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lenblatt VG Montabaur^

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Nr. 43/2006

n , las ist eine 9 Sll %reuungsverfügung?

als - vom Gericht kontrollierte -

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Jer" FuStschriftliche WiHenser-Wämng für

e n schüblVormundschaftsgericht, im Fal- gesetzliche Vertreter (Betreuer) vor- rüsenprollss eine rechtliche Betreuung zuschlagen. Sie können darüber n Schlichtet wird. MitBetreuung" hinaus dafür sorgen, dass ein icht hältiir'j hier eine vom Vormund- Betreuer wichtige Informationen lb We 9sp4 aftsgeficht angeordnete gesetz- über persönliche Wünsche und eizt wird-h,e Vertretung bezeichnet. Sie Vorstellungen erhält. nen Fr wi; |en die Möglichkeit eine Person Quelle: www.braunschweig.de 'ftzug-^r >roduziert' erberg, teile: wh«

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om Trauern Zur Hoffnung

sgleitung und Hilfe bei Jschied, Verlust, Trauer

Velscllllälliirch einen Verlust, z. B. beim

)/5831!r eines An 9 e hörigen oder

lorfde r ndes ' auc ^ e nes Tieres ' 6ei ^jjj^jennung von Paaren und Kin-

im, bei Wohnungswechsel , ler Arbeitsplatzverlust, öffnet .'hwerfe das Tor zur Trauer.

herhalb kurzer Zeit kann man hrtseinricieine existenzielle Krise kom- id die Kraut n. Gefühle des Gelähmtseins, eiterde« f Einsamkeit und der Verlas- iste arbeite lheit stülpen sich wie ein Man snamtlidi. - über. Trauer erfasst den >ndere Kuß hzeniMenschen, von Kopf bis vorbereitet n nerk richte las emotii les Sterbe len in sei tragen ung Angst 1 lie Trauet

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manchmal mit massivem fperlichem Unwohlsein und sinteresse, und plötzlich stellt

sich die Sinnfrage für das eigene Dasein. Das Leben wird nie wie­der so, wie es einmal war.

Nun gilt es den Mut aufzubrin­gen, die Trauer wieder zuzulas­sen. Wer sich dem Abschieds­schmerz stellt und ihn durchlebt, gewinnt die Freiheit, wieder nach vorn zu schauen. Die Hoffnung lässt neue Ziele sichtbar werden. Für diese Zeit ist eine Traüerbe- gleitung für Sie eine wohltuende Begleitung. Ihre heilsamen Kräfte können sich entfalten, und Sie ler­nen sich wieder aufzurichten. Im geschützten Rahmen ist Einzel- und Gruppenbegleitung möglich.

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- was geht mich das an?

Durch Unfall, Krankheit u. a. kann sich das Leben von heute auf mor­gen verändern. Sie sind dann eventuell teilweise oder gänzlich nicht mehr in der Lage selbstver­antwortlich zu Handeln und Ent­scheidungen sinnvoll zu treffen. Das kann jeden unabhängig vom Alter betreffen!

Wer handelt für Sie in einem solchen Fall? Bedenken Sie ins­besondere, dass auch Ihre Familienangehörigen nur mit Vollmacht für Sie handeln kön­nen!

Wenn Sie im Sterben liegen, welche ärztlichen Maßnah­men sind Ihnen wichtig?

Sie können heute schon Vorsor­ge treffen, in dem Sie Ihre per­

sönliche Willensäußerung, in Form einer Patientenverfügung, Vorsorge- bzw Generalvollmacht und Betreuungsverfügung nie­derscheiben. Nehmen Sie sich dazu Zeit. Sprechen mit An­gehörigen und Freunden darü­ber bzw. nutzen die entspre­chenden Beratungsangebote. Es gibt die unterschiedlichsten Vor­drucke für Pateientenverfügun- gen und Vorsorgevollmachten. Dies sind lediglich Textanregun­gen, die Sie als Grundlage für Ihre persönliche Willensäuße­rung heranziehen können.

Es gibt hierzu keine gesetzlich vorgeschriebene Form bzw. Inhalt!

Quelle: www.braunschweig.de

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