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ndes Grundstück gilt auch ein Grundstück, das durch 1,., A | S ang reniz ® Böschung, einen Grünstreifen, eine Mauer oder in ISen Graben, Gehweg oder der Fahrbahn getrennt ist, unabhän- LicherWe 1 L mit der Vorder-, Hinter-, oder Seitenfront an der Straße Kiadavon, oD nt . anq der gesamten Grundstucksgrenzen, die an einer "m.K urzU uorkehrsfläche liegen, gilt die Winterdienstregelung. Hierbei jffent |iche . n rjjj, V on welcher Seite das Grundstück befahren und betre-

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n werden k R an "j aun gspflichtige für dieselbe Fläche, insbesondere meh- *^enSmei- desselben Grundstückes sind gesamtschuldnerisch ver-

Ltwörtüch- Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftli- |J 4A “,- na aeaenüber der Ortsgemeinde mit deren Zustimmung die F e cnfhcht an dessen Stelle übernehmen, wenn eine ausreichen- fS u 2K,Versicherung nachgewiesen wird. *

Kang des Winterdienstes

P r iirH durch Schneefälle die Benutzung der Gehwege erschwert,

¥■ tief Schnee unverzüglich wegzuräumen.

liiainemeine Verkehrszeit gilt die Zeit von 7.00 bis 21 Uhr.

WS m Qchnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so auf- PieV 2r abaestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche Gleistet ist Der später Räumende muss sich insoweit an die schon Klende Gehwegrichtung von den Nachbargrundstücken anpassen.

/ 1 I Die Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwege. Soweit kein Geh­en vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang

ler Grundstücksgrenze.

II Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Istoffen (Asche, Sand, Sägemehl Split oder ähnliches) herzustellen.

■Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll auf Gehwegen nur in l eringen Mengen zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eis L Schneerückstände verwendet werden.

Lj Die Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage während der Rerkehrszeiten zu streuen.

ISoweit die einschlägigen Bestimmungen zum Winterdienst. Ich hoffe mit ■dieser Veröffentlichung die alljährlich wiederkehrenden Fragen und ■Unklarheiten und den oftmals daraus entstehenden Unmut über die llatsächlichen und vermeintlichen Pflichten aller Beteiligten etwas verrin- Igern zu können.

■Ich möchte Sie dahereindringlich bitten, Ihren Räum- und Streupflichten ■gewissenhaft nachzukommen, um Sie vor unangenehmen Folgen zu Bewahren, die bei einem Unfall auf Grund von Glätte auf Sie zukommen ■können.

[Dazu möchte ich abschließend aus einem Schreiben der Bundesarbeits- Igemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer zitieren. Hier heißt es: „Im [Schadensfall kann der betreffende Anlieger wegen aller entstande­nen Aufwendungen in Regress genommen werden.“

IlVeiter heißt es: „Abgesehen davon können Versäumnisse des Anliegers ■fürdiesen auch strafrechtliche Konsequenzen etwa wegen fahrlässiger [Körperverletzung nach sich ziehen. Es erscheint daher sinnvoll, jeweils [vor Beginn der Winterperiode durch öffentliche Bekanntmachungen die [Megerauf ihre Verpflichtung und die Folgen etwaiger Versäumnisse auf [feem Gebiet besonders hinzuweisen.“

[Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vertritt hierbei folgenden [Standpunkt:

i einer möglichen Haftung für Versäumnisse der Anlieger zu entge­lten, müssen also die Kommunen obligatorisch sicherstellen, dass im Rah- pn des Winterdienstes auch insoweit die notwendigen Kontrollen statt- [finden.

IjjteEinhaltung der Räum- und Streupflicht durch die Anlieger muss erfor­derlichenfalls durch geeignete Maßnahmen erzwungen werden“.

■Erlauben Sie mir zum Schluss noch zwei Anmerkungen:

JEs sollte jedem Fahrzeugführer einsichtig sein, dass nur die Bereiche igeraumt und gestreut werden können, die nicht durch parkende Fahr­ig® zugestellt sind. Im eigenen Interesse sollten gerade in den Win- |j, ermo I la,en a He Fahrzeugführer eine besondere Sorgfalt bei der Wahl L es Parkplatzes walten lassen und so vorausschauend parken, dass das In! r, ?u rzeu P die 2U räumenden und streuenden Straßenbereiche auch L ^Gierigkeiten und Zeitverlust befahren kann.

Lähri^, Und -^ sg,atte Slnd in unserer Mittelgebirgsregion Ereignisse, die zu wirilri! 1 einer 9 ew issen Regelmäßigkeit eintreten, jedoch im Vergleich Idsrsteiien Sn Naturkata strophen relativ harmlose Wettererscheinungen

I telnne!? y?. r ? u . ss ' cb| t Vorsicht und Anpassung an diese besonderen Wit- sener ertrage n ' sse ' assen sich solche Ereignisse viel leichter und gelas-

tentrb!l^ eder ’ der meint , er müsse alljährlich die Gemeinde an ihre Pflich- fchtbereit’ 2unacbst einmal überprüfen, ob er seiner Räum- und Streupf- ^IFiärhl ■ n K achgekommen ist - lst dies der Fall, bleibt oftmals nicht mehr La SS en s 1 U . die dann nocl ’ 1 vom Gemeindearbeiter zu räumen wäre.

