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Nr. 47/2006
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Förierverein der Freiwilligen Feuerwehr
jjjlschlieuden ^ uns6r traditionelles „SpieBbratenessen" aul udorfer Grillplatz hinweisen. Hierzu sind am Samstag, Jem W e n fi äb 14 0° uhr alle aktiven Kameraden sowie inaktive Mitglie-
iSl herzlich eingeladen.
1 ,i»/ a krhneudorf informiert:
i V W 2006/2007 im Kreis WW/ Wied am 25.11.2006
Kreisstaffel Süd
A ' J Eibert/ Welschn. - JSG Selters 17 - 00 Uhr in Welschneudorf
£„ Eintracht“ Welschneudorf
tat nasfest
rccmqtaa 25 . 11 . 2006 , findet das diesjährige Stiftungsfest statt. Um icni ihr treffen sich die Aktiven und Inaktiven des Vereins mit ihren Part- L 93 nL mit Freunden und Gönnern im Saal des „Westerwälder Hofs“, fc?Geburtstag des Vereins (Stiftungsfest) zu feiern.
Kk h Pinem guten Essen wird wieder die Gelegenheit genutzt, die in diesem Th anstehenden Ehrungen verdienter Vereinsmitglieder vorzunehmen.
»rChor möchte auch mit einigen musikalischen Darbietungen zur Unter- Ütung beitragen.
Vorstand würde sich über eine rege Beteiligung sehr freuen.
GELBACHHÖHEN
Ichtung - Geänderte Brennholzvergabe Forstrevier Buchfinkenland
Kegen der großen Nachfrage nach Brennholz und den damit verbunde- en unzähligen Anrufen und Besuchen -besonders nach Feierabend und ji den Wochenenden - wird das Verfahren zur Vergabe von Brennholz landie Bürger des Forstreviers Buchfinkenland künftig wie folgt geändert: [Es gibt nur noch 2 Sortimente.
Irtimentl: ennholz lang:
Bas sind ca. 6 m lange Buchenstämme, die an den Waldweg gerückt sind, per Preis beträgt 30,00 €/Ftm. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Stellungen werden ausschließlich schriftlich angenommen bis 31.12.2006 pitdem unter der Rubrik Montabaur abgedruckten Formular! ortiment 2 : chlagabraum
Jlirdab Februar 2007 bis Ende April 2007 anlässlich von Sammeltermi- [eninden einzelnen Gemeinden verteilt und muss künftig sofort bezahlt jerden. Der Preis wird geschätzt und richtet sich nach der Starke und [ütedes Holzes und nach dem Schwierigkeitsgrad der Aufarbeitung. Die prgabetermine stehen jeweNs im Amtsblatt. Telefonische, Bestellungen I nicht mehr nötig und werden auch nicht mehr angenommen. Unfallschutz und Sicherheit
er Käufer ist zum Tragen einer vollständigen persönlichen Schutzausrü- ung, bestehend aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutz- bse und Sicherheitsschuhen, verpflichtet und muss im Umgang mit der «säge geübt und erfahren sein. Es wird empfohlen, einen Motorsägen- urs zu besuchen. Die Unfallverhütungsvorschriften Forst sind einzuhalten.
M. Henkes, Revierförster
Waldschule Montabaur, Grund- und Hauptschule
Jtternsprechtag
E m Freitag, dem 01. Dezember 2006, führt die Waldschule einen Eltern- Tirechtag durch. Den Eltern wird die Gelegenheit gegeben, den Klassen- F d en Fachlehrer ihrer Kinder zu sprechen, pe Eltern erhalten vorher noch ein Formblatt mit allen für sie notwendigen Informationen (Sprechzeiten ...).
Schlüter, Schulleiter
SroßerScniorannachmittag in Holler
Bnrj Z Qt ?.^ n ' adun 9 an die Senioren aus Holler, Untershausen, Daubach n en zum 1 ra ditionellen Seniorennachmittag im Advent am Em' Dezerr| ber, um 14.30 Uhr, in der Sport- und Kulturhalle nach !? C * em adv entlichen Beisammensein mit Kaffee und Kuchen d *e Frauengemeinschaft Holler/Untershausen den ** H' ”c ^ Pold '’ s letzter Coup“. Veranstalter sind die Ortsgemeinde iPinHa e* , rauen 9emeinschaft Holler/Untershausen und die Kirchenge- nae st - Margaretha.
fcnS? tunde des Ortsbürgermeisters
CS... .von 19.00 bis 20.00 Uhr
werden am Rathaus bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung Auslegung der Prüfungsmitteilung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Daubach in den Haushaltsjahren 2000 bis 2005
Vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wurde die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Daubach in den Haushaltsjahren 2000 bis 2005 überprüft. Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung sind die Prüfungsmitteilung und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung an 7 Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt vom 4 . Dezember 2006 bis 12 . Dezember 2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Kon- rad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur (Neubau, Ebene 2 , Zimmer Nr. 231 - Personalservice/Organisation -) während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8,00 Uhr bis 12,30 Uhr).
56412 Daubach, 17.11.2006 (S.) Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
2. Satzung der Ortsgemeinde Daubach zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
vom 17.11.2006
Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzung am 21.06.2006 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: §1
Die Satzung der Ortsgemeinde Daubach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen vom 3.9.2001 wird (als 2 . Änderung) wie folgt geändert:
1. § 4 Teil I (Bestattungsgebühren) erhält folgende Fassung:
§ 4 - Höhe der Gebühren
I. Bestattungsgebühren €
1. Erdbeisetzungen
1.1. In Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
(einschl. Einebnung)...198,—
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahr
(einschl. Einebnung).357,—
1.2 In Wahlgrabstätten
1.2.1 Erstbelegung .357,—
1.2.2 Zweitbelegung Maschineneinsatz .357,—
1.2.3 Zweitbelegung Handschachtung .596,—
1.3 Urnenbeisetzung
1.3.1 Beisetzung im Reihen-o. Wahlgrab im Urnenfeld.102,—
1.3.2 Beisetzung im Reihen-o.Wahlgrab in denen bereits
Erdbestattungen ruhen.102,—
1.4 Beisetzung von Tod-und Fehlgeburten
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein
besonderes Grab erforderlich ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden. 102 ,—
2. § 4 Teil III (Nutzungsgebühren) erhält folgende Fassung:
III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
und anmeldepflichtigen Totgeburten .35,—
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres.150,—
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.60,—
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne. ; .20,—
2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte
und jede weitere Wahlgrabstätte.600,—
2.2 als Urnen-Erdgrabstätte
2.2.1 in Urnen-Grabfeldern.200,—
2.2.2 in bereits belegten Grabstätten für jede Urne. 35,—
3. § 4 Teil IV erhält folgende Fassung:
IV. Sonstige Gebühren 1. Einsegnungshalle
1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung der Leichen in Aufbewahrungsräumen
1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle
1.2.1 bis zu drei Tagen
1.2.2 Für jeden weiteren angefangenen Tag
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
56412 Daubach, 17.11.2006 Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß ß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hingewiesen:

