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Wochenblatt VG Montabaur

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates vom 2. November 2006

Anteilige Kostenbeteiligung an den Sachkosten des Kindergartens St. Barbara in Ruppach-Goldhausen einstimmig beschlossen

Um zukünftig das Bestehen von Kindergärten in Trägerschaft der katho­lischen Kirche zu gewährleisten wurde von Vertretern der Kirche und der Gemeinden ein Vertrag entworfen. Gemäß diesem Vertrag sollen mög­lichst alle Gemeinden in vergleichbarem Umfang an den Sachkosten der Kindergärten beteiligt werden.

Der Kindergarten St. Barbara in Ruppach-Goldhausen wird von Kindern aus verschiedenen Ortsgemeinden besucht. Um die anteiligen Kosten für die Gemeinden „gleich“ zu halten, werden die Kostenanteile anhand der Anzahl der Kinder aus der betreffenden Gemeinde berechnet, die im Vor­jahr den Kindergarten besuchten.

Legt man die „Kinderzahlen“ aus dem Vorjahr zu Grunde, ergäbe sich für die Ortsgemeinde Boden ein Kostenanteil von ca. 1.400 €.

In dieser Sitzung hatte nun der Ortsgemeinderat unter anderem über den Abschluss eines solchen Vertrages zu entscheiden. Der Ortsgemeinde­rat entschied einstimmig, dem Vertragsentwurf zuzustimmen.

Brennholz zur Selbstaufarbeitung aus dem Forstrevier Montabaur-Ahrbach

Brennholz zur Selbstaufarbeitung wird vom Forstrevier in Form von zwei Sortimenten angeboten. Die Bereitstellung des Holzes erfolgt aus dem Stadtwald Montabaur.

1. Selbstaufarbeitung von bereits an feste Waldwege gelagertem Langholz

Das Holz ist entastet und liegt aufarbeitungsgerecht auf Unterlagen am Wegrand. Die Abfuhr mit PKW ist gewährleistet.

Lieferung nur auf schriftliche Vorbestellung, mittels in dieser Ausgabe abgedrucktem Formular.

Mindestbestellmenge 5 Rm, Maximal 15 Rm Preis: 30,00 €/Rm

2. Selbstaufarbeitung von Kronenholz im Waldbestand

Bedingungen: Vorliefern per Hand an die Rückegasse, Abfuhr nur auf gekennzeichneten Rückegassen mit Schlepper möglich)

Eine Vorbestellung dieses Sortimentes ist nicht möglich, die Vergabe erfolgt am 17. Februar 2007 um 9:30 Uhr am Waldspielplatz Horressen. Dieses Sortiment ist in begrenztem Umfang vorhanden, so dass die gewünschten Mengen nicht garantiert werden können.

Preis: 15,00 €/Rm

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606,

..Fax: 02602/917396

E-Mail: gemeinde.heiligenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ der Ortsgemeinde Heiligenroth ;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 07.11.2006 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffent­lich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom '

11.12.2006 -13.01.2007 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14 00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben Die Erstellung eines Umweltberichts war nicht erforderlich.

Planinhalt:

Mit der bauplanungsrechtlichen Umsetzung gewisser Sortimentsverlaqe- rungsmoglichkeiten ist für die Eigentümer mehrerer Grundstücke im Plan- gebiet eine wesentliche Flexibilisierung und Verbesserung der Nutzunas- möglichkeiten verbunden. Gleichzeitig wird den Vorgaben der Raumord­nung und Landesplanung i.S.d. § 1 IV BauGB Rechnung getragen, da der Umfang der für das gesamte Baugebiet vorgegebenen Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Nutzungen nicht erhöht wird. Es wird lediqlich eine räumliche Umschichtung von Verkaufsflächen innerhalb des Plangebietes

Nr. 48/2,

gestattet, wobei bestimmt, nachvollziehbar und eindeutiq sich den muss, dass eine Mehrfachbelegung ausgeschlossen jg? r9es te | ltweJ Gleichzeitig wird auch die aktuelle Rechtsprechung bezüaii'h I sigkeit von Randsortimenten in die Bestimmungen des Beb der2u N übernommen. Dies ist aus Gründen der Rechtssicherheit^^ klarheit sowohl für die Ortsgemeinde als Trägerin der Planung Rectlt N für die betroffenen Grundstückseigentümer sinnvoll um a ■ a Schwierigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.’ Au Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten

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Gemeinde:

Gemarkung:

Maßstab:

Heiligenroth

Heiligenroth

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Bebauungsplan

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Mit Genehentigung ctes Lanöesvermessungsamtes Rheinland-Plalz vom.

^. .ve»»elfäft»gt durch Verbandsgemeinde.

Heiligenroth, 27.11.2006

Erich Herbst, Ortsbürgermeisd

Sammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräbefürsorge e.V.

Die Sammlung für die vielfältigen Aufgaben des Volksbundes Deutscj Kriegsgräberfürsorge e.V. wurde in diesem Jahr durch Mitglieder desMoj nenvereins Heiligenroth durchgeführt und brachte das stolze Ergebnisvon 810,90 Euro.

Den Sammlerinnen des Möhnenvereins sage ich hiermit herzlichen Dam]

Erich Herbst, Ortsbürgermem |

Erinnerung

Seniorennachmittag der Gemeinde

Am Sonntag, 03.12.2006, ab 14.00 Uhr findet der Seniorennachmittag ZBV Raum der Vogelsanghalle statt. Hierzu darf ich Sie nochma 1 lieh einladen. . ,.1

Ihr Erich Herbst, Ortsburgermew I

Brennholz zur Selbstaufarbeitung

aus dem Forstrevier Montabaur-Ahrbach

Brennholz zur Selbstaufarbeitung wird vom Forstrevier in Form v s( j e [l Sortimenten angeboten. Die Bereitstellung des Holzes erfolg | Stadtwald Montabaur. m

1. Selbstaufarbeitung von bereits an feste Waldwege gelage Langholz naf

Das Holz ist entastet und liegt aufarbeitungsgerecht auf Untera Wegrand. Die Abfuhr mit PKW ist gewährleistet. Ausg abe J

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