Zu sammenfasse ^ gesamten Sachverhalt noch einmal wie folgt

S lüc££ ht d ® r Anlieger erstreckt sich entlang der gesamten Grund- Zuräump n ’ die an e ' ner öffentlichen Verkehrsfläche liegen.

| handen ist ^ ZLJ streuen sind die Gehwege. Soweit kein Gehweg vor- 3r undstücksgrenz S ^ eklweg e ' n Streifen von 1,5 m Breite entlang der

fi 9 en °sSn lnde ist ver Pflichtet, ihren Winterdienst nach der zurzeit gül- 9 zu organisieren. Danach besteht eine Streu- und Räumpf-

Nr. 48/2006

Streck^ ^ abr * 3a * 1nen nur an verkehrswichtigen und/oder gefährlichen

Dies bedeutet: Die Ortsgemeinde ist nicht verpflichtet, alle Straßen in ihrem gesamten Verlauf zu räumen und zu streuen!

Helmut Marx, Ortsbürgermeister

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.

http://www.germania-kadenbach.de

Alte Herren:

Am Freitag, 08. Dezember 2006 findet die diesjährige Jahreshauptver­sammlung der Alte Herren Abteilung statt.

Beginn ist um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Zur Augst“.

Im Anschluss findet die Jahresabschlussfeier statt.

Senioren:

14. Spieltag - Kreisliga B Koblenz

Zum letzten Heimspiel in diesem Jahr empfängt die Germania am kom­menden Sonntag, 03. Dezember 2006 die zweite Mannschaft des FV Rübe- nach. Spielbeginn auf dem Sportplatz in Kadenbach ist um 14.30 Uhr. Am letzten Spieltag bezwang die Kluger-Elf den TV Winningen mit 3:1.

Die Tore erzielten Markus Kluger, Carsten Marx und Markus Kneip. C-Jugend - JSG Augst

Am Samstag, 02. Dezember 2006 bestreitet die C-Jugend ein Auswärts­spiel beim FC Urbar.

Spielbeginn in Urbar ist um 15.15 Uhr.

Gymnastik / Wirbelsäulengymnastik:

Jeden Mittwoch um 20.00 Uhr

Treffpunkt: Alte Turnhalle Neuhäusel (Augst-Schule)

Walking / Nordic-Walking:

Walking-Treff:

Jeden Dienstag um 16.30 Uhr, Treffpunkt: Tennisplatz Kadenbach

Lauftreff:

Jeden Freitag um 16.00 Uhr, Treffpunkt: Sportplatz Kadenbach

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Neuhäusel

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel. und Fax: 02620/8442

E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de

11. Weihnachtsmarkt mit Weihnachtsverlosung

Auch in diesem Jahr haben sich dankenswerterweise wieder Firmen, Geschäftsleute etc., dazu bereit erklärt, anlässlich unseres traditionel­len Weihnachtsmarktes in Neuhäusel eine Weihnachtsverlosung durch­zuführen. Die gemeinsame Aktion wird getragen von:

Brillenhaus Neuhäusel, Busunternehmen Modigell & Scherer, EDEKA- Markt, Schmuckdesign Rösner, Augst-Apotheke, Neue Apotheke, Coiffeur Rosenbach, Kreissparkasse Neuhäusel, Shell Station Lay, Sonnenpara­dies Neuhäusel und der Volksbank Montabaur-Höhr-Grenzhausen eG. sowie den Ortsvereinen: Verkehrsverein, SG Neuhäusel, Karnevalsver­ein „Baljatscher“, Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel, Karnevalsverein „Bal- jatscher“ sowie von Schülerinnen und Schülern der Augst-Schule.

Unter Mitwirkung des Kath. Kirchenchores St. Anna und des MGV Con­stantia 1873 Neuhäusel e. V. sowie dem ev. Posaunenchor findet die Ver­anstaltung am 10. Dezember 2006 ( Sonntag) in der Zeit von ca. 11.15 bis ca. 19.00 Uhr auf dem Vorplatz der katholischen Kirche St. Anna statt. Folgende Hauptpreise können gewonnen werden: 1. Preis Warengut­schein im Wert von 250 Euro, 2. Preis Warengutschein im Wert von 200 Euro, 3. Preis Warengutschein im Wert von 150 Euro, 4. Preis Waren­gutschein im Wert von 50 Euro.

Die zu verlosenden Gutscheine haben einen Gesamtwert von rund 1500 Euro. Ab sofort werden die Lose in den teilnehmenden Geschäften aus­gegeben (s. 2. Absatz). Für Speisen und Getränke sorgen wieder unse­re oben angegebenen ortsansässigen Vereine.

In diesem Jahr soll der Erlös des Weihnachtsmarktes wieder einem gem­einnützigen Zweck zugeführt werden.

Voraussichtlicher Programmablauf: (Änderungen bleiben Vorbehalten): 11.15 Uhr Eröffnung und Begrüßung durch Ortsbürgermeister Fritz Rog­genbach, ca. 12.00 Uhr Gelegenheit zum Mittagessen, 14.00 Uhr MGV Constantia 1873 Neuhäusel e.V., 14.30 Uhr Verlosung von Sachpreisen (Gutscheinen), 15.00 Uhr Kath. Kirchenchor St. Anna, 15.30 Uhr Verlo­sung; Ziehung der Hauptgewinne, 15.45 Uhr Posaunenchor der ev. Erlö­sergemeinde, 19.00 Uhr Ende der Veranstaltung (bei schlechter Witte­rung auch früher).

Allen Beteiligten danke ich recht herzlich für Ihre Initiative bzw. Mitwirkung und wünsche, dass der erhoffte Erfolg eintritt und bitte die Bevölkerung, doch recht zahlreich unseren Weihnachtsmarkt zu'besuchen.

Darüber hinaus wünsche ich allen ein frohes Weihnachtsfest sowie ein gutes neues Jahr 2007

Ihr Ortsbürgermeister Fritz Roggenbach