Wochenblatt VG Montabaur
Ortsübliche Bekanntmachung
über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters
In der Gemarkung Montabaur wurde das Liegenschaftskataster von Amts wegen durch die Fortführungsnachweise SX 6301/2006, SX 6340/20U6, SX 6509/2006, SX 6388/2006, SX 6580/2006, SX 6679/2006 und b* 6758/2006 aktualisiert.
Den Grundstückseigentümern entstehen hierfür keine Kosten.
Anlass:
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erstellt z.Z. die amtlichen Liegenschaftskarten in digitaler Form, um deren computergerechte Verwaltung, Fortführung und Bereitstellung zu ermöglichen. Dabei verursachen übergroße, überlange und räumlich getrennte Flurstücke Probleme. Dies sind z.B. große Waldflurstücke, lange Verkehrswegeflächen sowie Flurstücke, die durch Wege oder Gewässer durchschnitten werden und dann mit Überhaken in der Liegenschaftskarte dargestellt sind.
Für diese Flurstücke wurde eine Flurstückszerlegung nach der Karte - d.h. ohne örtliche Vermessung - vorgenommen, um eine zweckmäßige Unterteilung zu erreichen.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetztes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219- 1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
“Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.”
Die Fortführungsnachweise sind in der Zeit vom 20.10.2006 bis 01.12.2006 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg ausgelegt und können während der Dienststunden
Montag - Donnerstag .von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag .von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
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Katasteramt Westerburg Fachbereichsleiter 1/
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Erläuterungen zum Veränderungsnachweis „Flurstückszerlegung von Amts wegen“
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die amtlichen Liegenschaftskarten in digitaler Form, um deren computergerechte Verwaltung, Fortführung und Kartenbereitstellung zu ermöglichen. Dabei verursachen übergroße, überlange und räumlich getrennte Flurstücke Probleme. Dies sind z.B. große Waldflurstücke, lange Verkehrswegeflächen sowie Flurstücke, die durch Wege oder Gewässer
durchschnitten werden und dann mit Überhaken dargestellt sind (siehe unten).
Für diese Flurstücke wurde eine Flurstückszerlegung nach der Karte d.h ohne örtliche Vermessung vorgenommen, um eine zweckmäßige Unter teilung zu erreichen. Die Ergebnisse dieser Umstellung bekommen Sie it beiliegendem Veränderungsnachweis mit aktualisiertem Flurkartenaus zug mitgeteilt.
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