lenblatt VG Montabaur^
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Nr. 43/2006
n , las ist eine 9 Sll %reuungsverfügung?
als - vom Gericht kontrollierte -
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Jer" FuStschriftliche WiHenser-Wämng für
e n schüblVormundschaftsgericht, im Fal- gesetzliche Vertreter (Betreuer) vor- rüsenprollss eine rechtliche Betreuung zuschlagen. Sie können darüber n Schlichtet wird. Mit „Betreuung" hinaus dafür sorgen, dass ein icht hältiir'j hier eine vom Vormund- Betreuer wichtige Informationen lb We 9sp4 aftsgeficht angeordnete gesetz- über persönliche Wünsche und ‘eizt wird-h,e Vertretung bezeichnet. Sie Vorstellungen erhält. nen Fr wi; |en die Möglichkeit eine Person Quelle: www.braunschweig.de 'ftzug-^r >roduziert' erberg, teile: wh«
ßestattungshaus ^ utx d^ acV
> HAU
i .Günter Kespe
; www.bestattungen-kespe.de
orderer Rebstock 50 am Schloss
S&6410 Montabaur SO2602/3497
’om Trauern Zur Hoffnung
sgleitung und Hilfe bei Jschied, Verlust, Trauer
Velscllllälliirch einen Verlust, z. B. beim
)/5831!r eines An 9 e hörigen oder
lorfde r ndes ' auc ^ e ‘ nes Tieres ' 6ei ^jjj^jennung von Paaren und Kin-
im, bei Wohnungswechsel , ler Arbeitsplatzverlust, öffnet .'hwerfe das Tor zur Trauer.
herhalb kurzer Zeit kann man hrtseinricieine existenzielle Krise kom- id die Kraut n. Gefühle des Gelähmtseins, eiterde« f Einsamkeit und der Verlas- iste arbeite lheit stülpen sich wie ein Man snamtlidi. - über. Trauer erfasst den >ndere Kuß hzeniMenschen, von Kopf bis vorbereitet n nerk richte las emotii les Sterbe len in sei tragen ung Angst 1 lie Trauet’
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manchmal mit massivem fperlichem Unwohlsein und •sinteresse, und plötzlich stellt
sich die Sinnfrage für das eigene Dasein. Das Leben wird nie wieder so, wie es einmal war.
Nun gilt es den Mut aufzubringen, die Trauer wieder zuzulassen. Wer sich dem Abschiedsschmerz stellt und ihn durchlebt, gewinnt die Freiheit, wieder nach vorn zu schauen. Die Hoffnung lässt neue Ziele sichtbar werden. Für diese Zeit ist eine Traüerbe- gleitung für Sie eine wohltuende Begleitung. Ihre heilsamen Kräfte können sich entfalten, und Sie lernen sich wieder aufzurichten. Im geschützten Rahmen ist Einzel- und Gruppenbegleitung möglich.
www. trauerundhoffnung. de
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Vorsorge
- was geht mich das an?
Durch Unfall, Krankheit u. a. kann sich das Leben von heute auf morgen verändern. Sie sind dann eventuell teilweise oder gänzlich nicht mehr in der Lage selbstverantwortlich zu Handeln und Entscheidungen sinnvoll zu treffen. Das kann jeden unabhängig vom Alter betreffen!
• Wer handelt für Sie in einem solchen Fall? Bedenken Sie insbesondere, dass auch Ihre Familienangehörigen nur mit Vollmacht für Sie handeln können!
• Wenn Sie im Sterben liegen, welche ärztlichen Maßnahmen sind Ihnen wichtig?
Sie können heute schon Vorsorge treffen, in dem Sie Ihre per
sönliche Willensäußerung, in Form einer Patientenverfügung, Vorsorge- bzw Generalvollmacht und Betreuungsverfügung niederscheiben. Nehmen Sie sich dazu Zeit. Sprechen mit Angehörigen und Freunden darüber bzw. nutzen die entsprechenden Beratungsangebote. Es gibt die unterschiedlichsten Vordrucke für Pateientenverfügun- gen und Vorsorgevollmachten. Dies sind lediglich Textanregungen, die Sie als Grundlage für Ihre persönliche Willensäußerung heranziehen können.
Es gibt hierzu keine gesetzlich vorgeschriebene Form bzw. Inhalt!
Quelle: www.braunschweig.de
Wir sind umgezogen
Jetzt: Auf dem Kalk 5 (gegenüber dem Friedhof)
Weyand & Kiefer
Grabmale • Natursteinhandels GmbH
Auf dem Kalk 5 • 56410 Montabaur Telefon: 02602/3677 • Telefax: 02602/3641 E-Mail: franz.weyand@t-online.de

