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Wochenblatt VG Montabaur

MGV „Mozart“ 1880 e.V. Eitelborn

Termine im Monat Dezember 2006 Samstag, 02. Dezember 18.00 Uhr:

Gottesdienst für alle verstorbenen Mitglieder unseres Vereins in der Kath. Pfarrkirche „Mariä Himmelfahrt“ in Eitelborn. Auch in diesem Jahr wird der Chor unseres Vereins die Vorabendmesse musikalisch mitgestalten. Hier­zu laden wir alle Mitglieder und ganz besonders die Angehörigen unse­rer verstorbenen Mitglieder herzlich ein.

Samstag, 02. Dezember 2006 20.00 Uhr:

Ordentliche Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen im Vereinslokal „Zur Krone“. Bei diesem Treffen bietet sich die Möglichkeit besondere Wün­sche und Anregungen in der Versammlung vorzubringen. Der Vorstand würde sich freuen, wenn alle Mitglieder an dieser Versammlung teilneh­men würden.

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht zur letzten Jahreshauptversammlung; 4. Jahres - und Tätigkeitsbericht 2006; 5. Kassenbericht 2006; 6. Bericht der Kassenprüfer; 7. Entlastung des Kassierers; 8. Aussprache zu TOP 3,4,5; 9. Rückblick auf die beiden vergangenen Jahre; 10. Entlastung des Vorstandes; 11. Wahl des Ver­sammlungsleiters; 12. Neuwahlen; 13. Wahl der Kassenprüfer 2007; 14. Änderung der Vereinssatzung; 15. Veranstaltungen und Vorschau 2007; 16. Verschiedenes; 17. Schlusswort des Vorsitzenden Sonntag 17. Dezember 2006 3. Advent,

16.30 Uhr: Weihnachtskonzert in der Augsthalle. Mitwirkende sind: Star­tenor „Volker Bengl“, der Kinder- und Jugendchor „Niederelberter Dorf­spatzen“, die „Iwan Singers“ und der Chor unseres Vereins.

Volker Bengl konnte am 21. Oktober sein 25-jähriges Bühnenjubiläum fei­ern. Volker Bengl hat gegenwärtig große Erfolge mit seinem neuen Album „Magische Töne“ und macht seinem Namen als ausgesprochen vielseiti­ger Tenor alle Ehre. Kürzlich erhielt Bengl eine ganz besondere Aner­kennung für sein Werk.

Gisela Schock, die Witwe des unvergessenen Rudolf Schock, drückte in einem persönlichen Brief ihre große Bewunderung und Wertschätzung für „Magische Töne“ aus. „(...) Deine neue CD „Magische Töne“ macht ihrem Namen alle Ehre. Damit hast Du mich und wirst noch viele Musikfreunde bezaubern.“(...) Mit diesen anerkennenden Worten lobte Gisela Schock die Arbeit von Volker Bengl. Diese Geste hat für Volker eine ganz beson­dere Bedeutung, ist Rudolf Schock doch sein großes Vorbild und war sein langjähriger Lehrmeister und Förderer.

Eintrittskarten für unser Weihnachtskonzert am 3. Adventssonntag

Eintrittskarten für unser Weihnachtskonzert am 17. Dezember 2006 mit dem Startenor „Volker Bengl“ und dem Kinder- und Jugendchor „Nieder­elberter Dorfspatzen“ in der Augsthalle gibt es noch für 15 Euro bei allen aktiven Sängern oder unter Tel. 02620 334024 Freitag, 22. Dezember 2006: Letzte Chorprobe des Jahres in feierlichem Rahmen in der Gaststätte der Augst-Halle. Die Sänger des 1. Tenors wer­den in diesem Jahr für gute Stimmung sorgen.

TV Jahn Eitelborn

wandert auf Ibiza

Nach der sehr gelungenen Reise nach Ibiza im März dieses Jahres, kam der vielseitige Wunsch, auch im Jahre 2007 wiederum eine „Mandel- u. Frühlingsblumen Wanderwoche“ auf Ibiza durchzuführen.

Die vorgesehene 1. Wanderwoche vom 21.-28 3.07 war innerhalb weni­ger Tage ausgebucht.

Wir haben uns deshalb kurzfristig entschlossen eine 2. Wanderwoche und zwar vom 14.-21 .März 2007 anzubieten. Hier stehen z.Zt. noch 2-4 Plät­ze zur Verfügung. Interessierte Vereinsmitglieder, aber auch Nichtmit­glieder aus den Nachbargemeinden sind herzlich eingeladen. Wer zuerst kommt, malt zuerst.

Wir wohnen in einer herrlichen Finca in der Nähe von Santa Eulalia, (ca. 20 km von Ibiza Stadt entfernt)

Der Reisepreis beträgt 538,- Euro.

Leistungen: Flug ab Köln u. zurück, Unterkunft in DZ mit Frühstück, Miet­wagen ab/bis Flughafen Ibiza für 4 Personen und 7 Tage, R. u. V. Insol­venz Vers., Wanderprogramm mit deutschsprachigem Wanderführer Informationen: TV Jahn Eitelborn, Lothar Stein, Telefon 02620 / 8368

SG Eitelborn/Neuhäusel

1. Mannschaft

Die SG Eitelborn/Neuhäusel hat am Sonntag, 03.12.2006 um 14 30 Uhr ihr Auswärtsspiel in Untermosel

2. Mannschaft

Am Sonntag, 03.12.2006 trifft die SG Eitelborn/Neuhäusel II um 11 00 Uhr in Neuhäusel auf Bendorf II.

Kadenbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

.von 18.00 bis 20.00 Uhr

nach Vereinbarung

Nr.,

Gemeindeverwaltung.Tel. und Fax'

Ortsbürgermeister privat.Tel.: 02620/1001 (Th J 2620 ^

lnternet: ...www.kadenbari? 0 ^

E-Mail:. Ortsgemeinde_Kadenbach«fr ‘

Vermietung der Grillhütte:

Karl und Monika Strevler

'eenetrii

• Tel - 02620/2 ojJ

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Einberufung einer Ersatzperson

in den Ortsgemeinderat Kadenbach (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Herr Wolfgang Fröhlich hat das Mandat als Mitglied des Ortsgem '

rates niedergelegt. Er wurde in den Ortsgemeinderat

hältniswahl.

gewählt durchvd

Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahi B

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kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz-KWn'l hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerbt» ■ höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der SPD ermittl

Herr Herbert Best, Westerwaldstraße 24, 56337 Kadenbach in den Ortsgemeinderat berufen. Die Voraussetzungen der Wähih J nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß GrrSI KWO öffentlich bekannt gemacht. s ADs '*

56337 Kadenbach, 01.12.2006 (S.) Helmut

Ortsbürgemm

als Wahlleiter für die Wahl des Ortsgemeinde J

oder Besitzern derjenigen bebauten oder unbebauten ^“"““'".wans 11 tragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden angrenzen.

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Örtliche Regelungen zum Winterdienst

Wie in jedem Jahr möchte ich an dieser Stelle auf die örtlichen Regelungen zum Winterdienst hinweisen:

Zunächst darf ich Ihnen die Regelungen darstellen, mit deren Hilfe J Ortsgemeinde ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen hat. "

1. Winterdienstpflichten der Ortsgemeinde:

1.1 Streuplan

Die Gemeinde hat einen Streuplan zu erstellen, durch den sicherste! wird, dass überall dort geräumt und gestreut wird, wo das VerkehrstJ, dürfnis dies erfordert. Oberster Grundsatz muss dabei sein, „Sowenig»! möglich, so viel wie nötig“. Hierbei sind die Sicherheitsbelange, mitd 1 der Sparsamkeit und des Umweltschutzes in Einklang zu bringen. Grundsätzlich besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage einet und Räumpflicht der Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und/odergefähl liehen Strecken. Dies bedeutet: Die Ortsgemeinde ist nicht verpflichtete Straßen in ihrem gesamten Verlauf zu räumen und zu streuen!

Ferner ist eine Verpflichtung zum Streuen/Räumen auch nicht gegebel solange durch das Streuen und Räumen (bei anhaltenden Schneefällef oder Eisregen) keine nachhaltige Sicherungswirkung erzielt werdenkanl Nach Ende des Schneefalls/Eisregens sind die Winterdienstmaßnahmef schnellstmöglich durchzuführen und erforderlichenfalls zu wiederholen]

1.2 Reihenfolge des Räum- und Streudienstes:

Die Reihenfolge des Räumdienstes ist in 3 Dringlichkeitsstufen festgetec Dringlichkeitsstufe I: Alle verkehrswichtigen und gefährlichen! wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungel Einmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen sowie Straße^ für den öffentlichen Nahverkehr und für Schulbusse. Dringlichkeitsstufe II: Verbindungsstraßen und Sammelstraßen Dringlichkeitsstufe III: Alle übrigen Wohnstraßen und sonstige Vej kehrsflächen

Bevor Flächen der Dringlichkeitsstufe II oder III geräumt odergestrej werden, ist zu prüfen, ob nicht bei Flächen der Stufe I ein Nachräumtj oder Nachstreuen notwendig ist. Dies gilt insbesondere für verkehrsvfl chtige und gefährliche Stellen sowie für wichtige Fußgängerbereiche (Bu^ haltesteilen, Weg zum Kindergarten).

1.3 Zeitdauer des Winterdienstes:

Zum Streuplan gehört auch die zeitliche Festsetzung von Streumaßnatä men. So ist festgelegt, dass die Straßen der Dringlichkeitsstufe I an weij tagen morgens bis 6.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 7.00 geräumt oder gestreut sein müssen. In den Abendstunden endet derwj terdienst auf innerörtlichen Straßen mit dem Aufhören des allgemein Tagesverkehrs (zwischen 20.00 bis 22.00 Uhr).

Soweit die Ausführungen zu den Räum- und Streupflichten der Ortsgemeinr Im Anschluss möchte ich nun die Winterdienstpflichten der Anliegern j stellen:

2. Winterdienstpflichten der Anlieger

2.1 Rechtsgrundlage -

Durch die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßeni I 24.11.1989 hat die Ortsgemeinde die Reinigung der Straßen und a j terdienst zum Teil auf die Anlieger übertragen. . . 0 m

Den gesamten und genauen Wortlaut der Satzung können Sie 1 während der Dienststunden einsehen. ugS |

Ich möchte an dieser Stelle die wesentlichen Festsetzungen au J weise, ergänzt durch einige Anmerkungen, vorstellen:

2.2 Verantwortlichkeit .

§ 1 (1) Die Straßenreinigung und der Winterdienst wird den-F+ßckeöb® r l Oder Besitzern rierieninen hehauten nrler unbebauten GrunöSi

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