Einzelbild herunterladen

21

Nr. 48/2006

lr '48/2(

'^em We |

der Zulä] ' n 9sp |a ns j 1d Rechts shoheita Js 'egungi

än Skizze.

at tVG Montabaur

NlHn

ycr:

farbeitung von Kronenholz im Waldbestand

| 2<S eri/—“ Vor |jefern per Hand an die Rückegasse, Abfuhr nur auf ^“^hneten Rückegassen mit Schlepper möglich)

, m dieses Sortimentes ist nicht möglich, die Vergabe

Ä ^ ^ ■— m l A / I A A I A I *A I A X I I W

iann Vorbestellung a/esco ...

1 ■ 3rn 17. Februar 2007 um 9:30 am Waldspieloiatzu -

Sortiment ist in begrenztem Umfanq vorhin? Horres sen'

— uonaen nicht garantiert werden können’ S ° dass die 9 e

Achten Mengen i j S ; 15,00 €/Rm

oH/wenverein „Heiterkeit“

Lrediesjährige Adventsfeier findet am 06.12.2006 um 19 in i ihr ■ Saus „Zur Linde“ statt. Anmeldungen bitte bis 01.12 2006 ™

ff Tel. 1341178, abends nach 18.00 Uhr. 06 be ‘ Mar,a

Kostüm für Fastnacht 2007 steht fest Jede Mohne ist 2U m Mitma m herzlich eingeladen. Für genauere Informationen und BestPi^Z, iZm sich bei Birgit Linz (Tel. 1 8579) melden. Stellungen

husikverein Heiligenroth

Proben donnerstags um 19.30 Uhr in der Linde

1,06.12.: Die Bläserklassen 2002 und 2004 begleiten musikaihrh w «nachtsfeier des Möhnenvereins Sa., 09.12.: um 13 OOUhrShron d ' e tom KiGa mit dem Bus nach Köln; ab 19h im „Fr h“ So 17 12 -lhlznn Ihr Weihnachtsfeier mit den Bläserklassen in der Linde Mi ön io ? 13.00 Uhr 50. Geburtstag von Albert Wolf im Zbv-Raum derVnn'Ji*" ab *So„ 24 . 12 .: ab 15.30 ziehen wir durch Heiligen^ und

LrSlellen (werden noch bekanntgegeben) mit weihnachthrhr^ , n J $ Heiligen Abend „einleuten“... cntlicher Musik

( i Infos: www.mv-heiligenroth.de |WaW: mv-heiligenroth @ web.de

Ifandolinenverein Heiligenroth

6: Herbstkonzert 2006

ItoiFreitag, 01.12.2006, treffen wir uns um 16 00 Uhr zum u a ii D n tu |.*rVoaelsanghalle. Anschließend Generalprobeum™

rrauenkreis Heiligenroth

■DerFrauenkreis lädt ein zu einer Fahrt auf ** ■

Lkt am Mittwoch, den 13.12.2006 um 13 OO Uhr a /Abfahn eihn ? ChtS ' Wtos). Es sind noch einzelne Plätze frei U " (Abfahn am Feuer -

120398:1 ^LudigsTe,:970909;

Heiligenroth

IJönderturnen

EKa» ,0rtfin<le,ClaS ™merdie„ s ,ags von ,7.30bi s

germeism

s Deutsche er des Möh] rgebnisvon

chen Danld ■germeim

Step-Aerobic mit Simone fällt am Montag 04.12.2006 aus.

Fußballsenioren .. .

Sonntag, 03.12.06,14.30 Uhr: SG Heiligenroth/Ahrbach/Girod I - SV Mai- ' L id in Ruppach-Goldhausen Fußballjunioren

Für die E-Jugend beginnt die Hallpnkreismeisterschaft mit der 1. un e i Samstag, 02.12.06, in der Sporthalle Montabaur I. Die erste Mann- M beginnt um 09.30 Uhr und die zweite Mannschaft um 13.4b unr. Alte Herren

Die Weihnachtsfeier der Alten Herren findet am Samstag, ]6-'l2-0> a

" 3 Uhr im Gasthaus „Zur Linde“ statt. Anmeldung bitte bis n.i^.uo | bei Erwin Jösch.

