschaft des FV Rübe- nach. Spielbeginn auf dem Sportplatz in Kadenbach ist um 14.30 Uhr. Am letzten Spieltag bezwang die Kluger-Elf den TV Winningen mit 3:1.
Die Tore erzielten Markus Kluger, Carsten Marx und Markus Kneip. C-Jugend - JSG Augst
Am Samstag, 02. Dezember 2006 bestreitet die C-Jugend ein Auswärtsspiel beim FC Urbar.
Spielbeginn in Urbar ist um 15.15 Uhr.
Gymnastik / Wirbelsäulengymnastik:
Jeden Mittwoch um 20.00 Uhr
Treffpunkt: Alte Turnhalle Neuhäusel (Augst-Schule)
Walking / Nordic-Walking:
Walking-Treff:
Jeden Dienstag um 16.30 Uhr, Treffpunkt: Tennisplatz Kadenbach
Lauftreff:
Jeden Freitag um 16.00 Uhr, Treffpunkt: Sportplatz Kadenbach
spA Jk
l
k___
Neuhäusel
-v: iS' i m
NjIdUl
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Tel. und Fax: 02620/8442
E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de
11. Weihnachtsmarkt mit Weihnachtsverlosung
Auch in diesem Jahr haben sich dankenswerterweise wieder Firmen, Geschäftsleute etc., dazu bereit erklärt, anlässlich unseres traditionellen Weihnachtsmarktes in Neuhäusel eine Weihnachtsverlosung durchzuführen. Die gemeinsame Aktion wird getragen von:
Brillenhaus Neuhäusel, Busunternehmen Modigell & Scherer, EDEKA- Markt, Schmuckdesign Rösner, Augst-Apotheke, Neue Apotheke, Coiffeur Rosenbach, Kreissparkasse Neuhäusel, Shell Station Lay, Sonnenparadies Neuhäusel und der Volksbank Montabaur-Höhr-Grenzhausen eG. sowie den Ortsvereinen: Verkehrsverein, SG Neuhäusel, Karnevalsverein „Baljatscher“, Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel, Karnevalsverein „Bal- jatscher“ sowie von Schülerinnen und Schülern der Augst-Schule.
Unter Mitwirkung des Kath. Kirchenchores St. Anna und des MGV Constantia 1873 Neuhäusel e. V. sowie dem ev. Posaunenchor findet die Veranstaltung am 10. Dezember 2006 ( Sonntag) in der Zeit von ca. 11.15 bis ca. 19.00 Uhr auf dem Vorplatz der katholischen Kirche St. Anna statt. Folgende Hauptpreise können gewonnen werden: 1. Preis Warengutschein im Wert von 250 Euro, 2. Preis Warengutschein im Wert von 200 Euro, 3. Preis Warengutschein im Wert von 150 Euro, 4. Preis Warengutschein im Wert von 50 Euro.
Die zu verlosenden Gutscheine haben einen Gesamtwert von rund 1500 Euro. Ab sofort werden die Lose in den teilnehmenden Geschäften ausgegeben (s. 2. Absatz). Für Speisen und Getränke sorgen wieder unsere oben angegebenen ortsansässigen Vereine.
In diesem Jahr soll der Erlös des Weihnachtsmarktes wieder einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.
Voraussichtlicher Programmablauf: (Änderungen bleiben Vorbehalten): 11.15 Uhr Eröffnung und Begrüßung durch Ortsbürgermeister Fritz Roggenbach, ca. 12.00 Uhr Gelegenheit zum Mittagessen, 14.00 Uhr MGV Constantia 1873 Neuhäusel e.V., 14.30 Uhr Verlosung von Sachpreisen (Gutscheinen), 15.00 Uhr Kath. Kirchenchor St. Anna, 15.30 Uhr Verlosung; Ziehung der Hauptgewinne, 15.45 Uhr Posaunenchor der ev. Erlösergemeinde, 19.00 Uhr Ende der Veranstaltung (bei schlechter Witterung auch früher).
Allen Beteiligten danke ich recht herzlich für Ihre Initiative bzw. Mitwirkung und wünsche, dass der erhoffte Erfolg eintritt und bitte die Bevölkerung, doch recht zahlreich unseren Weihnachtsmarkt zu'besuchen.
Darüber hinaus wünsche ich allen ein frohes Weihnachtsfest sowie ein gutes neues Jahr 2007
Ihr Ortsbürgermeister Fritz Roggenbach

