Wochenblatt VG Montabaur _ __
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder .r°^ v n ° p r ^mmen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande geko sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, d |e Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Daubach, 17.11.2006 (S.) Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes„Auf dem Neufeldchen“ der Ortsgemeinde Daubach
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzung am 15.11.2006 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltberichts liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.12.2006 - 05.01.2007 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Planinhalt:
Durch den Bebauungsplan „Neufeldchen“ sollen bisher als private Grünfläche ausgewiesene Teile der ursprünglichen Planung für eine Bebauung in zweiter Reihe geöffnet werden. Darüber hinaus wird eine bisher nach § 34 BauGB -Bauen im unverplanten Innenbereich - zu beurteilende Fläche überplant und baurechtlich geordnet. Entsprechend dem Vorgefundenen tatsächlichen Bestand in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung wurde der Planbereich durchgehend als allgemeines Wohngebiet mit Festsetzungen zu Grund- und Geschossflächenzahlen, Gebäudehöhen usw. ausgewiesen..
Zur Förderung der Investitionsbereitschaft von Eigentümern und Interessenten sowie zur Steigerung des Attraktivität des alten Ortskerns wurde eine Bebauung in zweiter Reihe zugelassen sowie die Bebauungs-/ Nutzungsmöglichkeiten verbessert und großzügiger gestaltet.
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Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abaeHr Daubach, 17.11.2006 Raimund Hahn .öS'"*»«
Brennholz lang - Vorbestellung bitte aufort.
Bitte beachten Sie die Hinweise in diesem Wochenblatt acDei1 Bestellung von Brennholz lang unter den Rubriken Rnn£ Ur , Sctlrifls * Gelbachhöhen. ucn,ln kenla«,
Termin- und Veranstaltungskalender ^ eS Rewe& für das Jahr 2007
Auch für 2007 ist ein Termin- und Veranstaltungskalender in \< tung. Ich bitte alle, die interessante Veranstaltungen undAuir V ? j eine, Bürger und Gäste im nächsten Jahr planen, mir diese bis 1
einzureichen. Wichtig dabei sind auch die Uhrzeit und der T 1 tungsort. Ich hoffe wieder auf eine rege Beteiligung. rVera! ®
Raimund Hahn, Ortsburg,
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Holler
Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von 18.00 bis 19.3 oJ
Telefon:
.. 02602 »
Herzlich willkommen, liebe Senioren!
Zum traditionellen Seniorennachmittag, den die Ortsgemeinde ged sam mit der Kath. Kirchengemeinde und der Frauengemeinschata staltet, lade ich Sie herzlich für Sonntag, den 3. Dezember um 14,3i in die Sport- und Kulturhalle ein.
Nachdem Sie sich mit Kaffee und Kuchen gestärkt haben, heißt es»*| der „Vorhang auf!“ Mit dem Lustspiel „Graf Poldi's letzter Coup“wird Theatergruppe Sie unterhalten und, so wie ich die Damen kenne, eina| Angriff auf Ihre Lachmuskeln starten.
Wer meinen „privaten Taxidienst“ in Anspruch nehmen möchte, den ich um Rückruf unter 3508 oder 5638. Ich hole Sie gerne zu Haus und bringe Sie auch wieder Heim.
Die Frauengemeinschaft, die Kirchengemeinde und die 0rtsgemeindi| freuen sich auf viele Gäste und ich wünschen Ihnen schon heute eina| geselligen Nachmittag in gemütlicher und unterhaltsamer Runde.
Flosdorf, Orfsbürgemeist««|
Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Prüfungsmitteilung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Holler in den Haushaltsjahren 2000 bis 2005 Vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der KreisverwalOT Westerwaldkreises wurde die Haushalts- und Wirtschaftsführung dertr" gemeinde Holler in den Haushaltsjahren 2000 bis 2005 überprüft. Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung sind die Prüfungsmitte und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung an 7 Werktageno lieh auszulegen.
Die Auslegung erfolgt vom 4. Dezember 2006 bis 12. Dezember 20J der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- I 56410 Montabaur (Neubau, Ebene 2, Zimmer Nr. 231 - PersOT LJ ce/Organisation -) während der Kernarbeitszeit (montags bismi j von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr,donMW| von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 unr, von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr). M
56412 Holler, 17.11.2006 (S.) Margret Flosdorf, Ortsbürgermeis
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Kappesgärten“ der Ortsgemeinde Holler;
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses ge m
Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung am 12. ■ ^ Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Beoa u a ^ „Kappesgärten“ einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
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Westlich der Ortslage von Holler soll ein neues allgemeine entlang der Bergstraße ausgewiesen werden.