Ruppach-Goldhausen

chmittagN imals herz'

germeisW

mvonz^l gt aus de'

agertem

erlagen ar

sr AusgaWl

all5B w

fenstgs- Unden ^ eS ^ rts ^^ r 9 erme ' sters

fonnerstai Fel.

von.~.18.00 bis 19.30 Uhr

igsvon....18.00 bis 19.30 Uhr

"W/lÄA- ....

02602/998080, Fax: 02602/998081

J; Satzung der Ortsgemeinde

Kpach-Goldhausen zur Änderung

I der Friedhotsgebührensatzung

t vi »h21.11.2006 m seiner Sitzung am

^Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen d ndeordnun g für Rhe '"‘

tS mber2006 auf 9 rund des § 24 d ?I ni?994 (GVBl. S. ^3) s °w| ^alz(GemO) in der Fassung vom 31 -? 1 . 19 ,}<aG) vom 20.6.199

1 Jg2,7 und 8 des Kommunalabgabengeset t vom 2^3.2

fös. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des;Gese ft otfen tttch

** 8.202) die folgende Satzung beschlossen,

'rtr.t gemacht wird:

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 05.06.2002 wird (als 1. Änderung) wie folgt geändert:

w , W V

1. § 4 erhält folgende Fassung:

I. BESTATTUNGSGEBÜHREN.EURO

1. Erdbeisetzungen 1. ln Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

18. Lebensjahr.258,

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung 18. Lebensjahr.476,

1.2 In Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung 18. Lebensjahr Maschinen-Schachtung. 366,—

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung 18. Lebensjahr

Handschachtung. 611 >

1.3. Urnenbeisetzungen

1.3.1 In Urnenreihengrabstätten...160,

In Reihengrabstätten, in denen bereits Erd- oder Urnenbestattete

ruhen...

1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten,die in bereits bestehenden Grabstätten

beigesetzt werden.105,—

III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

und anmeldepflichtigen Totgeburten.110 €

1.2 für Verstorbene nach Vollendung des

18. Lebensjahres.500 €

2. Erwerb einer Urnengrabstätte

2.1 Als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.150 €

2.2 Als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegte Reihengrabstätten

für jede Urne.60 €

2.3 Als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegte Wahlgrabstätten

für jede Urne. 60 €

IV. Sonstige Gebühren

1. Einsegnungshalle/Benutzung der Unterkirche als Leichenhalle ...60 €

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.

Ruppach-Goldhausen, 21.11.2006 Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBl. S. 98) wird auf folgendes hinge­wiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Ruppach-Goldhausen, 21.11.2006

(S.) Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

Senioren nach mittag

am 2. Advent

Am Sonntag, dem 10. Dezember 2006, findet der diesjährige gemeinsa­me Seniorennachmittag von Kirchen- und Zivilgemeinde statt. Hierzu lade ich, auch im Namen von Pfarrer Johannes Wisser, alle älteren Mitbürge­rinnen und Mitbürger unserer Gemeinde, gleich welcher Konfession, recht herzlich ein. Die Veranstaltung beginnt um 14.30 Uhr und findet in der Gaststätte Ruhberg-Schänke statt.

Die Frauen des „Sozialkreises“ werden in gewohnter Form für einen har­monischen Ablauf und die Programmgestaltung sorgen, wofür ich bereits jetzt meinen herzlichen Dank ausspreche.

Wenn Sie keine Möglichkeit einer Fahrgelegenheit haben rufen Sie mich bitte unter der Rufnummer 02602/998080 an, oder wenden Sie sich an Frau Ursula Wirth; Telefon: 02602/8710.

Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

Brennholz - bitte jetzt für den Winter 2006/2007

schriftlich bestellen

Sehr geehrter Brennholz-Interessent,

ab sofort können Sie bis zum 08./12.2006 über das Forstamt Neuhäusel Ihre diesjährige Brennholzbestellung - begrenzt auf den tatsächlichen Eigenbedarf (!) - aufgeben.